DGUV Vorschrift 2 bei 3 Firmen am Standort

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  • Hallo

    ich habe eine Frage zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Wir sind bei uns am Standort 3 getrennte Firmen, mit jeweils den gleichen Geschäftsführern. Auch Teile der Instandhaltung und die komplette Verwaltung ist nicht getrennt. Muss ich nun für die DGUV-V2 alle 3 Firmen separat betrachten, oder kann ich Sie zusammenfassen? Im Text der Vorschrift heißt es immer nur "der Unternehmer". Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen in diesem Bereich?

    Vielen Dank vorab für die Antworten!

    schönes Wochenende

    bienenhase :138:

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  • Hallo Bienenhase!

    Ja, ich kenne das Problem. Aus gutem Grund sind sind die Firmen separiert worden.
    Die Kosten sollen natürlich minimiert werden und die Verantwortung soll im Nirwana fern vom GF sein.

    Ich frage Dich anders herum:
    Wie kommst du nur auf die Idee, dass in verschiedenen Firmen, nur eine FASI/Sifa mit einem einzig bezahlten Auftrag tätig sein könnte?
    Deshalb weil personell in den Firmen die gleiche Person GF ist?
    Dann würde ich vorschlagen eine Bruchfirma in Vietnam zu gründen und die Sifa gleichzeitig in einer Tochterfirma in Essen zuständig sein zu lassen.
    Wäre doch eine billige -ich meine okonomische- Maßnahme?

    Entschuldige, aber in unserem Rechtsstaat sind legislative und exekutiv Gewalt nicht unbedingt gleich. Das ist im Arbeitsschutz ein Zustand, wie wir ihn sonst mit "Bananenstaat" bezeichnen.

    Ich möchte halt Gesetze und Praxis verschmelzen.
    Flügelschraube

  • Hallo Bienenhase,

    wenn jede Firma unter einem eigenen Namen mit dem Zusatz GmbH, OHg, o.ä firmiert, dann ist auch Arbeitsschutzrechtlich jede Firma für sich alleingestellt zu betrachten und zu behandeln. Das sieht man am besten, da jede Firma für sich auch eine eigene Mitgliedsnummer bei der zuständigen BG haben muss (sollte). Die Verwaltung kann z.b. zur VBG gehören, die Instandhaltung zur BGHM usw. An dieser für jede Firma zugeteilte BG Mitgliedsnummer siehst du am besten das Alleinstellungsmerkmal.
    Das heißt für dich, dass du zwar einen GF hast, der aber für alle drei Firmen die Arbeitsschutzrechtliche Verantwortung hat, und somit ist und bleibt er für alle drei Firmen in sachen arbeitsschutz dein Chef.
    Nun hast du natürlich 3 unterschiedliche Firmen zu betreuen, und musst jede für sich sehen.
    Diesen fall hatte ich auch schon, 1 GF aber 3 verschieden Firmen, das geht gut. Es ist nur darauf zu achten, dass du für jede Firma als FASI extra bestellt werden musst.
    Bei Fragen einfach melden.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Moin Bienenhase,

    Ergänzung zum Beitrag von Rigesa (der alles Wesentliche schon gesagt hat): Irgendwie musst Du noch die MA aus den firmenübergreifend tätigen Abteilungen (Instandhaltung und Verwaltung) auf die drei Firmen aufteilen.

    Vielleicht ist das auch einfacher als gedacht, denn alle betroffenen MA müssen ja bei einer der 3 Firmen ihren Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Dadurch ist die Firmenzugehörigkeit doch geregelt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,
    wir haben eine ähnliche Konstellation. Will heißen, mehrere Standorte, jedoch in Deutschland. Überall der gleiche Chef, die Standorte sind jedoch für sich selbstständig und eigen verantwortlich.

    Ergo haben wir für JEDEN Standort eine eigene FaSi und einen eigenen Betriebsarzt. Die mind. Einsatzzeiten orientieren sich an der Mitarbeiterzahl und dem Branchenschlüssel. Sicherheitstechnisch sind das also drei unterschiedliche Firmen. Die BG ist überall gleich (zuständig jedoch immer eine andere Geschäftsstelle), die Staatsvertreter heißen immer anders, da wir in unterschiedlichen Bundesländern sitzen.

    Den Rest hat Rigesa schon erklärt.


    VG,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die schnellen Antworten. Wir werden die Sache so angehen wie es nj1964 beschrieben hat. Wir gehen danach wer bei welcher Firma eingestellt ist, somit ist eine Aufteilung möglich. :D


    Grüße aus Thüringen

    bienenhase