Rettungswege

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  • Da bei uns durch eine akute Gefährdung ein Weg gesperrt werden musste - der auch als Rettungsweg ausgeschildert ist, kommt für mich die Frage auf:
    Wieviel Meter darf ein Mitarbeiter bis zur nächsten Fluchtaussentür haben?
    Darf man im Notfall im Zickzack laufen, d.h. erst ein paar Meter zurück dann durch eine Tür in eine andere Halle und dann aus dem Gebäude?


    So gehe mal weiter auf Suche,


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    die Notwendigkeit bzw. die Anforderung ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung.
    Genaueres lässt sich aus der Industriebaurichtlinie entnehmen.
    Diese ist aber nur ein grober Anhaltspunkt, da Landesbauordnungen oder besondere Gefahren am Arbeitsplatz andere Fluchtmöglichkeiten oder kürzere Wege verlangen.


    gruss, herbert

  • Herbert hat recht, jeder hat seine Vorschriften. Manchmal reicht es, wenn der von dir beschriebene Weg als anderer Brandabschnitt anerkannt ist. Bei uns heißt das: Sicherer Bereich. Fuchttunnel in Kaufhäusern zählen auch dazu. Man muß nicht immer sofort im Freien stehen, sondern wirksam von der Gefährdung getrennt sein.


    Ciao Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt,
    der notwendige Fluchtweg muss nicht zwangsläufig auf dem kürzesten Weg ins freie führen.
    Es ist vollkommen ausreichend, wenn dieser auf kürzestem weg in einen "gesicherten Bereich" führt. Dieser Bereich muss aber ein anderer, baulich getrennter Brandabschnitt sein.
    Natürlich wieder mit Außnahmen wie z.B. in der Versammlungsstättenverordnung , wo die Fluchtwege ins freie, in einen öffentlichen Bereich führen müssen.


    herbert

  • Danke für die Antworten.


    Meine Werksfeuerwehr defenierte es jetzt so.
    Die Halle ist zweigeteilt dadurch ist die Tür in die andere Halle als Fluchtweg zukennzeichnen.


    Das ist mit deiner Aussage stimmig Andreas S.



    Gruß RaBAu

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