Seminar in Bad Münstereifel

ANZEIGE
ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    wer von euch war zum seminar "DGUV Vorschrift 2" der BG ETEM vom 30.5.-1.6.2011 im Berghof in Bad Münstereifel?

    Wie ist eure meinung zu diesem seminar? Was hat euch weitergeholfen? Wo sind fragen offen geblieben? Was gibt es für kritiken?

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • ANZEIGE
  • Hallo Peter,

    es war kein Seminar, sondern ein Workshop. Also aktive Teilnahme war gefordert.

    Ich habe daran teilgenommen und fand es hilfreich. Es wurde deutlich herausgearbeitet, dass mit der DGUV Vorschrift 2 ein weiterer Schritt in Richtung Deregulierung und Eigenverantwortung der Betriebe getan wurde. Das ist der derzeitige politische Wille im deutschen Arbeitsschutz.
    Zwingend notwendig ist zukünftig (eigentlich seit Anfang des Jahres) eine schriftliche Vereinbarung im Betrieb zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretung , SiFa und Betriebsarzt über die Aufgabenverteilung, die Aufgabenschwerpunkte und die zu leistenden Arbeitsstunden.

    Damit haben (z.T. verständlicherweise) alle Interessengruppen so ihre Probleme:
    - Arbeitgeber: Sind mit dem bisherigen System ja ganz gut gefahren und mussten sich bisher nicht wirklich inhaltlich mit dem Thema Qualität bzw. Niveau im eigenen Arbeitsschutz auseinandersetzen
    - Arbeitnehmervertreter: Müssen konstruktiv und kooperativ eine Vereinbarung zum Arbeitsschutz vereinbaren
    - SiFas: Müssen Themen und Schwerpunkte nachweisbar umsetzen und regelmäßig den eigenen Arbeitsschutz auf den Prüfstand stellen. Müssen akzeptieren, dass die Organisation des Arbeitsschutzes Aufgabe der Geschäftsleitung ist und dass sie nicht Probleme anderer lösen können.
    - BAs: Müssen Aufgaben und Tätigkeiten schriftlich vereinbaren und eine klare Abgrenzung zu anderen Aufgaben im Gesundheitsschutz schaffen. Müssen sich stärker in die betrieblichen Abläufe integrieren.

    Leider sind bei diesem Workshop auch mal wieder die Fronten der "Polizei im Betrieb" und der "Sicherheitsmanager" aufeinandergeprallt. Aber das wird sich vorerst auch nicht ändern.

    Und Fazit:
    1. Die DGUV Vorschrift 2 bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Arbeitsschutz im Betrieb auf eine neue Grundlage zu stellen.
    2. Es wird noch Jahre dauern, bis die Vorteile in einer Mehrheit der Betriebe erkannt werden und aktiv umgesetzt werden.
    3. Betriebe, die vorerst nichts tun, werden vorerst auch keine wirklichen Probleme bekommen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,
    ich war auch dabei.

    Für mich das Ergebnis:
    Für alle beteiligten Seiten werden die Aufgaben auf der Basis dieser neuen Vorschrift konkreter beschrieben und auch somit kalkulierbar und abrechenbarer. Wer sich mit dem Inhalt dieser Vorschrift beschäftigt hat, wird erkennen, dass man ein gutes Werkzeug erhalten hat. Gerade durch den betriebsspeziefischen Teil (man sollte ihn als Checkliste nutzen) kann Schwachstellen erkennen und Handlungsbedarf aufzeigen.
    Frage: Wer nimmt schon so eine dicke Vorschrift mit genügend Zeit zur Kenntnis. Und: Altes und Vertrates legt man nicht so gerne ab.
    Für die BG ETEM gilt diese Vorschrift erst ab 01.01,2011 (als einzige BG, bei den Unfallkassen gibt es noch nicht überall die Zustimmung)

    Dein Fazit 3 würde bei mir lauten:
    3. Betriebe, die vorerst nichts tun, werden vorerst auch weiterhin Probleme haben.

    Gruß
    Hans-Heinrich