Brandschutz

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  • Hallo,


    in unserem Betrieb soll der Raucherplatz auf die Rampe verlegt werden. Dort lagern aber auch Oktabins mit Kuststoffabfällen, Euro-Paletten usw. auch sind dort die Abfallcontainer stationiert.


    Nun meine Frage: " Kann man dort eine Raucherkabine die nach Baustoffklasse A1 gebaut ist aufstellen?" Ist das Aufstellen einer Raucherkabine auf der Rampe überhaubt erlaubt? Welche Vorschriften gibt es?


    Kann mir einer weiterhelfen? Wäre super nett!



    MfG/ M. Fernandez

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  • Was für eine Rampe? Wie breit, wie Groß, wie weit vom Abfall entfernt. Absturzgefährdung vorhanden? (sone Rampen haben ja meist kein Geländer)


    Fragen über Fragen.

  • Hallo, und danke für die schnelle Antwort.


    es handelt sich um eine Lager-Rampe wo Abfälle gesammelt werden. Absturzsicherungen sind vorhanden. Der Aufstellort der Raucherkabine steht noch nicht fest, gibt es denn Mindestabstände die einzuhalten sind?



    Gruß MF

  • Hallo,


    wie soll den die Raucherkabine im Detail aussehen ? (komplett geschlossen?)
    Unter Umständen sind dann dementsprechende Mindestabstände (Abstandsflächen) einzuhalten.


    Legt man die VdS 2199 "Brandschutz im Lager" zugrunde, ist im Rampenbereich grundsätzlich Rauchverbot.
    Nachzulesen hier www.vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2199_web.pdf
    (Seite 8, Achtung! alte Version)


    Ich würde daher von einem solchen Standort abraten.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    vielen Dank für die Info.


    Die Raucherkabine wäre an einer Seite mit einer Öffnung, ansonsten komplett geschlossen!



    Gruß
    Miguel Fernandez

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  • Wir hatten eine ähnliche Thematik bei uns im Unternehmen. Es ging auch um das Rauchen auf einer Rampe wo die Abfallentsorgung stattfindet.


    Beim Termin mit dem Sachversicherer (Brandschutzbegehung) wurde an dieser Rampe das fehlende Rauchverbot bemängelt. Dort werden vor allem Kartonagen, und Styropor, Folien, sowie auch andere Abfälle in geringen Mengen (Restmüll, Gelber Sack, Metallschrott, Umreifungsbänder etc.)


    Aufgrund dieser Bemängelung wurde dort dann ein ausdrückliches Rauchverbot ausgesprochen. Dort war vorher zwar auch kein Raucherbereich festgelegt, dennoch lagen dort eben immer Kippen, meist von der nachtschicht).


    Gruß B

  • Hallo Miguel,


    grundsätzlich herrscht auf Laderampen und im Bereich von Lagern Rauchverbot. Wie Simon bereits angedeutet hat, findest Du nähere Infos in den VdS Richtlinien 2000 (Brandschutz im Betrieb) und 2199 (Brandschutz im Lager).
    Beruflich bin ich sehr viel in Industrieunternehmen für die Versicherung unterwegs und kann Dir nur raten, Abstand von einer solchen Lösung zu nehmen.
    Leider kenne ich nicht den Grundriss des Gebäudes, aber es gibt sicherlich andere Plätze um geeignete Raucherzonen auszuweisen. Aus meiner Erfahrung als Produktionsleiter macht es durchaus Sinn, zusammen mit den betroffenen Mitarbeitern geeignete Stellen zu finden. Kleiner Tipp: mache einen kleinen Rundgang durch die Werkhalle/Produktion und suche im Bereich von wenig genutzten Verkehrswegen (Ein-/Ausgänge ins Freie) nach vagabundierenden Aschenbechern oder Kippenresten - voila, eine mögliche Raucherzone, die auch von Mitarbeitern akzeptiert wird.
    Von der Aufstellung einer Raucherkabine rate ich nur ab - schlechte Erfahrungen.
    Eine andere Möglichkeit für die Ausweisung einer Raucherzone ist in der Regel die "Kommunikationsecke" im Produktionsbereich, wo Kaffee- und Getränkeautomaten zu finden sind.


    Wenn Du noch mehr Infos brauchst, melde Dich einfach bei mir.


    Viele Grüße,


    Rainer

  • Hallo,


    nicht das ich das rauchen zulassen will, aber das hier:

    Zitat

    grundsätzlich herrscht auf Laderampen und im Bereich von Lagern Rauchverbot.

    gefordert vom VDS kann über die Versicherungsbedingungen des Sachversicherers durchgesetzt werden, aber es ist keine gesetzliche Vorgabe.


    Ich stimme dir aber zu, Raucherecken sollten da sein wo die Mitarbeiter hingehen, dann ist aber meiner Erfahrung nach auch der Einsatz von Raucherkabinen akzeptiert. Ich habe in zwei Betrieben damit nur positive Erfahrungen gemacht. Vom Einführen von Raucherzonen in Bereichen in denen sich auch Nichtraucher aufhalten wollen/sollen würde ich abraten oder gute Rauchrkabinen aufstellen.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016