Einsatz neuer Betriebsarzt

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  • Liebes Forum,
    könnt ihr mir folgende Frage beantworten ?
    In unserer Firma ist der Betriebsarzt plötzlich verstorben .
    In welchem Zeitpunkt muß der AG einen neuen Betriebsarzt eingesetzt haben ? Und wo steht das ?

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  • Hallo,

    der von Dir geschilderte Fall ist sicherlich im Vorschriftenwerk nicht berücksichtigt. Ich denke, dass niemand der Geschäftsführung einen Strick drehen wird, wenn unter diesen Umständen zeitweise keine Betriebsarzt bestellt ist. Man sollte sich aber darum kümmern...

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Ich denke auch, daß es im Vorschriftenwerk nicht berücksichtigt ist.

    Denn je nach Betriebsgröße und Anzahl der Beschäftigten (Bei der Feststellung der Anzahl der Beschäftigte ist folgendes zu beachten: Die jährlichen durchschnittlichen Zahl sind zugrunde zu legen. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden sind mit 0,5 und mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu veranschlagen. Als Beschäftigte zählen auch im Betrieb tätige Leiharbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Nicht berücksichtigt werden Heimarbeiter, Fremdfirmenmitarbeiter und Personen mit Werkverträgen) sind ja die Einsatzzeiten in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Desweiteren sind die Einsatzzeiten als Summe für SiFa und BA je nach Betreuungsgruppe (1-3) und pro Beschäftigte definiert. Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt muss der Betrieb entscheiden, wobei generelle Regeln gelten: Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung für jeden Leistungserbringer, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigten.

    Ich weis nicht, wie groß euer Betrieb ist, wieviele Beschäftigte ihr habt und unter welche Gefährdungsgruppe ihr fallt aber ich könnte mir vorstellen, daß es nicht zwingend notwendig ist, sofort einen festangestellten BA zu bestellen.

    Gruß Martin

    4 Mal editiert, zuletzt von MartinE (19. September 2011 um 17:21)

  • Hallo,
    ich denke mal spätestens wenn ihr mit den Wiedervorstellungsterminen der G- Untersuchungen fällig seit sollte ein BÄD bestellt sein.
    bzw. wenn irgend ein Beratungsbedarf (Gefahrstoffe, neue Arbeitsplätze einrichten... ) da ist.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-