Hallo zusammen,
wir haben ein Vereinsheim mit angeschlossenen Fitness- und Gymnastikräumen. Das zweistöckige Gebäude ist ca. 15 x 20 Meter. Muss ich dort Flucht- und Rettungspläne aushängen?
Wenn ja, wo finde ich die entsprechenden Vorschriften?
Vielen Dank im Voraus
jonnyr
Flucht- und Rettungspläne in Sportstätten
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jonnyr -
19. Februar 2011 um 15:02 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
naja, so einfach und pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten...für Vereine gelten die arbeitsschutzvorschriften ja nicht. Also auch nicht die Arbeitssstättenverordnung etc. für z.B. euer Fitnesscenter. Dem Verein, bzw. dem Vorstand obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Maßgebend ist die jeweilige Bauordnung der Länder!! Fällt euer Vereinsheim (Abhängig von der sitzplatzanzahl) unter Sonderbauten? oder Versammlungsstätte?
Wer trainiert dort? Auch "Fremde"? also Nichtmitglieder des Vereins? Wo befindet sich dieses Fitnescenter?-1.Stock oder EG??
Wie ist das ganze Gebäude beschaffen? Baumaterial etc?
Sodele, genug Verwirrung gestiftet...Gruß, herbert
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Jep, das war Verwirrung pur.
Ich habe mich jetzt nochmals an die Feuerwehr Abtlg. vorbeugender Brandschutz gewendet. Ein Ortstermin soll jetzt sämtliche Klarheiten beseitigen.
Ich danke Dir für die schnelle Antwort.sonnige Grüße
jonnyr -
Auf das Ergebnis wäre ich gespannt.
Grüße
Flügelschraube