Gefährdungsbeurteilung/Prüffristen von elektr. Arbeitsmittel

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo damy,


    sieht schon mal gut aus, zwei dinge fehlen mir noch:


    • type und namen des arbeitsmittel,
    • ebenfalls wäre es nicht schlecht wenn man noch die messwerte für lärm und vibration einträgt,


    dann wäre die auswertung der arbeitsmittel für die GB vollständig, oder würde das aus deiner sicht kein sinn machen?

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo gawasch,


    es geht hier nur um die Ermittlung der Prüffristen mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung. Meiner Meinung nach sind nur Einflüsse und Gefährdungen relevant die auf das Arbeitsmittel einwirken und somit die sicher Benutzung beeinflussen. Ebenso ist zu bewerten welche Gefährdungen durch eine rechtzeitige Prüfung des Gerätes erkannt werden können.


    Weitere Gefährdungen, wie z.B. Lärm, Vibration, Schwingungen, Beschäftigungsbeschränkung, unkontrolliert bewegte Teile usw., sind in einer gesonderten GBU zu erfassen woraus dann wieder Maßnahmen für den Benutzer getroffen werden.


    @ Toni


    den linken Kasten auf dem Formular ist noch nicht vollständig, den kann jeder erweitern und anpassen.
    Mir geht es hauptsächlich um die Bewertung der Prüffristen. Ist das mit einer Punktebewertung so machbar?


    Der Grund zum erstellen des Formulars gab ein Vortrag über die Prüffristen von elektr. Arbeitsmittel
    Der Redner ist ö.b.u.v Sachverständiger und wird von Gerichten bei Unfällen mit elektr. Arbeitsmittel/Analgen bestellt.


    Seiner Aussage nach ist das fehlen einer Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung von Prüffristen ein Organisationsverschulden.
    Wer sich alleine auf die Vorgaben z.B. aus der BGV A3 verlässt, fällt fast immer vor Gericht durch.


    Ich denke das ist den meisten hier auch bekannt.
    Nur wie führe ich eine GBU für Prüffristen schnell und einfach durch?


    Gruß Michael

  • Wau echt gut die Liste. Meiner Meinung ist dort alles drin.


    Wenn das alles zusammen mit zur Maschinenlaufkarte kommt, schaut die Sache doch sehr gut aus. Wenn da der jeweilige Nutzer noch auf äußere Mängel achtet, wie defekte Anschlußleitung, Stecker oder aufgebrochene Gehäuse.


    Prima die werde ich wohl mal ausprobieren.


    Aber eine Frage habe ich noch. Wer macht bei euch die erst Aufnahme? Und stellt den Bedarf der Prüfungen fest ???


    MFG TP

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  • Hallo,
    die Liste sieht ganz gut aus.
    Aber wenn ich an unseren Betrieb denke, ist das personell nicht umsetzbar, dass die Geräte wie in Deinem Beispiel alle 3 Monate gprüft (VDE) werden. Die VDE-Prüfung ist doch einmal jährlich ausreichend und eine Bohrmaschine wird normalerweise vom Benutzer vor der Benutzung einer Sichtkontrolle unterzogen, was auch ausreichend ist. So hat man es uns jedenfalls während einer Präsenzphase in der Sifa-Ausbildung mitgeteilt.


    Gruß Hardy

  • Hallo Hardy,


    ob das personell umsatzbar ist, das Interessiert im Schadensfall keinen Richter.
    Ob eine Prüfung einmal im Jahr ausreichend ist, dass muss der Arbeitgeber nachweisen >>> Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV. $3 usw.
    Sichtprüfung vor Benutzung muss sowiso erfolgen und hat mit den Prüffristen nichts zu tun.


    Gruß Michael