Hallo Kollegen,
ich habe da mal eine Frage bezgl. der geforderten Weiterbildung der FaSi (gem. §5 (3) ASiG).
Gilt dies auch für MA die über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Kunden als FaSi arbeiten ??? Im Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma wird der MA als "kaufmännischer Mitarbeiter" bezeichnet.
Bin gespannt auf Eure versierten Meinungen zu diesem Thema.
Danke und Gruß
fasi oder hasi