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  • Hallo

    Infos sind z.B. in der BGI 8683 zusammengestellt.
    Desweiteren hat die Fachgruppe D-A-CH-S auf ihrer Seite (die ich allerdings nicht mehr finde :( ) Infos zusammengestellt sowie die angehängten Schriften herausgebracht.

    LG A

    D-A-CH-S auf ihrer Seite (die ich allerdings nicht mehr finde )

    Also meinst du diese Seite: http://www.bauforumplus.eu/Dokumente.dachs-dokumente.0.html :rolleyes:

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo!

    Danke für die Hinweise auf die HPs.
    Das ist sicher gutes Material.
    Nun bin ich unsicher ob ich einen Hinweis überlesen habe. Neulich hatte ich das Problem eine Dachfläche vorzufinden, auf der Personen auf ihre Rettung warten sollten. Ein Notausgang, der nur zu dieser Dachfläche führt. Die Feuerwehr soll dann dort abbergen.
    Forderung des Brandschutzprüfers:
    - Decke mit zulässiger Belastung
    - Ausführung in F90
    - Nicht brennbare Wärmeisolation
    - Absturzsicherung mit Umwehrung
    - Notbeleuchtung

    Gerne höre ich noch Kommentare dazu, da das Problem noch nicht abschließend behandelt ist.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo
    @Frank_sibe: ja, die Seite meinte ich :D

    Flügelschraube:

    Zitat

    Gerne höre ich noch Kommentare dazu, da das Problem noch nicht abschließend behandelt ist.


    Was meinst du damit???

    Ich hatte bei einem Kunden das Thema auch mal durch und habe ihm folgendes zusammengestellt (bezogen auf Hessen):

    -----------
    Gemäß ASR A2.3 Punkt 6.9 gilt für Fluchtwege über Dachflächen:
    „Dachflächen, über die zweite Fluchtwege führen, müssen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Rettungswege entsprechen (z. B. hinsichtlich Tragfähigkeit, Feuerwiderstandsdauer und Umwehrungen der Fluchtwege im Falle einer bestehenden Absturzgefahr).“

    Hierzu führt die HBO §35 Abs. 1 aus:
    „In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
    1 …
    3. Dächer oder Dachteile, die zum auch nur zeitweiligen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind“

    Erfasst sind hiervon gemäß der Handlungsanleitung zur HBO „Flächen, auf denen sich Personen kurzfristig aufhalten, z.B. um einen Dachgarten zu erreichen.“
    Nicht erfasst ist hiervon der Aufenthalt von Personen, die Wartungs-, Reparatur- oder Inspektionsarbeiten durchführen. Diese Personen können / müssen durch andere Maßnahmen gesichert werden.

    In der ASR A2.3 ist festgelegt:

    Punkt 6.3
    „Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich im Freien bzw. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können.“

    Punkt 6.8
    „Für Notausstiege sind erforderlichenfalls fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und raschen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe, Steigeisen oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen). Notausstiege müssen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe aufweisen.“

    Schlussfolgerungen
    Daraus ergeben sich die folgenden Anforderungen:
    • Der Fluchtweg über das Dach ist mit einer Umwehrung zu versehen. Mindestens jedoch mit einem festen Seil / Ketten abzugrenzen.
    • Bei der Dimensionierung der Fluchtwegbreite ist die Maximalzahl der den Fluchtweg möglicherweise benutzenden Personen zu berücksichtigen. Bei 200 Personen ist eine Fluchtwegbreite von 1,2 m gefordert.

    • Der Fluchtweg ist im Winter sicher begehbar zu halten, dass heißt, dass Schnee und Eis zu räumen sind. Anstatt der Verwendung von Betonplatten bieten sich daher Lichtgitterroste an.

    • Erfolgt im Gefahrfall eine Rettung durch die Feuerwehr, ist auf der Dachmitte ein ausreichend großer Bereich als Sammelplatz abzugrenzen und sollte zusätzlich durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden.
    • Der Weg vom „Sammelplatz“ zur Anleiterstelle der Feuerwehr ist bis zur Dachkante abzusichern und an der Dachkante mittels Geländer (Höhe 1,1 m) zu sichern. Der Einstieg in den Rettungskorb ist mit der Feuerwehr abzustimmen: entweder ist eine Übersteighilfe oder eine Tür vorzusehen, die sich nur dann öffnen lässt, wenn der Rettungskorb an sicherer Position ist.

    • Die Feuereinsatzpläne sind an die Rettungssituation anzupassen.
    • Mit der Feuerwehr sollte vor Umsetzung der endgültigen Festlegungen eine Stellprobe durchgeführt werden, bei der z.B. Durchfahrbreite, ausreichende Festigkeit des Untergrundes, Stell-/Anleiterwinkel getestet werden.
    • Die vorgesehene Stellfläche ist jederzeit zugängig und frei zu halten.

    • Die Mitarbeiter sind bei Bezug des Gebäudes und in regelmäßigen Abständen nachweislich über den Fluchtweg und die Rettungsmöglichkeit zu informieren.

    Abweichungen von diesen allgemeinen Anforderungen an Fluchtwege über Dächer sollten vor Festlegung der endgültigen Maßnahmen mit den zuständigen Behörden und der Feuerwehr im Einzelfall schriftlich abgeklärt werden.

    --------------
    LG A


  • Schlussfolgerungen
    Daraus ergeben sich die folgenden Anforderungen:

    • Der Weg vom „Sammelplatz“ zur Anleiterstelle der Feuerwehr ist bis zur Dachkante abzusichern und an der Dachkante mittels Geländer (Höhe 1,1 m) zu sichern. Der Einstieg in den Rettungskorb ist mit der Feuerwehr abzustimmen: entweder ist eine Übersteighilfe oder eine Tür vorzusehen, die sich nur dann öffnen lässt, wenn der Rettungskorb an sicherer Position ist.

    Amaranth
    Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Beschreibung.
    Meine Bitte, war nicht so präzise, weil ich gar nicht präzise wusste, was ich fragen muss, um die richtige Antwort zu bekommen.
    Die Antwort ist aber Klasse und bringt mir etwas.

    Kann ich das mit der Übersteighilfe zur Leiter/zum Rettungskorb an der Dachkante noch genauer hören?
    Der Gebäudeeigentümer lacht mich aus, wenn ich nicht genau sage warum es ein Muss ist.
    Ich habe es in dieser Form noch nie gehört.

    ---------
    Auch für die PN mit guten Hinweisen vielen Dank.

    Danke und Grüße
    Flügelschraube

  • Hi

    Kann ich das mit der Übersteighilfe zur Leiter/zum Rettungskorb an der Dachkante noch genauer hören?
    Der Gebäudeeigentümer lacht mich aus, wenn ich nicht genau sage warum es ein Muss ist.
    Ich habe es in dieser Form noch nie gehört.

    Das mit der Übersteighilfe ergibt sich aus dem zitierten Textteil der ASR A 2.3 - wobei man sich darüber streiten kann, ob die ASR für diesen Bereich auf dem Dach gültig ist.
    Alternativ kann man die BGV A0 heranziehen - ist irgendwie doof, wenn die Menschen anstatt in den Korb zu gelangen, über die Brüstung abstürzen :wacko:
    Am sinnvollsten dürfte ohnehin eine Tür sein, die sich erst beim Andocken des Feuerwehrkorbs öffnen lässt.

    LG A

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