Verhalten bei Wegeunfällen

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  • An mich wurde die Frage herangetreten, wie sich der Mitabeiter bei einem Wegeunfall zu Verhalten hat.


    Speziell kam die Frage auf, ob das Unternehmen z. B. den Transport organisieren müsste. Bzw. ob eine Kostenübernahme für ein Taxi geleistet wird.


    Ich denke, dass der Unternehmer dies nicht kann, da es im Zweifelsfal viel zu spät von dem Wegeunfall erfährt um da reagieren zu können.
    Die Übernahme der Tyxikosten durch das Unternehmen sehr ich als nicht notwendig an, auch wenn schön wäre.


    Den Mitarbeitern sollten im Rahmen der Unterweisung Empfehlungen für das Verhalten bei Wegeunfällen gegeben werden (meldepflicht).
    Evtl. kann man auf das Thema Schock und die damit verbundene mögliche Einschränkung der Fahrfähigkeit eingehen.


    Vielleicht habt Ihr noch ein paar Anregungen.


    Grüße


    Ajot

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  • Hi,


    wenn bei einem Wegeunfall jemand zu Arzt muss, dann sollte er sich mit dem Krankenwagen fahren lassen.
    Taxi kann zwar auch von der BG übernommen werden, aber die Diskusion würde ich nicht führen wollen.


    Ich würde den Mitarbeitern noch sagen, das sie sobald es geht, den Vorgesetzen oder Personalabteilung informieren müssen.


    Auch würde ich auf das Strafrecht noch hinweisen, wenn es um die Leistung von Erster Hilfe geht, jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet.
    Wenn man sich dabei verletzt, zahlt die zuständige Unfallkasse.
    Also können Mitarbeiter, wenn sie einen Unfall sehen oder in einen Verwickelt sind, erst dann auch den Chef anrufen, wenn die Hilfeleistung fürs erste abgeschlossen ist.


    Und wenn ein Mitarbeiter unter Schock steht, würde ich ihn persönlich in ein großes Krankenhaus bringen, die eine Notfallseelsorge haben und mich gleich mit der BG in Verbindung setzten, die haben spezielle Notfallseelsorger und Therapeuten für solche Fälle, gilt auch bei Arbeitsunfällen.


    Grüße
    Lucy

  • An mich wurde die Frage herangetreten, wie sich der Mitabeiter bei einem Wegeunfall zu Verhalten hat.


    Hallo,


    Verhalten bei einem Wegeunfall? Im wesentlichen nicht anders wie bei anderen Unfällen. Lediglich die umgehende Meldung an den Vorgesetzten muss erfolgen.
    1. Rettungskette aktivieren: Notruf absetzen, Ankunft Rettungsdienst abwarten
    2. Unfallstelle absichern


    Fühlt sich der Verunfallte selbst in der Lage zur medizinischen Behandlung zu gelangen, so macht er dies auf Eigeninitiative und auf eigene Gefahr.



    Speziell kam die Frage auf, ob das Unternehmen z. B. den Transport organisieren müsste. Bzw. ob eine Kostenübernahme für ein Taxi geleistet wird.


    Hier ein klares Nein. Der Unternehmer muss die Rettungskette in seinem eigenen Hoheitsgebiet sicherstellen. Für den Weg von und zur Arbeit ist der Mitarbeiter eigenverantwortlich tätig.
    Eine Kostenübernahme erfolgt ggf. durch die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse. Der Unternehmer ist hierzu nicht verpflichtet.
    Und um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich der Transport mit dem Rettungsdienst. Diese rechnen direkt mit der BG/Unfallkasse oder Krankenkasse ab.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • In die Unterweisung zum Thema Wegeunfall gehören für mich auch Begriffsbestimmungen und Erläuterungen, wann es sich um einen Wegeunfall handelt und wann nicht, wann eine Unterbrechung, erheblich oder unerheblich, vorliegt oder wie Fahrgemeinschaften betrachtet werden etc.. Hier trifft man regelmässig auf völliges Unwissen bzw. Halbwissen bei den Kollegen.
    Ich habe ausserdem jeden MA mit einer selbstgemachten "Notfallkarte" im laminierten Scheckkartenformat ausgestattet, die bei Arbeits- oder Wegeunfällen einfach an den Arzt gegeben werden. Da stehen alle Infos zum Betrieb und zur BG samt Unternehmensnummer drauf, das erleichtert den Informationsfluss und verhindert so manche unnötige Fragerei.
    Die Meldepflicht des MA gegenüber dem AG entfällt damit selbstverständlich NICHT !


    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • ...Diese rechnen direkt mit der BG/Unfallkasse oder Krankenkasse ab.


    Die Krankenkasse ist für einen Wegeunfall nicht zuständig. Dies gilt auch für die medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten bei einem Wegeunfall. Dies ist Sache der BG.
    Die freie Arztwahl ist hierbei übrigens eingeschränkt und der Verunfallte hat einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen. In der Regel besitzen zumindest größere Krankenhäuser eine D-Arzt Zulassung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Krankenkasse ist für einen Wegeunfall nicht zuständig


    Hallo,


    korrekt.
    Aber ob es sich bei dem Unfall um einen Wegeunfall gehandelt hat, entscheidet die BG.
    Und wenn sich die entsprechenden Sachbearbeiter dazu entscheiden, dass die Bedingungen für einen Wegeunfall nicht erfüllt sind, so geht die Rechnung an die zuständige Krankenkasse weiter.


    Manche BGen haben dazu noch eine "Bagatell"-Regelung. Rechnungen bis zu einer bestimmten Höhe werden ohne weitere Prüfung bezahlt um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Tach.
    Jau. So ne Karte, wie ToBi hat, schlage ich auch immer vor. Allein schon deswegen, wenn der Verunfallte nicht mehr in der Lage ist selbst den Vorgesetzten zu informieren. Das Krankenhaus etc weiß ja nicht, wo die Person arbeitet. Wir hatten auch schon einmal den Fall, dass einer tagelang nicht gekommen ist, bis wir durch Zufall erfahren haben, dass er einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hatte. Da verzögert sich auch die gesamte Bearbeitung für den Fall und es zieht sich hin. Dann muss wieder viel hinterfragt werden etc. Wenn wir das direkt gewusst hätten, wäre ein MA losgefahren und hätte direkt alles z. B. mit Polizei etc geklärt. So war das wieder ein hin und her. Ist immer bescheiden, wenn es z. B. um einen tötlichen Unfall geht. Wenn die Person der Ernährer der Familie ist müssen ggf. schnellst möglich Maßnahmen ergriffen werden, dass da auch finanziell was auf die Beine gestellt wird. Hab ich leider auch schon erlebt, dass eine Familie plötzlich ohne etwas da stand und das ist nicht schön :( Das geht nur, wenn alle Infos zeitnah bei allen Betreffenden vorliegen.


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • hab einen link zum Thema


    Hallo,


    Links zum Thema gibt es unendlich viele. Manche gut, manche schlecht. Ich hab auch noch zwei:
    Rechtsportal
    Unfallsachbearbeiter digital


    Ich kann nur dringend empfehlen, die Entscheidung zur Anerkennung und Einstufung von Unfällen denen zu überlassen, die dies tun müssen. Und das ist bis auf weiteres die BG/UK bzw. dann im Einspruchverfahren die Verwaltungsgerichte.


    Unfallsachbearbeiter ist ein Vollzeitjob und kann einen ein Leben lang gut beschäftigen! ;(


    Sinn macht es natürlich (wie oben genannt), den Mitarbeitern eine Checkliste (Handzettel) mitzugeben. Dort sollten die wesentlichen Dinge zur Beachtung und die Kontaktdaten enthalten sein. Aber mehr auch nicht.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Zusammen,

    kann mir jemand sagen, ob die Zeit, die man nach einem Wegeunfall beim Arzt sitzt als Arbeitszeit angerechnet werden muss. (Mitarbeiterin ist selbständig nach Wildunfall zum Arzt gefahren. Es war alles in ordnung sie ist nicht krankgeschrieben.)


    Grüße

  • Hallo Zusammen,

    kann mir jemand sagen, ob die Zeit, die man nach einem Wegeunfall beim Arzt sitzt als Arbeitszeit angerechnet werden muss. (Mitarbeiterin ist selbständig nach Wildunfall zum Arzt gefahren. Es war alles in ordnung sie ist nicht krankgeschrieben.)


    Grüße

    Moin, wie es rechtlich ist kann ich nicht sagen, dass kann nur ein Anwalt.

    Wenn die Mitarbeiterin die Arbeit wieder aufgenommen hat..... (Zahlen wir die volle Zeit als Arbeitszeit).

    Wie würden sie sich fühlen?

    Erholungsurlaub ist es nicht!!!

    Sie hätte sich ja bestimmt auch krankschreiben lassen können, damit wäre keinen geholfen.

  • ob die Zeit, die man nach einem Wegeunfall beim Arzt sitzt als Arbeitszeit angerechnet werden muss.

    Muss sie nicht, es gelten in der Regel die üblichen Regelungen im Arbeits- bzw. Tarifvertrag.

    Häufig findet man eine Regelung, die diese Zeiten als Ausfallzeiten definiert, bei denen der AN nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet war. => Es bestand keine Pflicht zur Arbeitsleistung, somit wird diese auch nicht als Arbeitszeit angerechnet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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