Ich würde es reinmachen. Besonders bei LKWs mit stabilem Aufbau, auf dem das Eis nicht in der Mulde einer Folie liegen bleibt, könnte in Kurven was wegrutschen. Sehr wahrscheinlich sind Unfälle damit wohl nicht, aber wenn, dann könnte es schon beim Verlassen des Hofs passieren, spätestens aber an einer Kreuzung im öffentlichen Straßenverkehr.
Eis auf dem LKW-Dach
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Jup, kenne ich auch so, Mike. Durch die möglichen Gefährdungen im öffentlichen Bereich ist das Thema mit drin.
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Ich würde es reinmachen. Besonders bei LKWs mit stabilem Aufbau, auf dem das Eis nicht in der Mulde einer Folie liegen bleibt, könnte in Kurven was wegrutschen. Sehr wahrscheinlich sind Unfälle damit wohl nicht, aber wenn, dann könnte es schon beim Verlassen des Hofs passieren, spätestens aber an einer Kreuzung im öffentlichen Straßenverkehr.
Es ist völlig egal ob der LKW oder Kleintransporter einen Festaufbau oder ein Hamburger Verdeck hat, sind Eis und Schnee drauf, fliegt das Zeugs bei nächster Gelegenheit, insbesondere auch durch den Fahrtwind runter.
Manchmal haben Nachfolgende oder Entgegenkommende Glück - ziemlich häufig triffts irgendeinen, dann hat's mit Glück nur Schrammen oder Beulen im Lack, mit Pech 'ne gerissene Frontscheibe und mit ganz viel Pech auch Verletzte ...
Egal wie, wenn das Kennzeichen ermittelt werden kann, stehen die Namen der Verantwortlichen auf dem Aktendeckel der Staatsanwaltschaft.Durch die möglichen Gefährdungen im öffentlichen Bereich ...
Nicht nur im öffentlichen Bereich, auch auf Firmengeländen passierts, und gar nicht so selten in der Saison.
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Bei uns gehört das zum Thema "Verkehrssicherheit".
Gruß
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Ich Leichenfledderer hol das hier nochmal hoch...
Ich hab ne GesamtGB für das Führen und Nutzen von LKW inkl. Anhänger.
Nur ist mir gestern abend eingefallen dass das Thema "Eis entfernen" nicht drin ist.
Ist das jetzt zu speziell oder würdet ihr das reinmachen?
reinnehmen.
Problem ist hier, die sogenannten Eisfrei Gerüste sind noch zu selten auf den Rastplätzen. Und das Eis mit Hilfe einer Leiter zu entfernen, möchte die BG Verkehr nicht.
Maßnahme: Den LKW umrüsten, damit das Wasser erst gar nicht gesammelt wird
https://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/flyer/runter-mit-schnee-und-eis/at_download/file -
Würde das auf jeden Fall mit reinnehmen. Wir haben bei uns am Standort auch ein eigenes Gerüst aufgestellt, damit die LKW Fahrer hier schon Eis und Schnee entfernen können. Wird auch regelmäßig genutzt.
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Ist das jetzt zu speziell oder würdet ihr das reinmachen?
...ich würds mit reinnehmen, dann hast es mit betrachtet. Die Chance auf vereiste Flächen auf der Plane ist ja ne nach Region doch nicht so unüblich.
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Ist drin. Auch die BA hab ich ergänzt
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Ich finde es sehr wichtig (auch so privat als Moppedfahrer) und würde das in eine GBU aufnehmen. (Haben ist besser als br....)
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- Offizieller Beitrag
hierzu ganz aktuell und als Ergänzung, durch Zufall gestern gesehen:
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Hallo,
Es ist völlig egal ob der LKW oder Kleintransporter einen Festaufbau oder ein Hamburger Verdeck hat, sind Eis und Schnee drauf,
Auch bei Kleintransporter wie einem Sprinter? Gibt es Vorlagen, wie man das formuliert?
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Ich Leichenfledderer hol das hier nochmal hoch...
Ich hab ne GesamtGB für das Führen und Nutzen von LKW inkl. Anhänger.
Nur ist mir gestern abend eingefallen dass das Thema "Eis entfernen" nicht drin ist.
Ist das jetzt zu speziell oder würdet ihr das reinmachen?
Ich würde es mit aufnehmen.
Wo ziehst du die Grenze? Das täte mich mal interesszieren.
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Auch bei Kleintransporter wie einem Sprinter? Gibt es Vorlagen, wie man das formuliert?
Hier sollten Sie bei einer x-beliebigen "Checkliste Abfahrkontrolle" fündig werden.
Gruß
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Im DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" gibt es im Anhang 1 eine Musterprüfliste. Diese bezieht sich auf alle Fahrzeuge also auch auf Kleintransporter.
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Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. -
Psst: Das gilt sogar für PKW - und dann auch noch die privaten, ohGottohGottohGott!!!! (Also nicht der DGUV Grundsatz, sondern die Verkehrssicherung als solche...)
In diesem Sinne
Der Michael
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Sorry, mir ist grad nach fies sein ...

Schneefall oder Eisregen und Fahrzeuge im Stau, Einsatzfahrzeuge draußen abgestellt oder stundenlang an einer Einsatzstelle, ...
Gut, bei Einsatzfahrzeugen könnte man mit § 35 argumentieren ... muss sich dann aber u.U. vor Gericht einen Verstoß gegen das Schädigungsverbot anrechnen lassen.
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Ist das jetzt zu speziell oder würdet ihr das reinmachen?
Würd ich mit reinnehmen, da es immer (regelmäßig) vorkommt und m.M.n. absolut dazugehört. Ist ja jetzt kein Sonderfall der ggf. nur einzelnen Mitarbeiter betrifft sondern alle LKW Fahrer.
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Nach meiner Erfahrung kommt das Thema "Verkehrssicherheit" bei den Gefährdungsbeurteilungen in dieser Branche sowieso viel zu kurz. Wenn man alleine überlegt, wie viele Assistenzsystem bewusst ausgeschaltet werden.
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Richtig. Und in vielen Fällen aus gutem Grund.
Fahr mal z.B. nachts im LKW mit aktivem Notbremsassistent, Spurverlassenswarner und Lichtassistent über die landschaftlich herausragenden Schwarzwaldstraßen ...
Ich garantiere, nach spätestens 20 Minuten schaltest du alles aus ...

Der Notbremsassistent haut immer wieder rein, weil für ihn ein Baum oder ähnliches im Weg steht, der Spurverlassenswarner heult im Dauerbetrieb und der Lichtassistent reagiert viel zu spät und blendet Entgegenkommende.
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