Transport verletzter Mitarbeiter nach Arbeitsunfall

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  • Da hätte ein Beitrag fast 10 Jahre im Forum geschlummert, dann kommt MartiMcFly und holt ihr zurück in die Zukunft.


    Hinweis: Bei alten Beiträgen ist oberhalb der Möglichkeit eine Antwort einzugeben ein entsprechender Hinweis zu finden, dass der Beitrag schon sehr alt ist. Wenn es keine weltbewegende neue Information gibt, ist es empfehlenswert auf eine weitere Antwort nach so langer Zeit zu verzichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Zitat von zu 2. Komnet

    "Bei geringfügig erscheinenden Verletzungen kann es ausreichen, den Transport im PKW oder Taxi durchzuführen. Ob der Verletzte neben dem Fahrzeugführer durch eine weitere Person begleitet werden muss, ist von der Art der Verletzung bzw. der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig."

    "Kann"? "Taxi"?- Nein! Nein! Nein!

    Weder mein Kollege, Chef oder ich können beurteilen ob es geringfügig ist. Bei uns ist Taxi und privat PKW verboten.

    Denn auch ein 120kg Muskelpaket kann bei einer blutenden Schnittverletzung umkippen.
    Ergebnis: Der Fahrer fährt gestresst mit Vollgas durch die Stadt, bei einem Unfall ist man zwar versichert unterwegs (Auftrag vom Chef),

    aber auf dem Sachschaden an seinem Fahrzeug bleibt man sitzen.


    112

    Herzschmerzen,

    Stark blutende Wunden

    Anaphylaktischer Schock

    Vergiftungen

    Störungen des Atmungssystem

    Sturz aus großer Höhe

    Bewusstlosigkeit

    Verbrennungen,

    Verätzungen,

    abgetrennte Körperteile



    116117

    Hautirritationen,

    Ohrenschmerzen,

    Fremdkörper im Auge

    Bänderriss, Bänderdehnung

    Hexenschuss

    Schwindel,

    Über- und Unterzuckerung,


    Nicht sicher: 112



    Zitat


    Da hätte ein Beitrag fast 10 Jahre im Forum geschlummert, dann kommt MartiMcFly und holt ihr zurück in die Zukunft.

    War noch nicht im Tiefschlaf :doppelthumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 ()

  • Hmmm... vor 10Jahren habe ich noch nicht im Traum an eine Beschäftigung in der Arbeitssicherheit gedacht... von daher kann so eine Information für Neulinge durch aus relevant sein... nicht das das geheime Wissen mit den altehrwürdigen SiFas ausstirbt... das wäre ja was...


    Außerdem findet Komnet es auch noch aktuell, zumal der eine Eintrag von 2019 ist - gleichwohl sie das Thema 5 Jahre vorher auch schon durchgekaut haben.


    Ich würde das Engagement von MartiMcFly wohlwollend registrieren und mir nicht weiter Gedanken dazu machen, wenn ich darüber genug wüsste... Schließlich lebt doch die Seite vom Mitmachen, Kommunizieren und Informationsaustausch.


    Ich finde es gut...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hallo zusammen,


    ich wärme den Artikel nochmals mit einer Frage auf: ist es euch schon mal passiert, dass der MA nach einem Unfall den Transport zum Durchgangsarzt / Krankenhaus verweigert hat? Gibt es eine Verpflichtung und einen Zusammenhang mit der Versicherung?

    Kann der MA sich erst nach x Tagen bei der BG Ambulanz vorstellig machen und dann ist alles i.O?

    Ich lese in der DGUV Vorschrift 100-001:

    "4.6.4 (4) Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass Versicherte

    1. einem Durchgangsarzt vorgestellt werden; es sei denn, dass der erstbehandelnde Arzt festgestellt hat, dass die Verletzung nicht über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich nicht mehr als eine Woche beträgt,
    2. bei einer schweren Verletzung einem der von den Unfallversicherungsträgern bezeichneten Krankenhäuser zugeführt werden,
    3. bei Vorliegen einer Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung dem nächst erreichbaren Arzt des entsprechenden Fachgebiets zugeführt werden, es sei denn, dass sich die Vorstellung durch eine ärztliche Erstversorgung erübrigt hat"

    ...hat im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, klingt für mich so, dass es doch die freie Wahl des MA ist. Was gibt es dennoch für Konsequenzen?

  • Hier muss man auch schauen, was die BG als Unfallversicherer vorgeben. Die DGUV Reggel 100-001 ist da nur Informationsvertiefend unterwegs.

    Beispiel BG Verkehr: https://www.bg-verkehr.de/vers…nem-unfall/durchgangsarzt

    "Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten."

    Da es sich für den Mitarbeiter um Zahlungen handelt, liegt es allein schon in seinem Interesse.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Wenn sich der Mitarbeiter einer Anweisung widersetzt kann man ihm im Extemfall auch disziplinarisch ans Leder. Das ist dann einer Arbeitsverweigerung gleichzusetzen.


    So weit sollte es aber nicht kommen oder?

    Wichtig ist dem Kollegen zu erklären warum er das Machen soll (Beste medizinische Versorgung, Dokumentation bei eventuellen späteren Folgeschäden und der Kostenübernahme durch die BG, etc.)


    Wenn er das nicht einsieht...

    Krieg ist Verbrechen!

  • Hallo zusammen,

    Wir haben das leider öfters, dass Mitarbeitende nach einem Unfall nicht zum DA gehen möchten. Auf wunsch unserer Produktionsleitenden haben wir an unsere täglichen ortsspezifischen Sicherheitsunterweisungen (Wir sind ein Veranstaltungstechnikunternehmen und haben jeden Tag einen neuen Produktionsort) einen "Belehrungsvordruck" auf dem wir MA die auch mit viel gutem Zureden nicht zum DA gehen möchten unterschreiben lassen, dass es wirklich sinnvoll wäre das zu tun, sie aber wirklich nicht möchten. Auch weisen wir darauf schriftlich hin, dass selbst nach Unterschrift dieses Vordrucks der MA immer trotzdem zum DA gehen kann und daraus keine Nachteile entstehen. Und seitdem gehen die meinsten gern zum DA und unsere Produktionsleitenden fühlen sich auch besser.


    VG jan

  • Wenn sich der Mitarbeiter einer Anweisung widersetzt kann man ihm im Extemfall auch disziplinarisch ans Leder. Das ist dann einer Arbeitsverweigerung gleichzusetzen.

    Mit Verlaub TiTo,


    DAS ist, in diesem Zusammenhang, Blödsinn, den Du hier nicht verbreiten solltest...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Kann der MA sich erst nach x Tagen bei der BG Ambulanz vorstellig machen und dann ist alles i.O?

    Das kann schon vorkommen, wenn der Beschäftigte ursprünglich davon ausgeht, dass es sich um eine Bagatellverletzung handelt. Daher ist zeitnah zum Unfall eine entsprechende Dokumentation z.B. ein Verbandbucheintrag notwendig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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