Hallo zusammen,
ich hatte heute eine Begehung. Dort stellte ich fest, dass ich von einem Maschinenraum aus keine Fluchtwegsbeschilderung vorfand. Der Maschinenraum selbst ist nur über eine Tür über einen Schlauchflur zugänglich. Nun habe ich überlegt, ob dort eine Beschilderung sinnvoll sei? Und vor allem, wer diese in letzter Instanz festzulegen hat.
Laut ASR A2-3 ist es mal wieder der Unternehmer, also per Delegation wahrscheinlich mal wieder ich, die Teilzeitsifa. Oder muß man deshalb gleich eine Brandschutzschau auslösen? Wie würdet Ihr damit umgehen?
Vielen Dank schon einmal für Eure Zeit!