Gesetz über
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den
Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der
Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu
unterstützen. Sie haben insbesondere
den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die
Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a. der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und
sanitären Einrichtungen,
b. der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von
Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c. der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d. der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in
sonstigen Fragen der Ergonomie,
e. der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Nun ist es leider so das unsere "Beschaffer" Bürostühle anschaffen, ohne vorher die SiFa zu fragen.
Ihr könnt euch sicher vorstellen was dabei raus kommt :
Hauptsache billig !
Zudem sind die Stühle nur bis 102 kg zugelassen. Es soll aber auch Mitarbeiter geben, die etwas mehr wiegen.
Gibt es ausser dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) noch eine Grundlage wonach die SiFa mitbestimmen kann?
Wie läuft das bei Euch ?
EDIT:
Büroarbeitsstühle sollen konstruktiv
mindestens auf ein Körpergewicht von 110 kg und eine tägliche Nutzungszeit
von acht Stunden ausgelegt sein. Stühle, die von schwereren Personen und/oder
länger als acht Stunden/Tag benutzt werden, müssen hierfür geeignet sein
(BGI 650, Nr. 7.3.2)