Gibt es eine BGV "wo steht Laufen unter schwebenden lasten Verboten"

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  • Hallo zuasammen ,


    finde leider keine BGV oder Richtlinie wo steht das :( ? Das nicht unter schwebende Lasten laufen darf und das ich diesen Bereich absicher muß. Wir haben in unserer Werkstatt einen Deckenkran mit Fernbedienung.


    Bitte um eure Hilfe :rolleyes:




    DANKE :rolleyes:


    gruß Rotweismax ?(

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  • Hallo,
    Da haben wir zunächst BGV A1 § 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote:


    Versicherte dürfen sich an gefährlichen Stellen nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben aufhalten.


    Was "gefährliche Stellen" sind, richtet sich nach den Betriebsverhältnissen und den Tätigkeiten.


    Gefährliche Stellen sind z. B.


    • Bereiche unter schwebenden Lasten, z. B. Krantransport,
    • Fahr- und Schwenkbereiche von Fahrzeugen und ortsveränderlichen Arbeitsmaschinen, wie Hubarbeitsbühnen, Bagger,
    • unübersichtliche Verkehrs- und Transportbereiche.


    Zutritts- und Aufenthaltsverbote können betrieblich in jeder Weise geregelt werden, die der Gefährdung und den praktischen Bedürfnissen angemessen sind. Die Regelung kann vom Anbringen von Verbotszeichen bis zur Bewachung reichen.


    Dies gilt in gleicher Weise entsprechend BGR A 1 § 9 für unbefugte Personen, die in diesen Bereichen oder auf Baustellen und in Lagerbereichen mit Fremdanlieferungen eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit für sich selbst und für Versicherte entstehen lassen.
    BGV D6 "Krane"


    § 30 (9) Der Kranführer soll Lasten nicht über Personen hinwegführen. Bei Verwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen, die die Last durch Magnet-, Reib- oder Saugkräfte ohne zusätzliche Sicherung halten sowie bei Kranen ohne selbsttätig wirkende Hub- oder Auslegereinziehwerksbremse darf er die Last nicht über Personen hinwegführen.


    Grüße


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Rotweißmax,


    zunächst steht es in der VzAgMV. Wenn das nicht reicht noch ein Hinweis zu awens Angaben. In der BGR A1 wird unter 3.4 der § 18 BGV A1 konkretisiert und Bereiche unter schwebender Last als gefährliche Stellen benannt für die ein Zutritt und Aufenthalsverbot auszusprechen ist.


    viele Grüße


    kuddel

  • gMV ist der gesunde Menschenverstand, das VzA konnte ich auch noch nicht übersetzen :rolleyes:

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • also gleichzusetzen mit der BGV A0. :D


    Die BGV A0 wurde unter Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 5/2001 S. 61) als VzAgMv in das staatliche Regelwerk aufgenommen. Ob die VzAgMv demnächst zurückgezogen wird ist noch nicht ganz klar aber es gibt Gerüchte, dass die BGV A0 durch eine DGUV V0 ersetzt werden soll. ;)


    viele Grüße


    kuddel

  • Hallo zusammen


    Oh man ich Glaube es nicht muß man sich wieder umgewöhnen, so ein scheiß



    Keltengruß :37:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo,


    noch eine Fundstelle für dieses Thema:


    BGI 555 "Sicherheitslehrbrief für Kranführer"

    Seite 35

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":


    "Willst du, dass wir sterben?"