Automatiktüren in Notausgängen

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  • Wer hat Informationen über Anforderungen an Automatiktüren in Notausgängen?

    Insbesondere interessieren mich Prüfpflichten und Prüfzyklen.

    Was ich bisher gefunden habe:

    Welche Anforderungen muß aber nun eine Automatiktür mit Fluchtwegfunktion erfüllen? Grundsätzlich ist eine Baumusterprüfung erforderlich. Darüberhinaus sind die Richtlinien für elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) sowie die Richtlinien für automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) zu berücksichtigen.

    Auch in der ASR A2.3 steht einiges.

    Bei der Planung und Ausführen von Umbauten (Nutzungsänderung) und Neubauten richtet man sich im allgemeinen nach den aktuellen Regelwerken (DIN EN 179 und 1125). Je nach Art und Nutzung kann ein Gebäude über Notausgänge mit Notausgangsverschluss nach DIN EN 179, oder Türen mit Antipanikverschluss nach DIN EN 1125 verfügen. Das Öffnen einer Fluchttür soll mit einem Handgriff und ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich sein. Die Hersteller haben ihre Produkte auf den neuesten Stand der Technik gebracht und geprüfte und zertifizierte Produkte in den Handel gebracht, welche hohe Nutzungssicherheit bieten. Für Fluchttüren, die für Paniksituationen konzipiert sind nach DIN EN 1125 besondere Antipanikbeschläge mit Querstange vorgesehen.

    Notschlüsselkasten unzulässig
    Nach einem Urteil des OVG.NW vom 3.12.1991 (4a 1766/90) und Beschluss des BVerwG vom 17.6.1992 B5592 Ovg Münster ist es nicht mehr zulässig, als Ersatz für eine Notentriegelung einen Notschlüssel in einem Notschlüssel-Kasten mit einschlagbarer Scheibe in Türnähe an die Wand zu schrauben, auch nicht wenn ein Nothammer neben dem Kasten hängt. Die Erfahrung hat zeigt, dass solche Schlüssel, aber auch der Nothammer oft entwendet, aber selten ersetzt werden, und dann im Brandfall nicht zur Verfügung stehen. Jede zeitliche Verzögerung, wie den Notschlüssel aus der Box zu bekommen, kann im Brandfall über Menschenleben entscheiden. Fluchttüren müssen sich ohne weitere Hilfsmittel öffnen lassen, deshalb sind Notschlüsselkästen unzulässig.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    handelt es sich bei deinen Automatiktüren um automatische Schiebetüren??

    Dazu: Die Arbeitsstättenverordnung sagtim Anhang unter Nr. 2.3: Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig.

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo

    Da gibt es auch noch die BGR 232 dort stehen auch noch einige Infos drin.

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

  • In Notausgängen sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig

    Hallo zusammen,

    die einzige Ausnahme die Türen haben eine bauaufsichtliche Zulassung als Notausgangstüren.
    Hier der Punkt 6 der ASR A2.3


    6 Ausführung
    (1) Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Die Aufschlagrichtung von sonstigen Türen im Verlauf von Fluchtwegen hängt von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere der möglichen Gefahrenlage, der Anzahl der Personen, die gleichzeitig einen Fluchtweg benützen müssen sowie des Personenkreises, der auf die Benutzbarkeit der Türen angewiesen ist durchzuführen ist.
    (2) Karussell- und Schiebetüren, die ausschließlich manuell betätigt werden, sind in Fluchtwegen unzulässig. Automatische Türen und Tore sind im Verlauf von Fluchtwegen nur in Fluren und für Räume nach Punkt 5 (2) a) und b) zulässig, wenn sie den diesbezüglichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie dürfen nicht in Notausgängen eingerichtet und betrieben werden, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden.
    (3) Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind.
    Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungseinrichtung gut erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur Handbetätigung von automatischen Türen), sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich und das Öffnen mit nur geringer Kraft möglich ist.
    Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann.
    (4) Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Dies ist gewährleistet, wenn sie mit besonderen mechanischen Entriegelungseinrichtungen, die mittels Betätigungselementen, wie z. B. Türdrücker, Panikstange, Paniktreibriegel oder Stoßplatte, ein leichtes Öffnen in Fluchtrichtung jederzeit ermöglichen, oder mit bauordnungsrechtlich zugelassenen elektrischen Verriegelungssystemen ausgestattet sind. Bei elektrischen Verriegelungssystemen übernimmt die Not-Auf-Taste die Funktion der o.g. mechanischen Entriegelungseinrichtung. Bei Stromausfall müssen elektrische Verriegelungssysteme von Türen im Verlauf von Fluchtwegen selbstständig entriegeln.


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ASR regelt klar: Automatiktüren sind zulässig (unter bestimmten Voraussetzungen: Raumnutzung, Raumgröße, Bauart der Tür...)

    Die BGR 232 gibt auch eine Empfehlung für den Prüfzyklus: 1 Jahr, aber nur für "normale" kraftbetriebene Türen.

    Ich kann mir eben nicht vorstellen, dass für Notausgänge eine jährliche Prüfung ausreichen sollte. Andererseits wäre dies eine gute Nachricht: Spart eine Menge Geld.

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  • Hi

    In den allgemeinen BG-Regeln zum Thema steht jährliche Prüfung.
    Einige Bauordnungen /Landkreise fordern halbjährliche Prüfintervalle bei automatischen Türen in Notausgängen.

    Prinzipiell sind automatischen Türen in Fluchtwegen zugelassen, sofern sie sich im Notfall nach außen öffnen lassen.
    Bei Drehtüren heißt dass, dass die Drehtüren ausgeklingt werden und wie normale Türen bedient werden können.
    Bei elektrischen Schiebetüren muss diese analog realisiert sein (Türen mit Drehflügelfunktion). Solche Türen gibt es zu kaufen z.B. Drehflügeltür oder Richtlinienkonflikt.
    Ist dies nicht möglich, ist neben den automatischen Türen eine Schlupftür anzubringen.

    LG A