Betreiben von Heizöl/Öllager Brandschutz

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  • Hallo zusammen,


    Was ist beim Betreiben von Heizöllagern, > 30000 Liter, hinsichtlich des Brandschutzes zu anderen Gebäudeteilen ausser der TRBS 20 und der TRBS1201 weiter zu beachten?


    Ich hoffe die Brandschutzexperten unter Euch können mir noch weitere Tipps geben.


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Tach.
    Wird das Heizöl in einem Tank oder in Fässern/ Kanistern oder wie gelagert? Ist es eine Lagerung oder eine Bevorratung für z. B. die Heizung der eigenen Fa.? Das ist ein Unterschied, was das angeht. Weil eine Bevorratung hat ja mit dem Betreiben der Infrastruktur zu tun. An ein Lager können da dann wieder andere brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, verstehst? Is es ein fest eingebauter Tank etc. Kann ja auch sein, dass Ihr da eine Halle habt, wo ein Tanklastzug drinsteht ... ;) Beschreib mal bitte a bissl genauer und ist die Lagerung/ Bevorratung im Nutzungs-/ Brandschutzkonzept des Gebäudes vorgesehen? Ggf. bekommst Du noch andere Auflagen. Meines Wissens brauchst Du ein Löschwasserrückhalteeinrichtung. Das dient dazu, wenn es brennt und gelöscht wird, dass Löschwasser mit Heizöl vermischt auf keinem Weg aus dem Gebäude kommt oder ins Erdreich, bzw in Bäche und Flüsse gespült werden kann, grade weil Heizöl als wassergefährdend eingestuft ist. Ich kann mich da aber noch genauer schlau machen. Brauch nur mehr Infos. Wie z. B. ob dort auch entnommen wird, wie entnommen wird ... gibt dort einiges zu beachten.


    Gruß
    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Die TRGS 800 liefert auch noch einiges.
    Über die Betriebssicherheitsverordnung werden ja auch einige Dinge zum Brand- und Explosionsschutz geregelt. Da Heizöl in der Regel einen Flammpunkt von >55°C hat ist es momentan noch nicht kennzeichnungspflichtig nach RL 67/548. Mit der CLP Verordnung ändert sich dies allerdings und dann ist davon auszugehen, dass diese strengere Einstufung auch in der Betriebssicherheitsverordnung und den dazugehörigen TRBS greifen wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.