Hallo Kollegen,
irgendwie fehlt mir gerade der Durchblick oder liegt es vielleicht auch am zurückliegenden Weihnachtsrummel. Vor Weihnachten hatte ich bei einem Kunden mit einer Auditorin einen "kleinen" Disput. Es ging um die Gefährdungsanalyse, die beim Kunden auch vorlag. Das Ganze nannte sich "Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG". Laut Auditorin wäre die nicht ausreichend, es fehle die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung. Es würden ZWEI GefBU benötigt. Über die folgende Diskussion möchte ich lieber den Mantel des Schweigens hüllen. Die Dame hat mich ganz kirre gemacht. Der Inhalt der GefBU war zu keinem Zeitpunkt Thema der Diskussion.
Nun meine Fragen:
Brauche ich wirklich zwei unterschiedliche GefBU?
Wo liegen die Unterschiede zwischen GefBU nach ArbSchG. und GefBU nach BetrSichV.?
Kann man es vielleicht auch etwas übertreiben ?
Besten Dank für Eure Hilfe
Gruss und Alles Gute für 2012
Andreas