Und nochmal: übertragen von Unternehmerpflichten

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  • Folgende Lage:


    ein Unternehmen wird von zwei Inhabern geführt. Diese Inhaber bestellen einen Geschäftsführer als kaufmännischen Leiter und einen Betriebsleiter für die technische Leitung.


    Muss es eine Übertragung der Unternehmerpflichten an den Geschäftsführer und den Betriebsleiter geben?


    Der Inhaber sagt: Nein, weil die zwei zur Geschäftsführung gehören und damit "Unternehmer" sind.


    Die SiFa sagt: Ja, weil Unternehmer im rechtlichen Sinne ist der Inhaber/die Inhaber. Geschäftsführer und Betriebsleiter sind leitende Angestellte und quasi die ranghöchsten Vorgesetzten nach den Unternehmern und müssen erst recht eine solche Übertragung bekommen.




    Und nun?


    Schon mal vorab: Danke für eure Meinung dazu.

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.


    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!


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  • Hallo DerStefan,


    ich bin kein Jurist aber ich denke da irrt die SiFa.


    Nach § 35 abs. Satz 1"Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)" wird die GmbH durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. D.h. die Geschäftsführung ist der Arbeitgeber und nicht der/die Gesellschafter. Erst wenn keine Geschäftsführer vorhanden ist, wird die GmbH durch den/die Geselschafter vertreten.


    Wenn allerdings kaufmänischer Leiter und Betriebsleiter keine Geschäftsführer sind, dann sollte eine Pflichtenübetragung erfolgen weil ansonsten ein Organisationsverschulden vorliegen könnte. Ein Blick auf das Briefpapier müsste zeigen wer Geschäftsführer ist.


    Viele Grüße


    Kuddel

  • Im Zweifelsfall wird der zuständige Richter alle 4 zur Rechenschaft ziehen. Kegeln in die Vollen nennen das dann die Juristen. Daher wäre eine Pflichtenübertragung anzuraten, wenn man nicht für Fehler einstehen möchte, die man vielleicht gar nicht selbst begangen hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin, Moin,


    eine Pflichtenübertragung muss nicht erfolgen. Bei Personen, die vom Unternehmer beauftragt sind, den Betrieb ganz oder teilweise zu leiten ( z.B. Geschäftsführer, Betriebsleiter, Prokuristen), benötigen keine Pflichtenübertragung. Aufgrund ihres Arbeitsvertrages und ihrer Garantenstellung sind sie organisatorisch für den Arbeitsschutz verantwortlich, siehe auch BGI 508.
    Link: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi508.pdf


    Gruß
    Sven

  • Moin, Moin,


    eine Pflichtenübertragung muss nicht erfolgen. Bei Personen, die vom Unternehmer beauftragt sind, den Betrieb ganz oder teilweise zu leiten ( z.B. Geschäftsführer, Betriebsleiter, Prokuristen), benötigen keine Pflichtenübertragung. Aufgrund ihres Arbeitsvertrages und ihrer Garantenstellung sind sie organisatorisch für den Arbeitsschutz verantwortlich,...


    Das stimmt sofern sie einzelvertretungsberechtigt sind, aber


    ...ein Unternehmen wird von zwei Inhabern geführt. Diese Inhaber bestellen einen Geschäftsführer als kaufmännischen Leiter und einen Betriebsleiter für die technische Leitung.


    lässt hier vermuten, dass das "Tagesgeschäft" von dem Geschäftsführer und Betriebsleiter durchgeführt wird und die Inhaber immer schön ihre Finger mit im Spiel haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Aus der geposteten BGI stammt folgendes Zitat:

    In Einzelfällen erübrigt sich allerdings eine Pflichtenübertragung auf bestimmte Personen, soweit diese


    nämlich bereits aus einem anderen Rechtsgrund eigenständige Pflichten auf dem Gebiet der Unfallverhütung


    haben. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die vom Unternehmer beauftragt sind, den Betrieb


    ganz oder zum Teil zu leiten, z.B. Betriebsleiter, Direktoren, Prokuristen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1


    OWiG). Darüber hinaus gilt dies auch für andere betriebliche Führungskräfte und Vorgesetzte, z.B.


    Meister.


    d.h. Bis runter auf die Meisterebene ist die ganze Pflichtenübertragerei überflüssig???? Scheint mir etwas widersprüchlich zu sein das ganze. Aber erstmal danke für eure Anregungen.

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.


    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!