Vereinbarung der Betreuungszeiten mit dem BA

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  • Moin Forum,

    ich hab da wieder mal ne Frage.

    Wir sind ein mittelständisches Bauunternehmen, das in ganz Deutschland tätig ist. Unser Betriebsarzt ist der AMD der BG Bau - und den nehmen wir auch deutschlandweit in Anspruch.

    Wenn nun das Unternehmen gemäß DGUV V 2 die Betreuungszeiten für den Betriebsarzt festlegt: Mit wem oder wo beim AMD sollte dann die Betreuungszeit vereinbart werden?

    Ist vielleicht jemand von Euch in einer ähnlichen Situation?

    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Wenn nun das Unternehmen gemäß DGUV V 2 die Betreuungszeiten für den Betriebsarzt festlegt: Mit wem oder wo beim AMD sollte dann die Betreuungszeit vereinbart werden?

    Ist vielleicht jemand von Euch in einer ähnlichen Situation?

    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Wir arbeiten arbeitsmedizinisch mit dem TÜV zusammen und der kam auf uns zu, sogar mit konkreten Vorschlägen.
    Hätte er das nicht gemacht, hätten wir uns selbst an den AMD des TÜV gewandt um das zu klären.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)