Moin Forum,
ich hab da wieder mal ne Frage.
Wir sind ein mittelständisches Bauunternehmen, das in ganz Deutschland tätig ist. Unser Betriebsarzt ist der AMD der BG Bau - und den nehmen wir auch deutschlandweit in Anspruch.
Wenn nun das Unternehmen gemäß DGUV V 2 die Betreuungszeiten für den Betriebsarzt festlegt: Mit wem oder wo beim AMD sollte dann die Betreuungszeit vereinbart werden?
Ist vielleicht jemand von Euch in einer ähnlichen Situation?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß aus dem Norden
nj 1964