Wer legt Flucht- und Rettungswege fest?

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  • Hallo zusammen,


    ich hatte heute eine Begehung. Dort stellte ich fest, dass ich von einem Maschinenraum aus keine Fluchtwegsbeschilderung vorfand. Der Maschinenraum selbst ist nur über eine Tür über einen Schlauchflur zugänglich. Nun habe ich überlegt, ob dort eine Beschilderung sinnvoll sei? Und vor allem, wer diese in letzter Instanz festzulegen hat.


    Laut ASR A2-3 ist es mal wieder der Unternehmer, also per Delegation wahrscheinlich mal wieder ich, die Teilzeitsifa. Oder muß man deshalb gleich eine Brandschutzschau auslösen? Wie würdet Ihr damit umgehen?


    Vielen Dank schon einmal für Eure Zeit! 8o

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:


    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

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  • Servus,


    Fluchtwege regelt die Arbeitsstätten-VO, Rettungwege das Bauordnungsrecht. Von daher würde ich argumentieren, dass -soweit sich an Art und Nutzung der baulichen Anlage nichts geändert hat- die Show ausfällt, und die ArbStättV greift, d.h.


    "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. "


    Im Zweifelsfall sind Feuerwehren allerdings immer gern behilflich, nach meiner Erfahrung jedenfalls.


    Pragmatich gesehen, wenn man eine "Zuleitung" zu einem bestehenden Fluchtweg ebenfalls als solchen auszeichnen will/muss, dann müssen die Voraussetzungen stimmen (Masse, Türanschlag...), der Fluchtweg anständig beschildert und im Plan ausgewiesen sein, und als Fluchtweg im Täglichen auch freigehalten werden. Hier <klick> ist das nochmal nett zusammengefasst.


    Beste Grüsse, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

    • Offizieller Beitrag

    ... eigentlich sollte doch für jedes gebäude vor deren geplanter nutzung ein brandschutzkonzept vorliegen, nach dem sich die bauausführung zu richten hat. Hierin werden entsprechend der geplanten nutzung der räume die notwendigen brandschutzmaßnahmen (feuerklassen, rauch-wärme-abzugsanlagen, brandmeldeanlagen, rauchschutztüren, ... usw.) und auch der erste und zweite flucht- und rettungsweg festgelegt. Das bedeutet aber auch anders herum, dass jede nutzungsänderung möglicherweise auch änderungen im brandschutz erforderlich macht.


    philosapiens


    theoretisch müsstest du also in eurem brandschutzkonzept finden, wie der fluchtweg in diesem fall vorgesehen ist und danach könntest du die beschilderung prüfen und gegebenenfalls anpassen.


    Eine brandschutzschau (von amts wegen) würde dir an dieser stelle und möglicherweise auch noch an anderen stellen die brandschutzmängel zwar aufzählen, aber i.a. keine lösungsvorschläge mit vorlegen. Am besten wäre, den bereich "vorbeugenden brandschutz" eurer gemeinde oder des landkreises (meistens bei der feuerwehr angesiedelt) zu einer brandschutztechnischen BERATUNG zu diesem problem einzuladen oder ein entsprechendes ing.-büro mit einer bearbeitung des brandschutzkonzeptes beauftragen. Da kann man dann auch entsprechende lösungsvorschläge erwarten.



    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,


    vielen Dank für die guten Tipps. Ich denke, ich werde wohl erst einmal Ausschau nach dem Brandschutkonzept hier halten. Die Beratung der Feuerwehr werde ich dann später sicherlich auch gerne einmal nutzen.


    Ein arbeitssicheren Tag noch!


    philosapiens 8o

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  • Hallo philosapiens ,
    als Ergänzung hier http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi560.pdf Arbeitssicherheit durch vorbeugenden
    Brandschutz. Auch die Zusammenarbeit mit dem Sachversicherer ist aus meiner Sicht sehr wichtig und es erspart unnötigen Aufwand.


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo Philosapiens,
    wann wurde das Haus gebaut ? Es ist noch nicht lange üblich ein Brandschutzkonzept zu erstelle, deshalb gibt es für ältere Objekte oft keines.
    Du kannst aber mal nach der Baugenehmigung suchen, dort haben die Architekten oft Fluchtwege eingetragen


    Gruß


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"