Notfall und Körperduschen

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  • Hallo zusammen,

    kennt ihre eine konkrete Vorschrift bzw. genaue Angaben wie weit die Notfall und Körperduschen vom gefährdeten Bereich entfernt sein dürfen ?

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo, in den einschlägigen vorschriften finde ich nichts darüber...

    Die DIN 12899, bzw. die DIN EN 15154 sagt dazu: Die Notdusche muss nahe am Arbeitsplatz montiert sein. Wege über 10 m sind zu vermeiden. Vom Einbau der Dusche in einen separaten Raum ist abzuraten, da der Weg zur Dusche auch einer geblendeten Person möglich sein muss und hier zusätzlich die Gefahr besteht, dass die Dusche im Ereignisfall nicht ungehindert erreicht werden kann.

    Für Labore ist das wiederum in den Laborrichtlineien geregelt.

    Gruß, herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo Herbert,

    :62: für die superschnelle Antwort. Konnte ich sehr gut als Argumentationsgrundlage gebrauchen um den Einbau von Notduschen durchzusetzen.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • um den Einbau von Notduschen durchzusetzen.

    Und bitte auch daran denken, dass selbige regelmäßig überprüft werden müssen. Die dafür notwendigen Materialien sollte man sich auch gleich beschaffen und festlegen, wer die Überprüfung wie oft durchzuführen hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • dass selbige regelmäßig überprüft


    Hallo tiefflieger,

    danke für den Hinweis. Ich werde die Notduschen in den Überprüfungs und Wartungsplan integrieren und die Durchführung regelmäßig kontrollieren.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Wege über 10 m sind zu vermeiden.

    ... wenn ich das in dem Unternehmen, das ich nächste Woche besuche, erzähle und wir dann rechnend auf 9 zusätzliche Notduschen in der Produktionshalle kommen, ist meine Überlebenschance sehr gering ... :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Tanzderhexen,
    ist den Wasser das am besten Rettungsmittel? Wir arbeiten mit Flusssäure. Hier ist Wasser nicht das beste Rettungsmittel zum spülen. Wir haben dazu spezielle Lösungen gegen Flusssäure im Einsatz, die in einer tragbaren Körperdusche bereitgestellt wurden. Dies Körperdusche kann auch bei anderen Säuren und Laugen eingesetzt werden. Darf ja hier jetzt keine Werbung machen, aber das Mittel ist absolut genial und effektiv und mit Sicherheit günstiger, als eine stationäre Rettungsdusche.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Moin,

    sinnvoll wäre auch ein Bodeneinlauf. In meiner alten Firma war es mal zum Fall X gekommen, der Wasserschaden war nicht gering. Allerdings sollte/muss eine Auffangmöglichkeit für das evtl. kontaminierte Duschwasser vorhanden sein. Je nach verwendeter Chemikalie, kann sowas auch vom Abwasserverband gefordert werden. Wir hatten den Bodeneinlauf nachgerüstet, allerdings war dieser an eine Abwasserbehandlung angeschlossen. Regelmäßige Spülung muss auch sein, zum einen als Funktionsprüfung, zum anderen wegen der auch hier bestehenden Legionellengefahr. Bei Duschen mit Tanks, z.B. Außenbereich, muss auf Algenbildung und evtl. Beheizung zur Frostfreiheit geachtet werden.

    VG

    Thomas