Alles anzeigen@ Interessierte,
leider findet niemand eine entsprechende Stelle, an der man das nachlesen kann.
Dieses Problemchen habe ich jetzt:
1) meiner BG (=VBG) geschildert
2) dem Amt für Arbeitsschutz (Bezirksregierung Düsseldorf, ich sitze in NRW)
3) der BGHW (dort sitzen, laut meiner BG, die Cracks aller BG'n in Sachen Regale)geschildert.
Meinen Handlungsstrang: Gefährdungsbeurteilung ---> dokumentierter Test ---> Praktische Nutzung mit höchstens 50% der Testlast ---> Prüfung des Regales als befähigte Person (DIN EN 15635) ---> Abnahme, wenn ok, entsprechend aufgeführt.
Das Ergebnis: Alle Stellen haben diesen Vorgang so unterstrichen und die Machbarkeit unterstrichen.
Die entsprechenden Ansprechpartner und die dazugehörigen Diensttelefonnummern habe ich und gebe sie gerne per PN weiter.
Die BGHW wird im Fachgremium diesen Schritt entsprechend publizieren. Die aktuellen Informationsschriften sind schon fertig, die nächssten sollen ergänzt werden.
Vielleicht ist ja jetzt damit eine "saubere" Möglichkeit gefunden, alte und gute Regale weiter zu nutzen. Damit meine ich funktionstüchtige Regale, die auch gem. der DIN geprüft wurden.
Also, so mache ich es und habe es jetzt auch schon bei einigen "alten" so gemacht. Komischerweise sagt einem soetwas kein Hersteller, klar die wolllen verkaufen.Sollte jemand in meinem Umfeld damit Probleme haben, hier kann ich sicherlich helfen.
Sonst bleibt nur die Verschrottung, der Neukauf oder eben die Anfertigung einer Statik, wobei hierbei auch das eine oder andere Profil zersägt wird.
Alles anzeigen@ Interessierte,
leider findet niemand eine entsprechende Stelle, an der man das nachlesen kann.
Dieses Problemchen habe ich jetzt:
1) meiner BG (=VBG) geschildert
2) dem Amt für Arbeitsschutz (Bezirksregierung Düsseldorf, ich sitze in NRW)
3) der BGHW (dort sitzen, laut meiner BG, die Cracks aller BG'n in Sachen Regale)geschildert.
Meinen Handlungsstrang: Gefährdungsbeurteilung ---> dokumentierter Test ---> Praktische Nutzung mit höchstens 50% der Testlast ---> Prüfung des Regales als befähigte Person (DIN EN 15635) ---> Abnahme, wenn ok, entsprechend aufgeführt.
Das Ergebnis: Alle Stellen haben diesen Vorgang so unterstrichen und die Machbarkeit unterstrichen.
Die entsprechenden Ansprechpartner und die dazugehörigen Diensttelefonnummern habe ich und gebe sie gerne per PN weiter.
Die BGHW wird im Fachgremium diesen Schritt entsprechend publizieren. Die aktuellen Informationsschriften sind schon fertig, die nächssten sollen ergänzt werden.
Vielleicht ist ja jetzt damit eine "saubere" Möglichkeit gefunden, alte und gute Regale weiter zu nutzen. Damit meine ich funktionstüchtige Regale, die auch gem. der DIN geprüft wurden.
Also, so mache ich es und habe es jetzt auch schon bei einigen "alten" so gemacht. Komischerweise sagt einem soetwas kein Hersteller, klar die wolllen verkaufen.Sollte jemand in meinem Umfeld damit Probleme haben, hier kann ich sicherlich helfen.
Sonst bleibt nur die Verschrottung, der Neukauf oder eben die Anfertigung einer Statik, wobei hierbei auch das eine oder andere Profil zersägt wird.
Hallo Waldmann,
Einen schönen Gruß vom Niederrhein.
Gibt es zu der oben angegebenen Verfahrensweise bei Regalen aus Eigenfertigung oder Altbestand schon eine "offizielle" Version.
Du hast eine Andeutung in Richtung BGHW gemacht. Ist da etwas veröffendlicht?
Ich stehe vor dem Problem, das in unserem Betrieb fast alle Regale Altbestand oder aus Stahlbauprofilen selbstgebaut sind.
Bin also um eine Hilfreiche Antwort sehr verlegen
Vielen Dank