DGUV Betreuung - Abrechnung für "angebrochenes Jahr?

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  • Hallo,

    eine Frage speziell an die Freiberufler

    wie geht Ihr vor, wenn ihr einen Vertrag zur Betreuung nach DGUV mitten im Jahr abschließt?

    1 - Volle Stundenzahl bis Jahresende und somit auich volles Honorar
    2 - anteilsmäßige Stundenzahl bis Jahresende und somit auch anteilsmäßiges Honorar?
    3 - Stundenzahl für zwei Jahre auf das Restjahr und das darauf folgende Kalenderjahr verteilen. Honorar jeweils nach Leistungserbringung
    4 - Betreuungszeit nicht über Kalenderjahr sondern über je 12 Monate nach Vertragsabschluss

    Ich tendiere zu 3, da ich vor allem zum Jahresende die Zeit nicht einhalten kann.

    Danke und Gruß, Harmi

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • wie geht Ihr vor, wenn ihr einen Vertrag zur Betreuung nach DGUV mitten im Jahr abschließt?
    1 - 4

    4.
    Die Betreuungszeit vor meiner Zeit "geht mich nichts an".
    Letztlich ist die Wahl der 4 Möglichkeiten jedoch in Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen.
    Dies hängt auch stark davon ab, welche eigenen zeitlichen Kapazitäten man hat.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Harmin,

    wir tendieren meist zu 2.

    2 - anteilsmäßige Stundenzahl bis Jahresende und somit auch anteilsmäßiges Honorar?

    Gruß Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.