Beauftragung eines internen Regalprüfers

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  • Hallo harmi,


    danke für den Hinweis mit der Farbe.
    Aber die Hauptsache ist, das mein Beitrag angekommen ist und verstanden wurde.
    Viele Grüße
    Maurus

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Maurus,


    die DIN Norm ist in erster linie "nur" eine empfehlung und keine gesetzliche vorgabe, ich halte mich lieber an der BGR 234. Dort stehen deine zitate aus der DIN drin aber eben bezogen auf kraftbetriebene regale, von ortfesten ist hierbei nicht die rede.

    Zitat

    BGR 234
    6 Prüfungen
    6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungen zu führen.
    Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.
    Diese Anforderungen erfüllen z.B. die einschlägig ausgebildeten und erfahrenen Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen sowie entsprechend ausgebildetes betriebszugehöriges Personal.

    In der diskussion zuvor wurden wir durch die entsprechenden arbeitschutzbehörden auf die frage ob "ortfeste regale" arbeitsmittel sind oder nicht, mit einen klaren NEIN bestätigt. Das bedeutet für mich im umkehrschluß das der unternehmer aufgrund seiner gefährdungsbeurteilung die intervalle für ortsfeste regale selbstbestimmen kann und keinen zwang ausgesetzt ist sich an diese norm zu halten.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Toni,


    bevor ich die Frage, ob nach meiner Auffassung Regale Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind, beantworte, möchte ich anmerken, dass ich in meiner Stellungnahme vom 1. März (siehe oben) weder die Norm DIN EN 15635 noch die BGR 234 zitiert habe. Ich habe lediglich auf Bestimmungen der Norm DIN EN 15635, wie z. B. Ziffer 9.4.2.2 und 9.4.2.3, Bezug genommen und versucht, hier etwas Klarheit zu schaffen.


    Doch nun zurück zum eigentlichen Thema: Gelten Regale bzw. Regalanlagen als Arbeitsmittel i. S. der BetrSichV? Meine Auffassung ist wie folgt:
    Gemäß § 2 der BetrSichV sind Arbeitsmittel i. S. dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.

    Weiter heißt es dort: Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.


    Nun gilt es zu prüfen, ob Regale bzw. Regalanlagen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammensetzen, die zueinander in Wechselwirkung stehen, und ob deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.


    Meines Erachtens ist dies eindeutig der Fall. Die Begründung ist wie folgt:
    Als Funktionseinheiten zählen z. B. Regalstützen, Regalträger, die Aussteifungselemete, Bodenplatten usw.


    Alle diese Einheiten (Bauteile) erfüllen eine bestimmte Funktion; so dienen die Regalträger der Aufnahme der Ladeeinheiten, die Regalstützen der Aufnahme der Träger und die Aussteifungselemente haben die Aufgabe, ein Ausknicken der Stützen zu verhindern. Auch stehen alle diese Einheiten untereinander in Wechselwirkung. Sie müssen sowohl an ihren Kontaktstellen wie auch in Bezug auf die jeweils zu übertragenden Kräfte aufeinander abgestimmt sein. Ein Versagen eines dieser Wechselwirkungen würde unweigerlich den Zusammenbruch der Anlage zu Folge haben.[/font]


    Insofern sind alle Merkmale gegeben, ein Regal bzw. eine Regalanlage als Anlage und somit als Arbeitsmittel i. S. der BetrSichV einzustufen.

    Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass Regale bzw. Regalanlagen bei der gemäß § 3 der BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen. Wenn die Gefährdungsbeurteilung dann ergibt, dass sich Gefahren aus dem Einsatz der Regale ergeben, die mit deren Benutzung verbunden sind oder durch Wechselwirkung mit anderen Arbeitsmitteln (z. B. Flurförderzeugen, insbesondere Staplern), Arbeitsstoffen (aggressive Stoffe) oder der Arbeitsumgebung (Wind, Hochwasser, Erdbeben, tiefe Temperaturen) hervorgerufen werden können, dann stellt die Durchführung der regelmäßigen Prüfung eine der notwendigen Maßnahmen zur sicheren Bereitstellung und Benutzung des Regals bzw. der Regalanlage dar.


    Dann muss gemäß § 3 (3) der BetrSichV der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen ermitteln. Gleichzeitig muss er die Voraussetzungen festlegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung der Regale/Regalanlagen beauftragt werden.


    Hier ist der Arbeitgeber gut beraten, sich von den infrage kommenden Personen einen Nachweis bzw. ein Zertifikat vorlegen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass die Personen z. B. bei einer qualifizierten Ausbildungsstätte durch Prüfung den Nachweis erbracht haben, dass sie über die Fachkenntnisse verfügen, die erforderlich sind, die Arbeitssicherheit eines Regals beurteilen zu können. Nach meiner Erfahrung lassen sich diese Kenntnisse einschließlich Prüfung durch eintägige Seminare nicht vermitteln.


    Natürlich kann gegenüber den obigen Ausführungen der eine oder andere Leser eine andere Auffassung vertreten. Aber letztlich ist dies ohne Bedeutung. Denn die Verantwortung für eine sichere Betriebsstätte trägt immer der Unternehmer/Arbeitgeber. So gilt in jedem Fall das Arbeitsschutzgesetz. In § 3 (1) heißt es dort: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“


    Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen unter anderem die regelmäßige Prüfung des Betriebszustandes der benutzten Einrichtungen, die Beseitigung von Mängeln und gegebenenfalls die Reparatur von beschädigten Bauteilen. Auch wenn die Anwendung von Normen stets freiwillig ist, so muss man dennoch damit rechnen, dass diese im Schadensfall als Regel der Technik herangezogen werden. Bei Einsturz eines Regals wird dies in erster Linie die DIN EN 15635 sein, egal, wie man zu dieser Norm steht.


    Viele Grüße
    Maurus

    Einmal editiert, zuletzt von Maurus () aus folgendem Grund: Entfernung der Steuerzeichen

  • Bitte, bitte: vor dem Abschicken der Nachricht ersteinaml die Vorschau betätigen - wieder ist ein Text von Dir schlecht lesbar.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo a.r.ni,


    "ersteinaml" :45: . Die deutsche Sprache ist eine schwere Sprache :48: .

    Klar, denn es scheint auch schwer zu sein, zwischen Sprach- und Tippfehlern zu unterscheiden. :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Kollegen,


    könnte mal jemand bitte dieses Thema schließen? Es ist Alles gesagt und es ist nichts neues mehr zu erwarten. Wir drehen uns hier im Kreis.


    Gruß aus der Kurpfalz
    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."


    (Marie von Ebner-Eschenbach)