Die Leitmerkmalmethode war ihr Schicksal - Lastenhandhabungsverordnung

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  • Mein Tipp für "Wuppen im Job" - physische Gefährdungsfaktoren ermitteln

    Die Lastenhandhabungsverordnung als begründende Vorschrift ist in Abschnitt "Beurteilung" ja ein "Muss" für Praktikathemen, die sich mit Lastenhandhabung beschäftigen.

    Was mich nach dem Praktikumsbericht nun auch ganz normal im Betrieb begeistert, ist die praktische Methode zur Ermittlung, ob etwas getan werden muss: Passend zur Verordnung gibt es - echt benutzerfreundlich - eine Methodik, um das körperliche Risiko zu ermitteln. Die Leitmerkmalmethode (LMM) 1) Heben und Tragen, 2) Ziehen und Schieben und 3) Manuelle Arbeitsprozesse, wie in diesem Forum auch schon mehrfach zitiert und verlinkt.

    Die Anwendung der Methodik verschafft mir eine gute Übersicht, was tatsächlich wie belastend ist und ob die Auswirkungen Handlungsanlass sind, etwas zu verändern.

    Im Praktikumsbericht gibt es deshalb für die Berücksichtigung der Lastenhandhabungsverordnung und der Verwendung der LMM ordentlich Punkte.

    Well Done - Gut gemacht! Der Erfolg heiligt fast alle Mittel.

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  • Es ist natürlich der schiere Luxus, wenn es passend zu einer Verordnung auch eine Methodik gibt, die Anforderungen zu ermitteln und zu bewerten. Das sollte Standard werden in der deutschen Gesetzgebung!

    Leider ist das Amtsdeutsch oftmals so unverständlich, dass unsere Sifas - wie die Katze um das Weihwasser - gern einen weiten Bogen um rechtliche Grundlagen machen.
    Wie gut, dass die wichtige Lastenhandhabungsverordnung etwas in Petto hat, um die Beurteilung zu erleichtern; auch für "nicht-Mediziner".

    Hildegard Schmidt

    Ergonomiecampus