Nein, denn die meisten Sifas erstellen ja in meisten Betrieben die Gfb. weil die Aufgaben auf sie übertragen wird. Welcher Vorgesetzter setzt sich mit das Thema richtig auseinander?
Dass das so ist, bezweifelt niemand. Es wird dadurch nicht richtiger, schon gar nicht rechtssicher. Denn wer haftet denn? Die SiFa sicherlich nur im Rahmen ihrer Verantwortung, nämlich der fachkundigen Beratung. In den wenigsten Fällen, hat die SiFa gleichzeitig Weisungsbefugnis, es sei denn, sie wäre zugleich Führungskraft. Also, um Maßnahmen durchsetzen zu können und im Bedarfsfall auch Gelder dafür freizugeben, müsste die SiFa in diesem Fall rechtlich ne ganz andere Stellung haben.