Regale, Wer Prüft?

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  • @ All,

    Hallo,
    das Thema Regale und die entsprechenden Prüfungen wurde hier ja schon mehrfach abgearbeitet.

    Mich würde jetzt interessieren, wer prüft denn überhaupt und wo?

    Ich fange einmal an:
    Ein Kostenvoranschlag für die Prüfung "meiner" Regale von ca. 4000€ hat mich fast vom Stuhl geworfen. Soviel sollte eine Prüfung von insges. 11 Stück mit einem entsprechenden Bericht kosten!!! Wohlgemerkt, die Prüfung. Keine Reparatur und auch keine neuen Regale.
    Diese Regale wurden alle in 2010 errichtet, somit also fast neu. Die Dokumentation ist vorhanden, GFB und BA natürlich auch.
    Die Summe war mir einfach zuviel. Ein Vergleichsangebot lag auch in etwa bei der Summe.
    Wie kalkulieren diese Inspektoren, Prüfer oder wie sie alle heissen? Klar haben die einen Stundensatz, eine Fahrtkostenpauschale und müssen auch ein wenig Schreibtischarbeit machen.

    Kurz und gut: Einlesen, üben und ein Besuch beim TÜV zum einholen vom nötigen Erst-Rüstzeug, ein Besuch des Regalherstellers, ein wenig Equipment besorgt und los gings. Eine sauber dokumentierte Prüfung mit Auflistung aller Punkte, die noch fehlten wurde aufgenommen. Die BRG 234 hilft hier enorm. Der Kollege "Lagerleiter" hat das Ergebnis bekommen und entsprechend weiterverwendet.

    Fazit: Viel Geld für die Firma gespart.

    Vielleicht berichten einige Mitleser im Forum, wie sie es handhaben.

    Auch würde mich interessieren, wie eine Prüfung kalkuliert wird. Die o.g. Summe ist nicht nachvollziehbar. Meine Dauer mit ALLEM (als Anfänger) ein guter Arbeitstag.

    Danke,

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi,
    aus diesem kühlen Grund habe ich für nächstes Jahr fest eingeplant den Kurs zu machen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ein Kostenvoranschlag für die Prüfung "meiner" Regale von ca. 4000€ hat mich fast vom Stuhl geworfen.


    Vielleicht nur ein Kommafehler? Ist ja wirklich enorm!

    aus diesem kühlen Grund habe ich für nächstes Jahr fest eingeplant den Kurs zu machen.


    Wo denn? Für wieviel denn?

    Bleibt die Frage nach der Kalkulation...würde mich auch interessieren...

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)


  • Wo denn? Für wieviel denn?

    Na, die liegen so um 1000 Euro, was ich bisher verglichen habe. Und wo, da muss ich mich noch genauer mit beschäftigen. Vielleicht hat ja jemand ein guten Tipp?!

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • @ Hardy und Martin

    Hallo,

    KEIN Kommafehler. Mit 1 T€ wäre ich ja schon zufrieden gewesen.

    Also, insgesamt 11 St.:
    1x 7 Kanäle mit je ca. 1,8m Länge
    2x 3 Kanäle mit je 2,7m Länge
    1x 6 Kanäle mit je 2,70m Länge
    2x 3 Kanäle mit je ca. 1,83m Länge
    1x Schubregal mit 9 Kanälen und 5 Paletten hintereinander, 13,4m ges. Länge
    1x Schubregal mit 14 Kanälen und 5 Paletten hintereinander, 20,7m ges. Länge
    2x 2 Kanäle mit je ca. 1,8m Länge

    Diese für jeweils Euro-Pal. mit je max. 1000kg, jeder Kanal nimmt in der Höhe 3 bis 4 Paletten übereinander auf.
    1x Kragarmregal, 5m lang


    Also schon ein wenig zu prüfen.


    Der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • @ Powertrain

    mein geheimtip : tüv thürigen ....
    http://www.die-tuev-akademie.de/cms/side790.html 490 euro
    und noch einen bildungscheck vom land nrw und der kurs kostet nur noch die hälfte....

    Hört sich gut an.

    Mein TÜV (Nord) verlangt 750€ für 2 Tage Seminar. Ob das mit dem Bildungs-Scheck funktioniert kann ich nicht sagen. Mein "Boss" zahlt.

    Tschau,

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)


  • Hoi!
    Diese Prüfung hätte bei mir ca. 1.100,- EUR inklusive der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung und inklusive Fristsetzung für Folgeprüfungen gekostet!
    Wärst halt ein bisschen zu weit von mir weggewesen ^^.

    Das von Dir beschriebene Angebot ist natürlich unverschämt. Doch unterstelle ich jetzt einfach mal, dass das meiste Geld mit den "Lehrgängen für Regalprüfer" verdient wird.
    Machen muss man die nicht wirklich, auch wenn die Lehrgangsanbieter das immer mit Nachdruck so vermitteln. Zudem ist noch lange nicht gesagt, dass eine Person, die solch einen Lehrgang gemacht hat, auch eine "Befähigte Person" nach BetrSichV ist. Also Vorsicht!
    Ich habe schon wirklich viele Regale geprüft. Meine Prüfprotokolle, Fristsetzungen, begründete Fristverlängerungen sowie auch meine Befähigung nach BetrSichV sind schon mehrfach von TAB´en verschiedener Berufsgenossenschaften überprüft und abgenickt worden .. OBWOHL ich niemals einen Lehrgang besucht habe.

    Warum ich eine Befähigte Person bin?
    1. Weil ich durch meinen Ursprungsberuf (Staatl. gepr. Techniker Fachr. Fertigungstechnik und Konstrukteur) Ahnung von Metall habe und ggf. derartige Konstruktionen berechnen könnte.
    2. Weil ich ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit bin.
    3. Weil ich regelmäßig und in kurzen Zeitabständen mit Lagerregalen (Schwerlastregale aus Metall mit einer Fachlast > 300 kg) zu tun habe.
    4. Weil ich mich mit Flurförderzeugen auskenne.

    DAS reicht jedem der die Befähigung hinterfragt.

    Wer hingegen:
    1. Einen Kurs zum Erlernen des Handwerkzeugs eines Regalprüfers besucht hat ..
    2. in seinem Haupt- oder Ursprungsberuf nichts mit Regalen, Metallen etc. zu tun hat/te ..
    3. durch seinen Haupt- oder Ursprungsberuf nichts mit Flurförderzeugen zu tun hat ..
    4. nicht egelmäßig und in kurzen Zeitabständen mit Lagerregalen zu tun hat ..

    der kann Kurse machen wie er will, ist aber formal nach BetrSichV KEINE "Befähigte Person".


    Auszug aus der BetrSichV § 2:
    (7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre
    Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der
    Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser
    Tätigkeit nicht benachteiligt werden.

    Und ob Ihr es glaubt oder nicht .. ich habe bereits selber (für einen Anbieter) Seminare zur Ausbildung sogenannter "Befähigter Personen" als Regalprüfer gehalten.
    Jedoch habe ich das schnell wieder bleiben lassen, da es reine Geldmache war und ich mich ein wenig geschämt habe.

    Soch ein Seminar zur Schaffung oder Vertiefung von Kenntnissen bei Personen, die grundsätzlich erstmal alle Voraussetzungen nach BetrSichV § 2 haben ist ja sehr sinnvoll und gut.
    Allerdings habe ich teilweise Leute erlebt, die ihr Lager nur von den Zahlen im Rechner und vom Schreibtisch aus kennen.
    Auch die werden von den vielen Anbietern ausgebildet :cursing:

    Naja, genug geschimpft.
    Einen schönen Tag noch und Gruß
    Andreas

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  • Hi Andreas,

    dein Preis entspricht auch meiner "Bauchvorstellung". Hier hätte ich auch nicht weiter diskutiert.

    Wie gesagt, alles fast neu, Dokumentation und das übliche Sicherheitsdrumherum vorhanden + keinerlei (!) Schäden.

    Vielleicht sagst/verrätst du mir, wie der Prüfer kalkuliert? Wird hier ein Preis je lfd. Meter eingesetzt? + Fahrtkosten + Nacharbeitung?

    Es ist ja auch ein Unterschied, ob ich jetzt nur eine Palette in der Reihe habe oder viele. Da gilt es schon ein wenig mehr zu schauen.

    Zur Fachkunde gebe ich dir voll Recht. An anderer Stelle hier im Forum habe ich das in etwa auch so ausgedrückt.


    Danke,

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Da die "Expertenprüfung" nach BGR und DIN eine "Sichtprüfung vom Boden aus" ist, kalkuliere ich die auch rein nach Bodenmetern und nicht nach Azahl der "Etagen".
    Also pro Bodenmeter = Betrag X
    Das Ganze ist gar kein Hexenwerk. Den größten Arbeitsaufwand stellt die Gefährdungsbeurteilung für das Lager als Solches dar (die wird von den hochprofessionellen Regalprüfern immer gerne "vergessen"). Den größten Lauf- und Kopf-in-den-Nacken-legen-Aufwand stellt die Prüfung der Regale selber dar.
    Selbst bei ausgesprochen gewissenhafter Durchführung ist die Prüfung schneller als erwartet durchgeführt.

    Anfahrt .. naja ok, das ist ein Thema für sich, besonders bei den derzeitigen Spritpreisen, doch das bleibt ja jedem Anbieter überlassen wie er das handhaben will.

    Gruß
    Andreas

  • @ Andreas,

    danke für die Info.

    Dachte ich mir schon. Ich Idiot habe noch fein säuberlich alle Stützen mit einer digit. Wasserwaage ausgelotet und die Biegung von so allerlei Streben überprüft.
    Ich finde hier hilft die BGR234 recht gut.

    Das "Rüstzeug" der geheimnisvollen DIN EN 15635 hat ja doch so gut wie keiner, da jeder zu geizig ist um sie zu kaufen.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • auch firmen können den bildungscheck in anspruch nehmen ... die bekommen sogar je nach größe bis zu 10 stk wenn ich mich nicht irre .....

    @ Powertrain

    Hört sich gut an.

    Mein TÜV (Nord) verlangt 750€ für 2 Tage Seminar. Ob das mit dem Bildungs-Scheck funktioniert kann ich nicht sagen. Mein "Boss" zahlt.

    Tschau,

    der Waldmann

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  • hallo zusammen,

    die gültige din norm zur prüfung von regalen ist aus meiner sicht an jeglicher praxis vorbei erstellt worden.

    aus meiner sicht muss man da pragmatisch dran gehen:

    1.) überprüfung der angegebenen traglasten, wenn vorhanden, ansonsten ermittlung anhand der herstellerangaben für die einzelteile
    wichtig hier auch: berücksichtigung der traglasten von bödnen und gittern. das schwächste element bestimmt die traglast des feldes bzw. faches.
    volle tragfähigkeit eines feldes wird in der regel erst ab erreichung einer bestimmten anzahl verbundener felder erreicht.

    2.) beachtung der knicklänge (bestimmt massgeblich die tragfähigkeit)
    durchschiebeschutz vorhanden?

    3.) überprüfung auf beschädigungen (je weiter unten, desto sensibler für die statik) und somit festlegung des austauschs. wenn eine strebe im ständer ganz oben leicht angeknickt ist, ist das statisch eher unbedenklich, wenn die strebe
    oberhalb des letzten faches ist)
    sind geeignete anfahrschutzvorrichtungen vorhanden?

    4.) austausch defekter teile zeitnah, wenn statisch relevant. hierzu einfach eine gefährdungsbeurteilung erstellen.

    gruß

    hoerby

    Es gibt viel zu tun, packen wir es an :rolleyes:

  • Hi hoerby,

    BGR 234. Damit erschlägt man schon viel und viel mehr als in der sakralen 15635.

    Nicht zu vergessen ist in meinen Augen die Stapelhöhe und Standsicherheit. --->>> 30 cm tief und 30 m hoch.

    Irgendwo im Netz habe ich eine Excelberechnung dazu gefunden. Autor war ein W. Falk. Interessenten sollten einmal Tante google fragen, ich kriege die Quelle leider nicht mehr hin.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi hoerby,

    Irgendwo im Netz habe ich eine Excelberechnung dazu gefunden. Autor war ein W. Falk. Interessenten sollten einmal Tante google fragen, ich kriege die Quelle leider nicht mehr hin.

    Tschau,
    der Waldmann


    Hoi!

    Suchbegriff: satndsicherheit w. falk
    -> erster Ergebnisbegriff ist die Berechnungstabelle.

    Viele Grüße
    Andreas

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  • Hallo zusammen,

    vor der verbindlichen Verwendung dieser Exceltabelle bitte den eigenen Sachverstand walten lassen und die Rechnung auf Plausibilität prüfen.
    Das nach dem Öffnen der Datei eingetragene Rechenbeispiel erlaubt 15fache (!!) Stapelung von 1,2 m hohen Stapelbehältern.
    Es fehlt nach BGR 234 die Berücksichtigung des Schlankheitsfaktors, sowie die zulässige Auflast des unteren Stapelbehälters.

    mfg

    Uwe