Berichterstattung der SiFa

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  • Moin Forum,


    ich hab mal wieder eine Frage im Zusammenhang mit der DGUV V 2.


    Die SiFa soll dem Unternehmer regelmäßig über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. Die DGUV V 2 gibt in epischer Breite im betriebsspezifischen Teil die Möglichkeit die Einsatzzeit der SiFa (und des BA, den ich hier mal außen vor lasse) in den verschiedenen Einsatzbereichen festzulegen.


    Frage: Stimmt ihr Euren Tätigkeitsbericht irgendwie auf die für/mit Euch festgelegten Einsatzzeiten nach DGUV V 2 ab, oder bleibt für Euch alles beim Alten oder denke ich nur viel zu kompliziert?


    Bin gespannt auf Eure Antworten.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo nj 1964,


    ich stimme meine Berichterstattung in soweit mit der betreibsspezifischen Einsatzzeit ab, dass ich im Jahresbericht eine Aufstellung der erbrachten Tätigkeiten (zusammenfassend) mit den dazugehörigen Daten (Erstes Quartal, ... , etc.) dokumentieren werde. Diesen Jahresbericht gebe ich dann wie ein "offizielles" internes Protokoll zum Kunden (wer nicht widerspricht-akzeptiert) und habe somit noch einen zusätzlichen Nachweis über die erbrachten Leistungen.
    Eine weitere Berichterstattung erfolgt in den protokollierten ASA Sitzungen. Ich achte darauf immer die erbrachten Leistungen des vergangenen Quartals anzusprechen. Diese werden ja dann ebenfalls protokolliert.


    Grüße aus der Mitte in den Norden


    QmSifa