Laserbearbeitungsmaschine Klasse 4

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  • Hallo Thomas,

    zwei Vorschriften fallen mir da spontan ein:

    BGV B2

    BGI 832 (ist zwar zurückgezogen, aber dennoch wichtige Informationsquelle)

    gruss

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Einmal editiert, zuletzt von andreas68723 (14. Juni 2012 um 16:06)

  • Hallo Thomas,

    was sagt den der Laserschutzbeauftragte den dazu, ist ja bei Klasse 4 gefordert.

    Ansonsten, vielleicht hilft noch BGV B 2.


    Gruß

    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • Ja genau, der Laserschutzbeauftragte. Den habe ich glatt vergessen. Im Gegensatz zu anderen Beauftragten gibt es den ja wirklich ;) .

    Der sollte sich eigentlich bestens mit der Materie auskennen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Ich kann mich nur meinen Vorrednern anschliesen.

    Mein erster gedanke war auch der Laserschutzbeauftragte.

    Zur ersten informationsbeschafung ist die BGV B 2 für dich wichtig.

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  • Hallo Zusammen,

    Danke für Eure Antworten,

    habe Herrn Dipl._Phys. Martin Brose von der BG ETEM angerufen,

    in unseren Fall gibt es keine baulichen Vorschriften

    Falls wir die Laser bearbeitungsmaschine kaufen werde ich Laserschutzbeauftragter und werde beider BG die entsprechenden Lehrgänge besuchen


    T.Marr