Beauftragung eines internen Regalprüfers

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    • Offizieller Beitrag

    Hab noch was interessantes zu diesem thema gefunden:

    Quelle: KomNet


    Um es nochmals klar zu stellen, eine DIN norm hat keine direkte rechtliche grundlage, aber wenn ich den letzten block nochmals zitieren darf dann sieht man das eine abhängigkeit von gesetzen,verordnung und normen nich ausgeschlossen werden können und entsprechend zu handeln ist.

    Zitat

    Die Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass in der Gefährdungsbeurteilung die allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes einzubeziehen sind (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dementsprechend sind bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Dazu zählen eben auch die auf den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffenden Normen.

    Ich hoffe das es langsam hell wird, am ende des tunnels. 8) warte dennoch auf meine antwort :whistling:

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  • nun, da "in der Mutter" des Arbeitsschutzes steht, dass der Stand der Technik zu berücksichtigen ist, ist das mit den Normen nicht so einfach vom Tisch zu wischen, wie ich meine. Aber das nur als Anmerkung.
    Bis wir eine schlaue Antwort aus Tonis Ministerium haben, häng ich hier mal einen Beitrag an.
    Diese Sache war extrem unlustig. Und ich weiß noch nicht so recht, was gewesen wäre, hätte es o.g. Norm zu diesem Zeitpunkt bereits gegeben.
    Trotzdem und unabhängig davon: ich halt nix von TÜV und Co und deren Schürerei von Unsicherheiten, nur damit sie ihre Veranstaltungen voll bekommen. Da ist manchmal ein Zeug dabei... :511:


    Gruß Martina

    Dateien

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Ich hoffe das es langsam hell wird, am ende des tunnels.

    Als leidgeprüfter Murphologe kann ich nicht widerstehen:
    "Wenn Du am Ende des Tunnels ein Licht erblickst,
    könnte es auch eine entgegenkommende Lokomotive sein ..." :D


    Spaß beiseite. Diese extensive Heranziehung von DIN EN oder VDI Richtlinien ist mir ein Gräuel, da sie ein Haufen Geld kosten.
    Gesetze werden unter Einsatz von Steuergeldern erstellt - also müssen sie der Allgemeinheit kostenlos zugänglich sein.
    Normen / VDI-Richtlinien werden von Interessengemeinschaften erstellt. Sie wollen, dass die Schriften bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden - aber man soll Geld dafür bezahlen - und man soll alle Inhalte aller möglichen Normen und VDI-Richtinien kennen, um entscheiden zu können, ob sie mit einem Thema, das man bearbeitet, zu tun hat.
    Das kann es nicht sein.
    Mit dem durchaus richtigen Satz "Dazu zählen eben auch die auf den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffenden Normen."
    wird jedoch ein Fass geöffnet, das bodenlos ist. Dieser Satz ist aber ein Kommentar von KomNet und kein Gesetzestext, oder?
    Ich kenne Normenrecherche aus der Arbeit mit CE-Konformitätserklärungen - und das ist schon sehr mühselig.


    Und ich möchte nicht vor Gericht stehen, weil mir die Rechtsabteilung eines Schadenversicherers vorwirft, ich hätte den Normentwurf der DIN 12345x "Einfluss der Sonnenfleckenaktivität auf den Ladezyklus einer Gabelstaplerbatterie" nicht gekannt und wäre somit schuld am Brand einer Lagerhalle ...


    Und so etwas darf auch nicht zu einer Rechtsprechung führen.
    Für mich gilt - und das sollte allgemein so sein: wenn in einem Gesetz / Verordnung /BGV o.ä. auf eine näher genannte DIN EN oder VDI-RL verwiesen wid, ist diese verbindlich, ansonsten nicht.
    Wenn z.B. die Feuerwehr verlangt, dass der Feuerwehrplan gemäß DIN EN 14095 zu erstellen ist, dann ist das "Gesetz".
    Wenn mir die BG sagt, "mach Regalinspektionen gemäß DIN EN 15635", dann ist das verbindlich.
    Wenn mir ein Regalhersteller sagt, dass die Regalinspektionen gemäß DIN EN 15635 durchzuführen sind, dann ärgere ich mich und handele so, wie es das BMAS in seiner Antwort geschrieben hat.


    Schöne Grundsatzdiskussion ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das minesterium hat mich an die entsprechenden experten verwiesen (KomNet). Ich habe diesmal die frage von a.r.ni übernommen und für mich etwas angepasst. Hier die antwort:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann es am ende nur über die gefährdungsbeurteilung laufen.

    Mit dem durchaus richtigen Satz "Dazu zählen eben auch die auf den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffenden Normen."
    wird jedoch ein Fass geöffnet, das bodenlos ist. Dieser Satz ist aber ein Kommentar von KomNet und kein Gesetzestext, oder?

    Ja, das stimmt. Wobei die, die dort antworten, ja keine würstchen verkäufer sind :D ;)


    Damit ist das thema für mich abgehakt! :thumbup:

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, kann es am ende nur über die gefährdungsbeurteilung laufen.

    Ich bin sicher, dass Du das richtig verstanden hast.
    Sapere aude! ;)

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  • ...endlich mal wieder ein schönes Thema hier zu haben.


    Das scheint so eine Sache zu sein, mit dem Mut zum eigenen Verstand :(


    Wir als arme Helfershelfer der "Vorschriften schreibenden Volkskunst" könnten aber wenigstens vernünftiges Werkzeug in die Hand bekommen. Man öffnet ein Fass ohne Boden..., das trifft`s.


    Hoffentlich bis bald mal wieder!
    VG Martina

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    Andre' Maurois

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Ich bin sicher, dass Du das richtig verstanden hast.

    danke dir für dein vertrauen
    Alter alterius auxilio eget! ;)

    ...endlich mal wieder ein schönes Thema hier zu haben.

    Welches thema gehen wir als nächstes an :18:

  • Welches thema gehen wir als nächstes an


    Natürlich ein schönes Thema :thumbup:


    Wie wäre es mit der Vorschrift 2? :Schland:


    Oder dem Masterstudiengang "Management Sicherheit und Gesundheit" :032:


    Frühling steht auch vor der Tür... :015:

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Frühling steht auch vor der Tür... :015:[/quote]

    Frühling steht auch vor der Tür...



    Bei Frühling bin ich sofort dabei!

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

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  • Niko: Volltreffer! Mit beidem liebäugle ich gerade.
    Die Vorschrift 2 muss ich jetzt doch mal für mich entdecken..., obwohl ich gehofft hatte, davon verschont bleiben zu können. ;( - und dem BA möchte ich natürlich nur das Nötigste "abgeben". Wie geht das? Hat jemand eine Idee? Bei ihm Zusätze rausnehmen, die ich habe? Merkwürdig, oder? Muss mich in das Thema mal eingraben. Hat sich dazu schonml jemand schlau gemacht?
    Der Masterstudiengang klingt interessant. Aber ich muss wohl erstmal wieder was arbeiten. Hatte erst ein Jahr Schule... :D
    Aber wieso muss ich dann auf die Chouch???
    Und überhaupt: wie jetzt?, zweiter Frühling...???? Seid ihr schon so alt? :511:
    VG Martina

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    Andre' Maurois

  • Und überhaupt: wie jetzt?, zweiter Frühling...???? Seid ihr schon so alt?


    Zumindest älter als wir aussehen! :511:


    Und noch ein Lieblings-Thema von mir:


    Was ist Platzangst? 8)

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • dem BA möchte ich natürlich nur das Nötigste "abgeben". Wie geht das? Hat jemand eine Idee? Bei ihm Zusätze rausnehmen, die ich habe? Merkwürdig, oder? Muss mich in das Thema mal eingraben. Hat sich dazu schonml jemand schlau gemacht?

    Im Prinzip habe ich mit meinen Fragen unter
    [Frage] DGUV 2 - Einzelfallprüfung
    schon eine mögliche Lösung:
    Anzahl Stunden Grundbetreuung ausrechnen, 80 % für SiFa.
    Wenn die Stundenzahl aus den 20 % für den BetrMed zuviel sind, dann begründet versuchen, die Gesamtstundenzahl für die Grundbetreuung mittels Einzelfallprüfung herunterzubekommen.
    Aber da ich auf meine Frage noch keine Antwort von Foristen bekommen habe, kann ich nicht sagen, ob das funktioniert.


    Und unabhängig davon werde ich es einfach selbst versuchen; Gespräche mit Vertretern von drei BGn habe ich bereits geführt ...
    Falls das jetzt unverständlich war - ruf an :)

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  • Was ist Platzangst?

    Mühselig, den Leuten, die den Begriff falsch "gespeichert" haben, beizubringen, dass es sich nicht um Klaustrophobie handelt ...
    und dann geduldig bleiben, wenn einem entschuldigend gesagt wird: "die meisten wissen doch, was ich meine ..." ;(

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  • Zitat von »Martina111«




    Und überhaupt: wie jetzt?, zweiter Frühling...???? Seid ihr schon so alt?

    Zumindest älter als wir aussehen! :511:

    na, dann ist es wohl besser, dass das mit den Treffen hier immer ein bißchen schlecht klappt :D hab gerade keine Zeit vorher noch eine
    Gefährdungsbeurteilung zu erstellen :511:

    Und noch ein Lieblings-Thema von mir

    Was ist Platzangst? 8)

    hatten wir das nicht vor langer Zeit bereits?

    sorry, a.r.ni; hab die V.2 nur mal kurz "angelesen" und in dem Glauben, dass ich das vernachlässigen kann, wieder zugemacht... Muss mich erstmal ins Thema eingraben.

    Und unabhängig davon werde ich es einfach selbst versuchen; Gespräche mit Vertretern von drei BGn habe ich bereits geführt ...
    Falls das jetzt unverständlich war - ruf an :)

    war es nicht; viel Erfolg!
    ich les mich erstmal rein... danke :thumbup:


    Ich wünsch euch ein schönes Wochenende!
    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

  • Die Vorschrift 2 muss ich jetzt doch mal für mich entdecken..., obwohl ich gehofft hatte, davon verschont bleiben zu können. ;( - und dem BA möchte ich natürlich nur das Nötigste "abgeben". Wie geht das? Hat jemand eine Idee? Bei ihm Zusätze rausnehmen, die ich habe? Merkwürdig, oder? Muss mich in das Thema mal eingraben. Hat sich dazu schonml jemand schlau gemacht?



    Guten Morgen Martina,


    Ende März besuche ich ein Seminar bei der BGHW in Bad Münder, dort wird das Thema DGUV2 erörtert. Werde danach hier berichten!


    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • ... das ist gut.
    Viel Spass dabei!
    VG Martina

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  • Guten Morgen zusammen,


    sooo,um nochmal zum Ausgangsthema zurückzukommen;


    Nochmal: Es wurde nicht nach der Pflicht oder Notwendigkeit eines Regalprüfers / Regalinspekteurs gefragt, sondern nach einem Vordruck.


    Da aber alle hier anscheinend gern diskutieren, habe ich das Thema gestern bei meinem Besuch in Köln bei der Bezirksregierung (Abteilung Arbeitsschutz) angebracht. Natürlich wurde es sehr positiv aufgenommen, dass wir einen Regalprüfer haben ausbilden lassen, da es sich um eine präventive Aufgabe handelt. Würden wir jedes Jahr eine externe Fa. bestellen, würde es auf Dauer eine teure Geschichte. Natürlich besteht keine rechtliche Pflicht, aber unser Unternehmen möchte gern auf der sicheren Seite sein, gerade, wo in den Regalen schwere Lasten abgelegt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Hochregallager gelegt, aus dem täglich Rundstahl entnommen wird bzw. es wieder neu bestückt wird. Das habe ich allerdings vorher schon in einer Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen und Maßnahmen getroffen. Auf jeden Fall wurde ein ortsfestes Regal nicht unbedingt als ein Arbeitsmittel wie z.B. ein Gabelstapler angesehen, aber das war ja auch von Anfang an hier gar nicht gefragt.


    Nun können wir ein neues Thema beginnen! :thumbup:


    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • Hallo Franky,


    es ist richtig, ursprünglich war die Frage nach einem „Vordruck für die Beauftragung eines internen Regalprüfers“. Aber wen wundert es, dass das Thema abschweift, wenn als Überschrift „Beauftragung eines internen Regalprüfers“ gewählt wird. Doch nun zurück zum ursprünglichen Thema. Meine Auffassung hierzu ist wie folgt:


    Die DIN EN 15635 unterscheidet zwischen der Experteninspektion (Ziffer 9.4.2.3) und der Sichtkontrolle durch eine Person, für die die Norm keine Bezeichnung hat (Ziffer 9.4.2.2). Bei der Experteninspektion spricht die Norm von Zeitintervallen von nicht mehr als 12 Monaten, während die Sichtkontrolle wöchentlich durchgeführt werden soll. In beiden Fällen sollen Berichte erstellt werden. Über die Gestaltung der Berichte ist in der Norm keine Aussagen getroffen.


    Bei der Inspektion durch den „Experten“ spricht die Norm auch von kompetenter Person, fachkundigen Person, Prüfer, Kontrolleur, Inspektor, Inspekteur, qualifiziertem Betriebspersonal, externen Spezialisten, technisches Personal des Herstellers.
    Nach meiner Auffassung endet die sog. „Experteninspektion“ in einem Bericht (Regalprüfbericht), in dem jede Beanstandung so aufgelistet sein muss, dass der Betreiber diesen Prüfbericht als Grundlage für einen Reparaturauftrag verwenden kann. Dies bedeutet, dass in dem Prüfbericht jedes beschädigte Bauteil (Stütze, Träger usw.) so beschrieben sein muss, dass es auch von einem betriebsfremden Reparaturunternehmen im Lager gefunden wird. Darüber hinaus muss in dem Prüfbericht auch angegeben werden, welcher Gefährdungsklasse das jeweilige Bauteil entspricht; siehe dazu Ziffer 9.5.1 der DIN EN 15635. Vorteilhaft es, wenn der Prüfbericht durch einen Bildbericht ergänzt wird.


    Im Gegensatz hierzu genügt für die Sichtkontrolle nach Ziffer 9.4.2.2 der Norm eine einfache Checkliste. Infolgedessen bezeichne ich in meinen Seminaren die nach Norm bisher namenlose Person als „Regal-Checker“. Alle anderen möglichen Bezeichnungen waren in Verbindung mit der sog. „Experteninspektion“ durch die Norm bereits belegt; siehe oben. Im Gegensatz zum Regalprüfer (= Experte usw., s. o.) beschränken sich die Aufgaben des Regal-Checkers auf das Erkennen und Notieren von Beschädigung und Mängeln. Dazu reicht eine Checkliste nach dem Muster: Beschädigung/Mängeln vorhanden? ja / nein.


    Es liegt auf der Hand, dass der Prüfbericht eines qualifizierten Regalprüfers weit individueller und umfangreicher ist, als eine Checkliste durch den Regal-Checker. In einem Prüfbericht werden nur Mängel und Beschädigungen aufgelistet; sog. „Nein-Kästchen“ haben hier nichts zu suchen.


    Der Umfang eines Regalprüfberichtes richtet sich vorrangig nach der nach Art und Anzahl der zu beanstandenden Mängel/Beschädigungen ab. Hier Vordrucke zu verwenden, deutet sehr auf die von Andreas genannte „Staubtuchprüfung bei Feuerlöschern“ (schöner Vergleich!) hin. Von solchen Prüfern sollte man Abstand halten.


    Maurus


    PS: Für meinen obigen Beitrag musste ich zwangsläufig die Norm DIN EN 15635 zitieren. Ich möchte mich jedoch von deren Inhalt distanzieren; ich habe noch nie eine solch schlechte Norm gelesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Maurus ()

  • Hallo Maurus,


    dein Beitrag ist gut, wäre aber noch besser, wenn man die giftgrünen Wörter lesen könnte. Auf blauem Hintergrund ist das fast nicht möglich


    ;)

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...