Moin Forum,
ich hab mal wieder eine Frage im Zusammenhang mit der DGUV V 2.
Die SiFa soll dem Unternehmer regelmäßig über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. Die DGUV V 2 gibt in epischer Breite im betriebsspezifischen Teil die Möglichkeit die Einsatzzeit der SiFa (und des BA, den ich hier mal außen vor lasse) in den verschiedenen Einsatzbereichen festzulegen.
Frage: Stimmt ihr Euren Tätigkeitsbericht irgendwie auf die für/mit Euch festgelegten Einsatzzeiten nach DGUV V 2 ab, oder bleibt für Euch alles beim Alten oder denke ich nur viel zu kompliziert?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruß aus dem Norden
nj 1964