Ersthelfer und Ehrenamtliche Tätigkeit

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  • Hallo zusammen,

    weiß jemand wie das mit Ersthelfern im Ehrenamt geregelt ist?
    Beispiel: ca. 50 Fahrzeuge Essen auf Rädern, überwiegend zu zweit besetzt, muss einer von beiden Ersthelfer sein?

    Danke und Gruß
    papagei02

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  • Hi papagei02,

    soweit ich weiss, macht die Zahl der Ersthelfer keinen Unterschied ob die MA nun bezahlt werden oder auch nicht.

    Die Folge daraus wäre, dass ihr pro Einsatzteam/Fahrzeug mind. einen Ersthelfer haben solltet.

    Gruß
    Der Waldmann

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Waldmann
    Die Folgerung ist mir völlig unverständlich.
    natürlich muss in einem Betrieb mit über 100 Beschäftigten auch die Zahl der Ersthelfer stimmen.
    Allerdings muss nicht einmal auf einem Krankenwagen ein ausgebildeter Ersthelfer sein.
    Ich sehe also keinen speziellen gesetzlich geregelten Bedarf.
    Sicher gibt es gute und schlechte Betreiber von Sozialeinrichtungen.

    ich würde mir wünschen, dass bei professionellen Fahrdiensten für soziale Zwecke
    - regelmäßig die Führerscheine geprüft werden
    - eine Ersthelferausbildung mindestens alle fünf Jahre wiederholt wird
    - ein Fahrsicherheitstraining alle fünf Jahre absolviert wird
    - eine Kommunikationsausbildung stattfindet
    - Unterweisungen halbjährlich stattfinden
    - der Fahrzeugpark systematisch auf Fehler und Verschleiß beobachtet wird
    - die Fahrzeuge in Bezug auf Ladungssicherung spezifisch ausgestattet sind

  • Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten ist ein EH-Kurs vorgeschrieben (je nach örtlichen Vorgaben z.B. Jugendleiter bei Vereinen, Trainer bei Sportvereinen). Für ehrenamtliche Fahrdienste ist mir diesbezüglich nichts bekannt. Ebenso fällt mir spontan auch keine ehrenamtliche Tätigkeit ein, bei der neben dem Kurs eine Auffrischung des Wissens alle 2 Jahre verlangt wird. Ersthelfer im Ehrenamt wie sie im Betrieb zu finden sind werden meines Wissens nirgends gefordert.

    In einem Punkt möchte ich Flügelschraube jedoch widersprechen: Gemäß Bayrischem Rettungsdienstgesetz muss sogar eine Person mit höherwertiger Ausbildung als dem EH-Kurs im Krankenwagen mitfahren

    Zitat

    (1) 1 Krankenkraftwagen sind mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. 2 Beim Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter, bei der Notfallrettung ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten einzusetzen.

  • @ Flügelschraube


    Ich sehe das Team im Wagen wie ein Team bei z.B. einer Montage oder einer anderen auswärtigen Tätigkeit.

    Für das Unternehmen gilt eine Prozent-Klausel. Da brauche ich nicht 50% Ersthelfer, logisch, wenn denn alle in ihrem Werk arbeiten.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • weiß jemand wie das mit Ersthelfern im Ehrenamt geregelt ist?
    Beispiel: ca. 50 Fahrzeuge Essen auf Rädern, überwiegend zu zweit besetzt, muss einer von beiden Ersthelfer sein?


    Wirklich Ehrenamt? (Oder handelt es sich um Mitarbeiter aus dem BuFDi bzw. FSJ oder Mitarbeiter aus dem SGB II/SGB X -Sektor oder MiniJobber?)

    Meine Gedanken dazu:
    Jeder, der über eine Fahrerlaubnis verfügt mindestens auch über eine Ausbildung in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen".
    Im Regelfall (so kenne ich es zumindest) besteht auch eine Funk- bzw. Telefonverbindung zur Disposition.
    Damit ist es möglich, bei einem Unfall nicht nur schnell Hilfe herbei zu holen, sondern auch die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen einzuleiten.

    Allerdings sollte sichergestellt sein, das auch schnell ein Ersthelfer (z.b. aus der Dispo) am Unfallort eintreffen kann - Ist IMHO auch wichtig, um z.B. das Fahrzeug und / oder das Material zu sichern.

    Grad gesehen (kann grad jedes einzelne Bit per Handschlag begrüßen :cursing: ) :
    Die VBG schlägt in Warnkreuz Spezial Nr. 39 eine ganz ähnliche Vorgehensweise in Fahrdiensten vor ....

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • @MrHeld
    Hallo!
    Danke für die Richtigstellung.
    Bin etwas erstaunt. Schon, dass zwei Personen den Krankentransport begleiten.
    Es liegt vielleicht daran, dass man in den Bundesländern etwas verschiedenes unter einem Krankentransport versteht.

    Bei uns in Niedersachsen wird ein Teil des Krankentransportes von Taxis erledigt. Ein Fahrer bzw. eine Fahrerin ohne spezielle Ausbildung.
    Das sind natürlich Transporte, die für Personen ohne besonderes Risiko durchgeführt werden.
    Klar abgegrenzt sind Liegendtransporte oder Transporte in Rettungswagen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo zusammen,
    Gesetze mal hin oder her, ich habe oft auf Baustellen mit dieser Thematik zu tun und daher mal ein Denkanstoß:

    Und was machst du, wenn in einem Zweierteam der Ersthelfer verunglückt?

    Ich würde mir in solchen Situationen wünschen, dass gerade wenn Mitarbeiter in kleinen Teams unterwegs sind, beide als Ersthelfer geschult sind. Die Kosten übernimmt die BG und der AG stellt lediglich die Arbeitszeit zur Verfügung. So empfehle ich es in der Regel dann auch. Ob die Unternehmensführung es dann annimmt, steht auf einem anderen Blatt Papier, aber oft habe ich Erfolg auch ohne gesetzliche Notwendigkeit! ;)

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    Viele Grüße sendet Smiwie

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    "
    (Albert Einstein)

  • Hallo,
    ich sehe das genauso wie Smiwie, auch im Ehrenamt, die im Sportverein mit einbezogen.
    Kleine Geschichte: Habe mit meinem Sohn auf einem Fußballplatz Fußball gespielt. Auf dem Hauptplatz war ein Spiel der D-Jugend. Ein Spieler bekam den Ball aus 3m an den Kopf, ist umgefallen wie ein Baum. Es waren „nur“ Betreuer (sind wichtig in allen Vereinen) vor Ort, so standen ca. 60 Personen um den Jungen und keiner konnte helfen. Nach dem Vorfall habe ich dem Verein vorgeschlagen, auch die Betreuer ausbilden zulassen, nicht nur die Trainer und Übungsleiter. Diesem Vorschlag haben sich dann mehrerer Vereine angeschlossen.

    Gruß
    Sven

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