Weiterbildung FaSi

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  • Hallo Kollegen,


    ich habe da mal eine Frage bezgl. der geforderten Weiterbildung der FaSi (gem. §5 (3) ASiG).


    Gilt dies auch für MA die über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Kunden als FaSi arbeiten ??? Im Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma wird der MA als "kaufmännischer Mitarbeiter" bezeichnet.


    Bin gespannt auf Eure versierten Meinungen zu diesem Thema.


    Danke und Gruß


    fasi oder hasi

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  • Hallo fasi oder hasi,


    egal ob im Vertrag steht, dass er als Kaufm.Angestellter arbeitet. Er nimmt die Aufgaben einer Fasi wahr. Davon abgesehen ist die Fasi ist grundsätzlich zur Weiterbildung verpflichtet, auch wenn er nicht als Fasi direkt arbeitet, dies gilt auch bei einer Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma, die Ihn ausgeliehen hat.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo,
    die Forderung nach Weiterbildung der SiFa ist sowohl im
    -Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG § 5 Abs.3) als auch in der -Berufsgenossenschaftilchen Vorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeistssicherheit BGV A 2 §4
    festgeschrieben.
    Das Arbeits und Einsatzverhältniss spielt dabei keine Rolle.
    Der Arbeitgeber ist im obrigen Fall die Zeitarbeitsfirma sie muss die Weiterbildung ermöglichen.

    Gruß Micha


    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo Kollegen,


    schonmal vielen Dank für die prompten Feedbacks . Das hilft sicher weiter. :thumbup:


    Die Frage stellt sich nun, in welchem Umfang die FaSi Weiterbildung betreiben muß. Gibt's da Vorschriften, Richtwerte, Empfehlungen .... ??


    Oder hängt das von der Bewilligung/Gutwill des Arbeitgebers ab? Er hat schließlich die Kosten (Arbeitszeit, Lehrgangskosten) zu tragen ...


    Danke und Gruß


    fasi oder hasi

  • hallo fasi oder hasi,


    Normale Weiterbildungszeit sind in der Regel mindestens ein 3 Tage Lehrgang von der BG, dazu werden die aktiven Fasi's automatisch eingeladen. So kenne ich das. Was aber auch anerkannt wird, ist, wenn man mindestens 1 mal im Jahr ein BG Lehrgang besucht, der mindestens 3 Tage dauert. Es kann gut sein, dass das die BG sich irgendwann mal vorlegen lässt. Ist mir schon passiert.


    Mit oberschwäbischen Sicherhietsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • hallo fasi oder hasi,


    die FASI Weiterbildung ist bei der Vielzahl der ständigen Änderungen der Gesetze,Verordnungen etc. unumgänglich um vernünftige Arbeit zu leisten. Jeder der unsere Tätigkeit mit dem erforderlichen Ehrgeiz wahrnimmt wird sich aus eigenem Interesse weiterbilden. Für FASIS die in Betrieben arbeiten die bei der BG versichert sind, und an den BG-Lehrgängen/Seminaren teilnehmen, fällt für den Arbeitgeber als Kostenfaktor nur die freigestellte Arbeitszeit an.


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ...also meines Wissens ist eine Fortbildungspflicht für SiFa's nirgendwo vorgeschrieben - mal abgesehen vom SCC Regelwerk. Der zitierte Absatz des ASiG beispielsweise verpflichtet den AG eine Weiterbildung zu ermöglichen, daraus leitet sich aber keine Verpflichtung zur Weiterbildung ab.


    Das wir ohne Weiterbildung unseren Job nicht machen können steht hier ausser Frage - aber ich find manche Aussagen doch etwas schnell aus der Hüfte geschossen...



    In diesem Sinne


    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Weiterbildung, ja, ist nötig und auch vorgeben durch den §5 (3) des Arbeitsschutzgesetzes.


    Aber es bestimmt nicht wie. Mein Cheff verdient seine Brötschen mit dem Verleihen von Fasis. Ergo, BG winkt ab, nix Weiterbildung von 3 Tagen.
    Aber hier http://www.vdri.de/seminare/ gibt es viele Informationsverantstaltungen die einem eine Bescheinigung nach dem oben genannten § austellen. Man muss nur mehrere besuchen (ich glaub 5) damit man sein Weiterbildungspensum voll hat. Die meisten sind umsonst.

  • Ich weiß nicht, ob ich mich jetzt da einfach noch dranhängen darf, an dem fasi oder hasi Beitrag!?


    Aber kennt jemand ne Weiterbildungsmaßnahme für FASI´s die in den nächsten Monaten läuft? (Juni, Juli, August).


    Bevor Fragen aufkommen:


    "Ich bin nicht als FASI tätig und auch keiner BG zugeordnet".


    Die Prüfung habe ich aber bei der Bau-BG absolviert.

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