"Zusammenfassung" eines Mitarbeiters des AGV Metall NRW zum Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2

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  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, wer hier so alles in einem Betrieb arbeitet, der Mitglied in einem Arbeitgeberverband der Metallindustrie ist. Mich erreichte heute eine Zusammenfassung eines Dipl.-Ing. Karl-Josef Keller vom AGV Metall NRW, in der er die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 kritisiert. Es geht konkret darum, dass die Arbeitgeber neben der festgelegten Grundbetreuung auch eine betriebsspezifische Betreuung erhalten sollen und dass für den Zeitbedarf für diese Betreuung seiner Ansicht nach ein erheblicher und damit unvertretbar hoher Ermittlungsaufwand für die Einsatzzeiten bestünde.

    Meine Fragen: Hat außer mir noch jemand Zugang zu diesem Schreiben (sonst poste ich zumindest ein, zwei kurze Auszüge hier) und kann/will mal dazu Stellung nehmen? Und: Besteht *wirklich* ein so viel größerer Ermittlungsaufwand für die Arbeitgeber ins Haus oder ist das nur eine kleine Anzahl bedauerlicher Einzelschicksale?

    Ich stelle diese Fragen deshalb, weil ich mich zugegebenermaßen noch nicht mehr als unbedingt notwendig mit der DGUV V2 befasst habe und etwas verunsichert bin, wenn es um die Festlegung von Einsatzzeiten für mich und den Betriebsarzt ab 1.1.2010 geht. Insofern erhoffe ich mir von euch als Sifas (und teilweise ja auch Betriebsräten) mal ein paar Meinungen und Kommentare dazu.


    Beste Grüße
    Sven Wagner

    Gruß - Sven Wagner

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  • ...ein erheblicher und damit unvertretbar hoher Ermittlungsaufwand für die Einsatzzeiten...


    Hallo,

    das Schreiben ist mir nicht bekannt.
    Aber die Argumentation war zu erwarten. Ich bin mir jedoch sicher, dass diese ins Leere läuft.

    Basis der Ermittlung der Einsatzzeiten ist die Gefährdungsbeurteilung. Und es bedarf schon eines gewissen Aufwands, diese Beurteilungen durchzuführen.
    Unternehmen, die hier einen guten Arbeitsstand haben, werden keine Probleme bekommen.
    Und Betriebe, die noch nicht flächendeckend die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben... Für die wird es höchste Zeit. Aber dafür kann die DGUV Vorschrift 2 nichts.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Danke für Deine Ansicht. Ich teile die und sehe es genau so: Wenn ein Unternehmen in dem Bereich im Rückstand ist, besteht ohnehin Notwendigkeit zu handeln. Ich sehe ebenfalls keinen Mehraufwand für die Ermittlung der Einsatzzeiten.

    Gruß - Sven Wagner