Gesenkbiegepressen

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  • Hallo zusammen,


    hab mal eine Frage zu hydraulischen Gesenkbiegepressen.


    Und zwar: Ist der Sicherheitshalt durch irgendeine Vorschrift/Regel/Norm etc ... vorgeschrieben/empfohlen ??


    Sicherheitshalt: Das Ober und Unterwerkzeug fahren zusammen bis zu einem Huböffnungsmaß von 8 bzw. 6mm. Hier sollte meiner Meinung nach der Sicherheitshalt kommen. Also hier sollte die Maschine anhalten und erst nach erneutem befehl durch den Bediener weiterfahren und den Biegevorgang durchführen.


    Ist das so Richtig??


    Grüße und schonmal vorab vielen Dank!


    B

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  • Was meinst Du konkret mit dem Sicherheitshalt?


    Du musst doch entweder eine Zweihandschaltung haben oder eine berührungslose wirkende Schutzeinrichtung.


    Mir ist bewusst, dass das Thema auf den Tag genau 7 Jahre alt ist.


    Allerdings wollte ich nicht extra ein neues Thema aufmachen, denn mich würde interessieren, ob ich bei älteren Maschinen zur Nachrüstung der Zweihandschaltung oder berührungslosen wirkende Schutzeinrichtung verpflichtet bin und wenn ja, wo das steht.

    :bremse:

  • 1.
    Im Anhang 2 der BerSichV, der Maschinenrichtlinie und Stand der Technik gibt das vor.


    2. was sicher gleich kommt...
    Es gibt keinen Bestandsschutz an Maschinen


    https://www.bgbau-medien.de/dguv/100_500/2_3_4.htm
    https://www.bghm.de/fileadmin/…heit_von_Altmaschinen.pdf


    https://www.bghm.de/arbeitssch…en-an-gesenkbiegepressen/

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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