Guten Morgen,
ich hätte eine Frage zu den in unserem Betrieb vorhandenen Notausgangstüren. Bei uns gibt es Notausgangstüren deren Sperrelement über einen Drehknopf zu entriegeln ist.
Die DIN Norm EN 179 sagt aus, das das Sperrelement der Tür über die Betätigung des Türdrückers oder einer Stoßplatte abwärts bzw. in Fluchtrichtung freigegeben wird.
Sind unsere vorhanden Türen zulässig? Muß ich als Sifa (zur Zeit noch in der Ausbildung) einen Austausch der Schießung veranlassen?
vielen Dank
LG
Willi