- Offizieller Beitrag
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften informiert
Der Entwurf März 2005 der BGR 220 "Schweißrauche" soll nach der Verabschiedung des Arbeitskreises am 19. April 2005 in der endgültigen Fassung im Mai/Juni 2005 veröffentlicht werden. das teilt der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Internet mit.
Der Arbeitskreis "Schadstoffe in der Schweißtechnik" des Fachausschusses "Metall und Oberflächenbehandlung" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) hatte bereits im Januar 2004 damit begonnen, eine neue BG-Regel "Schweißrauche" (BGR 220) zu erarbeiten.
Anlass für die Erarbeitung dieser BG-Regel war zunächst, die unverzichtbaren Inhalte hinsichtlich der Freisetzung von Schadstoffen beim Schweißen und bei verwandten Verfahren aus der Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (BGV D1), die Ende 2004 außer Kraft trat, in eine neue BG-Regel zu überführen. In der BG-Regel sind die neuen Erkenntnisse auf dem Gebiet des Schweißens, der Technik und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die zwischenzeitliche Änderung der Gefahrstoffverordnung berücksichtigt.
Zum Entwurf der BGR 220 beim HVBG