DGUV 2 - Einzelfallprüfung

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  • Die DGUV 2 berechnet die Grundbetreuung nach 3 Gruppen.
    Innerhalb dieser drei Gruppen werden die Gefährdungspotenziale innerhalb eines Unternehmens im Vergleich zu früher nicht mehr berücksichtigt.
    Während man früher bei Listenwerten oftmals, d.h. BG-abhängig, zwischen Produktion (z.B. 1,7 h/(a*MA)) und Verwaltung (z.B. 0,3 h/(a*MA)) unterscheiden konnte, werden nun für jeden Mitarbeiter eines Unternehmens bspw. der Gruppe II 1,5 h/(a*MA) festgelegt.
    D.h. die kompromissbehaftete Festlegung der BGn schließt ein, dass einem Archivmitarbeiter das gleiche Gefährdungspotenzial unterstellt wird, wie jemandem, der mit einem Gemisch aus Fluss- und Salpetersäure hantiert ... so weit, so schlecht :cursing:


    Für ein Unternehmen, das bspw. 50 Mitarbeiter in der Produktion von Chemikalien und 50 Mitarbieter in der Verwaltung hat, kann sich dadurch allein die Grundbetreuung durch die SiFa (bei 80%-Anteil) von 100 h/a auf 120 h/a erhöhen - ohne dass sich das Gefährdungspotenzial erhöht hat.
    Hinzu kommt noch die "betriebsspezifische Betreuung", die dann bspw. das Durchführen von Unterweisungen enthält ... und dann vielleicht 10 - 20 h/a zusätzlich erfordert.


    Wie erkläre ich nun dem Auftraggeber, dass ich ihn (nach diesem Beispiel) mit bis zu 40 h/a zusätzlicher (geleisteter und in Rechnung gestellter) Arbeit beglücken muss - obwohl sich das Gefährdungspotenzial nicht geändert hat ... ? ;(


    In einem besonders krassen Fall (160 h/a statt früher 72 h/a) habe ich vor, mich auf Abs. (6) des §2 der DGUV 2 zu berufen und eine Einzelfallprüfung zu beantragen, um die Regelbetreuung auf das angemessene Maß zurückzuführen.
    (nur nebenbei: als Selbstständiger sollte ich mich eigentlich über den Aufgabenzuwachs freuen - aber das ist nicht der Fall, weil es dem Auftraggeber nicht vermittelbar ist ...)


    Hat jemand solch eine Einzelfallprüfung schon beantragt?
    Wie hat derjenige das begründet? (GefB, Erfahrung, Unfallzahlen, "gesunder Menschenverstand"?)
    Gibt es schon positive Entscheidungen (also Absenkung der Regelbetreuungszeit)?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni () aus folgendem Grund: inhaltlich konkretisierend und redaktionell

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  • Hi,


    Du dürftest mit einer der ersten sein, die das beantragen werden. Daher meine Bitte: Halt uns auf dem Laufenden.
    Aber wie siehts beim BA aus? Hat der auch solche Steigerungen oder bleibt bei ihm alles gleich? Mir sind bisher keine Unternehmen bekannt, bei denen eine Änderung der Einsatzzeit nach oben so massiv ist.
    Du kannst ja auch mal die betreffenden Ämter und BGen befragen, ohne direkt die Einzelfallprüfung anzudrohen. Vielleicht haben die dann auch noch ein paar Argumente und Tipps parat (die wir auch gern hören würden).



    Gruß


    Markus

  • ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Hat jemand solch eine Einzelfallprüfung schon beantragt?
    Wie hat derjenige das begründet? (GefB, Erfahrung, Unfallzahlen, "gesunder Menschenverstand"?)
    Gibt es schon positive Entscheidungen (also Absenkung der Regelbetreuungszeit)?

    Die Reaktionen auf meine Frage lassen den Schluss zu, dass keiner der Foristen solch ein Problem und eine Einzelfallprüfung veranlasst hat.


    Ich hatte letzte Woche Gespräche mit dem zuständigen TAB für zwei meiner Unternehmen wg. der genannten Einzelfallprüfung.
    Ich präsentierte den Stand der Dokumentation (GefB, BetrAnw usw.), erfasste Arbeitsunfälle und Beinah-Unfälle und konnte letztlich die Grundbetreuungszeit um bis zu 40 % gegenüber der Berechnung nach DGUV Vorschrift 2 senken.
    Bedingung seitens der BG war: jeweils ein Vertrag, der die flexible, bedarfsbedingte Ausweitung der zusätzlich zu leistenden Stunden zulässt.
    (wichtig sei das Ergebnis der Umsetzungen zum Arbeitsschutz - "meinem" TAB ist bewusst, dass bei Unternehmen, die den Arbeitsschutz bereits auf hohem Niveau praktizieren, der Betreuungsbedarf geringer ist als bei Unternehmen, denen man erst mal beibringen muss, dass Arbeitsschutz kein notwendiges Übel ist ... ;) )


    Ich erfuhr, dass auch schon Vertreter anderer Unternehmen Verhandlungen über die Betreuungszeit geführt haben - und dass dem i.d.R. stattgegegeben wurde.


    Die DGUV Vorschrift 2 wird Mitte des Jahres von den BGn besprochen und ggf. neu bewertet, d.h. es gibt vielleicht neue Handlungsleitfäden.


    MKirch: steigt die Grundbetreuungszeit, dann erhält der BetrMed auch einen größeren Anteil - besonders bei Unternehmen, die der Gruppe III angehören (hier greift die Aufteilung 80% / 20% nicht - hier bekommt der BetrMed 40% !)
    Gespräche mit meinen Betriebsmedizinern ergaben: "bloß nicht mehr Stunden!"


    (Ein mittlerweile bekanntes Problem, das bei den Tagungen der BGn Mitte des Jahres eine Rolle spielen wird)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni ()

  • Hi a.r.ni,


    zunächst mal herzlichen Glückwunsch für die erreichte Reduzierung. Nachwievor habe ich bisher sonst keine Rückmeldungen bekommen, daß eine reduzierung überhaupt möglich ist (um welche BG handelt es sich eigentlich?).
    Daß die Handlungshilfen zur DGUV in Kürze neu geprüft werden, ist mir bekannt. Schließlich fehlten ja allen Beteiligten Erfahrungswerte ;)...
    Mir war auch klar, daß der BA insbesondere in der Gruppe III nicht nur 20%, sondern eben mind. 0,2h/MA/Jahr hat, doch in Abhängigkeit der BG gibts auch für die anderen Gruppen Mindestforderungen, die über die 20% gehen.
    Bei meiner Frage war eher impliziert, ob die BAs da mitziehen oder Stunden schieben.
    Ich hab ja sogar das Problem, überhaupt noch Ärzte mit freien Kontingenten zu finden...



    Gruß
    MKirch

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