Gefährdungsbeurteilung von Flucht und Rettungswegen

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  • Hallo zusammen, habt Ihr zufällig eine Idee wo man eine Art Muster GB für Flucht und Rettungswege bekommt? Finde noch nicht so recht eine Startpunkt für meine GB.

    Danke und Gruß Olaf 8o

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  • Hallo Olaf,

    was soll denn eine GefBU für F+R-Pläne sein? Versuchs mal mit DIN ISO 23601. Da steht alles drin. Falls die Idee von einem Auditor kommt...schiess ihn auf den Mond.

    Gruß

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo zusammen, habt Ihr zufällig eine Idee wo man eine Art Muster GB für Flucht und Rettungswege bekommt? Finde noch nicht so recht eine Startpunkt für meine GB.

    Hallo Olaf, meinst Du die hier
    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=6

    beschriebene Beurteilung wie die Wege, aufgrund der Personenanzahl, ausgestattet (Größe,Breite etc.) sein müssen ?

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,
    so abwegig finde ich das nicht.
    Auch ich nehme diesen Punkt in meine Beurteilungen auf, insbesondere wenn viele Personen oder mobilitätseingeschränkte Personen anwesend sind. Schließlich handelt es sich um eine mögliche Gefährdung. Schutzziel ist dann „Rettung ermöglichen“. Maßnahmen können sein zweiter Fluchtweg, Fluchtwege freihalten, Notausgang nicht zustellen, usw. Grundlage ist dann immer die entsprechende ASR.
    Gruß

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  • herbert

    So ganz verstehe ich Deine Äußerungen nicht. (Es sei denn es ist eine Provokation)
    Bei meinen Gefährdungsbeurteilungen ist es die Regel, dass es Gesetze und Vorschriften gibt.
    Die Frage ist doch immer, ob die Regel gerade noch so eingehalten wird, oder nicht.
    Im Bereich Flucht und Rettungswege sind sehr häufig Türen, die nicht mehr zugelassen sind, Handläufe die fehlen, Beschilderungen die merkwürdig sind oder unklar.

    Gruß
    Flügelschraube

  • herbert

    So ganz verstehe ich Deine Äußerungen nicht. (Es sei denn es ist eine Provokation)
    Bei meinen Gefährdungsbeurteilungen ist es die Regel, dass es Gesetze und Vorschriften gibt.
    Die Frage ist doch immer, ob die Regel gerade noch so eingehalten wird, oder nicht.
    Im Bereich Flucht und Rettungswege sind sehr häufig Türen, die nicht mehr zugelassen sind, Handläufe die fehlen, Beschilderungen die merkwürdig sind oder unklar.

    Gruß
    Flügelschraube


    Aber genau das meint Herbert doch: Entweder sind die Vorschriften eingehalten, dann braucht es keine GBU, oder eben nicht, dann braucht es aber auch keine GBU, sondern die Vorschriften müssen umgesetzt werden.

    Es fehlt ein Handlauf der vorgeschrieben ist. Machst du dann eine GBU um zu klären ob der vielleicht doch nicht notwendig sein könnte, oder du lässt du einen montieren?

    Hardy, zumindest so verstehe ich Herbert und kann das auch für mich so nachvollziehen.

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo
    ich will nicht streiten. Auch wenn ich anderer Meinung bin.
    ArbSchG §6 sagt, dass es Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung geben muss.
    Hier steht nicht, dass bei Erfüllung aller technischen, oragnisatorischen und persönlichen Bedingungen darauf verzichtet werden kann.
    Gefährdungsbeurteilungen sind doch wichtig, als Grundlage der Unterweisungen.
    Gefährdungsbeurteilungen zeigen bei einem Wechsel der Bedingungen im Betrieb oder der juristischen Lage, den Stand an, bzw fordern zur Korrektur auf.

    Grüße
    Flügelschraube

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    • Offizieller Beitrag

    hallo an alle,

    ich denke, das problem ist relativ einfach zu lösen.

    Die geänderte Arbeitsstättenverordnung von 2010 fordert in §3 eine gefährdungsbeurteilung für die arbeitsstätten

    Hier http://www.vbg.de/arbeitsstaette…a_arbstaett.htm könnt ihr mehr darüber finden. Hier sind u.a. auch die flucht- und rettungswege mit zu betrachten.


    peter

  • Ich mache Gefährdungsbeurteilungen für Flucht- und Rettungswege und für Sammelpunkte wie folgt:


    1. Alle Vorschriften zugrunde legen.

    2. Ich gehe alle Flucht- und Rettungswege ab (schön den Schildern folgen) und halte Abweichungen von den Vorschriften in Wort und Bild fest.

    3. Ich vergleiche das mit den Flucht- und Rettungsplänen und mache Stichproben bezüglich den eingezeichneten Feuerlöschern etc.

    4. In den Kellern mache ich auch mal die Probe, ob die Notbeleuchtung ausreicht.

    5. In den außen liegenden Arealbereichen betrachte ich von wo aus die Feuerwehr angreifen wird und stelle das dem geplanten Fluchtweg zum Sammelpunkt gegenüber (behindern die Flüchtenden die Feuerwehr?).

    6. Das verfasse ich dann in einem schlichten Begehungsbericht mit der Überschrift "Beurteilung der Flucht- und Rettungswege"


    Das so im Groben.

    Natürlich kann es noch sehr viel Detailarbeit geben, wenn es verwinkelte Gebäudefluchten und -gänge gibt, oder wenn Arbeitsplätze verstellt und eingebaut sind und und und ...


    So hat das bisher immer sehr gut geklappt und wurde von allen Seiten (GL, Feuerwehr, BG und Gewerbeaufsicht/Landratsamt) akzeptiert.


    Gruß

    Andreas


  • Unter einer GBU verstehe ich etwas anderes.

    Hardy

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    also ich kann es auch nicht ganz nachvollziehen was eine GB damit zu tun hat. Das ist eine klasische aufgabe des Brandschutzbeauftragten, er ist der experte zum thema brandschutz. Habe ich keinen im betrieb, hole ich mir professionelle hilfe. Natürlich kann ich bei der betrachtung der arbeitsstätten mit dem ergebnis (dokumentation usw.) des brandschutzexperten in die GB einbinden. Alles andere ist doch fischen im trüben.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hoi!

    Hardy
    Ihr solltet die Gefährdungsbeurteilung nicht immer als statisches Gebilde ansehen.
    In anderen Foren ist es fast normal, dass nach einer "Vorlage" für die Gefährdungsbeurteilung XY gefragt wird, hier -und das ist schön- nicht so oft.
    Klar gibt es Formen von Gefährdungsbeurteilungen die sich einfach bewährt haben, doch sind diese von niemandem vorgeschrieben und meist nur für große oder allgemeine Dinge, oder für abteilungebezogene Beurteilungen anwendbar.
    Prinzipiell ist sogar ein ganz profaner Begehungsbericht eine Gefährdungsbeurteilung, auch wenn das nicht gerne so angenommen wird.

    toni
    Ich bin zwar auch Brandschutzbeauftragter, doch sehe ich die Flucht- und Rettungsweggeschichte nicht unbedingt nur in diesem Bereich angesiedelt.
    Wenn man es praktisch betrachtet, dann ist der Brand nur ein Teil der möglichen Ereignisse.
    Eine kleine Risikobewertung des Objekts VOR dem Zuteilen von Aufgaben und VOR der Gefährdungsbeurteilung von solchen Dingen wie Flucht- und Rettungswegen kann da sehr hilfreich sein.

    Mögliche Ereignisse (außer Brand) die erfordern könnten Flucht- und Rettungswege zu benutzen (Gedankensprünge ;) )

    - Stromausfall in der Nachtschicht
    - Sintflutartiger Regen mit Wassereinbruch
    - Überschwemmung bei nahe liegenden Gewässern (schon erlebt, war der Hammer!)
    - Starker Hagel der das evtl. vorhandene Shed-Dach einer Halle durchschlägt
    - Amoklauf (Utopie oder Fantasterei? Nenene! Habe selber schon Eindringlinge erlebt, die ein Firmengebäude besetzt haben - und bei meinem Sohn in der Schule war kürzlich Amok-Alarm, zum Glück Fehlalarm, doch jeder Alarm IST ein Alarm bis die Entwarnung von vereinbarter Stelle kommt.)
    - Bombenalarm
    - Herrenlose abgestellte Taschen

    Ach, was denn noch alles? Vieles!

    Da sagt sich jetzt bestimmt mancher was das denn alles mit einer Sifa zu tun hat - und das mit Recht, das frage ich mich auch oft.
    Allerdings (leider) ist es jedoch so, dass eine freiberufliche Sifa sehr viel öfter mit sehr obskuren Dingen traktiert wird, als eine interne Sifa :evil:


    Gruß
    Andreas

  • Hallo Andreas,

    Da sagt sich jetzt bestimmt mancher was das denn alles mit einer Sifa zu tun hat - und das mit Recht, das frage ich mich auch oft.
    Allerdings (leider) ist es jedoch so, dass eine freiberufliche Sifa sehr viel öfter mit sehr obskuren Dingen traktiert wird, als eine interne Sifa

    da gebe ich Dir recht,

    aber eine GefBeurt erstelle ich für Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Personen. Flucht- und Rettungswege begutachte ich im Rahmen einer Begehung, durch die Sibe (tägliches Augenmerk) oder den BA und mich. Man soll die Kirche im Dorf lassen und nicht für alles, was theoretisch möglich ist, eine GefBeurt anfertigen. Sonst kommt noch einer auf die Idee das man Toilettengänge auch beurteilen muss, da u.U. eine biologische Gefährdung vorhanden sein könnte. ;)

    Auch interne Sifa müssen mehr tun, wie es laut Vorchrift vorgegeben ist, man ist ja der eigene Mitarbeiter (obwohl weisungsfrei). ;(

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo Olaf,

    ich hänge Dir mal eine Ckeckliste Flucht und Rettungswege an um Deine Beurteilung durchführen zu können.

    Gruß Tanzderhexen

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  • Hallo Andreas,

    da gebe ich Dir recht,

    aber eine GefBeurt erstelle ich für Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Personen. Flucht- und Rettungswege begutachte ich im Rahmen einer Begehung, durch die Sibe (tägliches Augenmerk) oder den BA und mich. Man soll die Kirche im Dorf lassen und nicht für alles, was theoretisch möglich ist, eine GefBeurt anfertigen. Sonst kommt noch einer auf die Idee das man Toilettengänge auch beurteilen muss, da u.U. eine biologische Gefährdung vorhanden sein könnte. ;)

    Auch interne Sifa müssen mehr tun, wie es laut Vorchrift vorgegeben ist, man ist ja der eigene Mitarbeiter (obwohl weisungsfrei). ;(


    Dem "füge" ich mich vorbehaltlos, da Du vollkommen recht hast.
    Deshalb umschreibe ich meine "Werke" ja auch mit "Beurteilung für Flucht- und Rettungswege" und mache zumindest formal keine Gefährdungsbeurteilung draus.
    Die beschriebene Tätigkeit ist in ihrem Inhalt ja auch eine Begehung.

    Ich lasse mich da auch sehr gerne belehren und etwas in die Schranken weisen, um nicht gänzlich über das Ziel hinauszuschießen.

    Gruß
    Andreas

  • Hallo Olaf,

    ich hänge Dir mal eine Ckeckliste Flucht und Rettungswege an um Deine Beurteilung durchführen zu können.

    Gruß Tanzderhexen


    DAS ist es!
    Genau so.

    Danke und Gruß
    Andreas

  • Dem "füge" ich mich vorbehaltlos, da Du vollkommen recht hast.
    Deshalb umschreibe ich meine "Werke" ja auch mit "Beurteilung für Flucht- und Rettungswege" und mache zumindest formal keine Gefährdungsbeurteilung draus.

    Mir scheint der Begriff GBU ist mittlerweile etwas überstrapaziert. Wenn man aber bei der GBU im echten Sinne vom Handlungszyklus ausgeht, dürfte schnell klar werden was tatsächlich eine GBU ist.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)