Wie auditiere ich einen Abfallentsorger

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  • Hallo zusammen,


    ich werde in nächster Zeit einige Entsorgungsfachbetriebe, die unseren Abfall entsorgen, auditieren. Hat jemand von euch sowas schon mal gemacht und könnte mir einige Tipps oder Checklisten geben, womit man die Entsorger "nerven" kann.


    Vielen dank im voraus!


    MisterSafety

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  • Hallo MisterSafety,


    das ist doch etwas sehr weltumspannend ;) .


    Möchtest Du QM, oder UM oder ASM auditiern? Was sagt euer Auditprogramm? Was ist den das Ziel Deines Audits? Was sind Deine Auditkriterien? Fragen über Fragen.


    Viele Grüße


    kuddel

  • Hallo,


    es wird wohl etwas von allem sein mit Hauptmerk auf UM, d.h können und dürfen die mit unseren Abfällen umgehen.


    Deutscher Entsorger entsorgt Abfälle von unseren europäischen Standorten.


    Liegen alle Genehmigungen vor? Daraufhin zielt meine Frage. Welche Genehmigungen sollte man auf jeden Fall anfragen? Einige sind mir natürlich bekannt.


    - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb


    - Vergleich unserer Abfallschlüsselnummern mit den genehmigten des Entsorgers


    - Umwelthaftpflicht


    So ein Entsorger benötigt doch auch ne BImSch Genehmigung. Auf was sollte man dort achten?


    Wie bereits gesagt, ich kenne mich zwar mit Abfallentsorgung aus, habe aber noch nie ein Audit beim Entsorger durchgeführt.


    Kollegen aus Amerika werden das Audit "führen" und ich soll als Beisitzer sprachlich vermitteln und Dokumente sichten.


    Danke


    MisterSafety

  • Zitat

    ... BImSch Genehmigung. Auf was sollte man dort achten? /quote]

    Eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage hat für den Betrieb einen Genehmigungsbescheid erhalten; dieser muss griffbereit vorliegen.
    (Das wäre meine erste Frage hierzu: "wo ist der aktuelle Genehmigungsbescheid?")
    Wenn es Anlagenänderungen gab, die keine nachteiligen Änderungen hinsichtlich der Emissionen (Lärm, Abgase, Staub, Gerüche) verursachten, kann eine §15-Anzeige ausreichend gewesen sein, die mit einem Feststellungsbescheid beantwortet wird.
    (Meine nächste Tat wäre die Besprechung der sog. "Nebenbestimmungen" - jeweilige Abfrage, wie die Vorgabe umgesetzt wurde und ob man die sich ansehen kann ...)
    Im Genehmigungsbescheid finden sich unter den Nebenbestimmungen i.d.R. auch Vorgaben zum Arbeitsschutz.
    Hier mag es bspw. die Vorgabe geben, "bei Bedarf eine Arbeitsbereichsanalyse durchzuführen".
    In solch einem Fall kann man fragen, ob diese durchgeführt wurde; wenn nein, warum nicht ... und dann kommt man sehr schnell zu Gefährdungsbeurteilungen usw.


    Unternehmen, die die Nebenbestimmungen eines Genehmigungsbescheides nicht erfüllen, fallen unter §327 StGB ... und das kann für die Betreiber unangenehmn werden.


    Eine andere Herangehensweise ist die Betrachtung der Zulassungsvoraussetzung für den EfB.
    Bspw.
    * Zertifizierung von Qualitätsmanagement-Systemen (QMS) nach DIN EN ISO 9000ff (QMS für Entsorgungsfachbetriebe)
    * Validierung/Zertifizierung von Umweltmanagement-Systemen nach EG Öko-Audit-Verordnung 1836/93 oder gemäß ISO 14001
    * Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG bzw. entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
    * bisherige branchenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen für Verwertungsbetriebe:
    - Zertifizierung von Elektronikschrottverwertern nach ZVEI/VDMA - Anforderungen
    - Lizenzieren von Altautoverwertungsbetrieben nach herstellerspezifischen Anforderungen
    - Zertifizierung von Altreifenverwertern nach BRV/TÜV Rheinland-Kriterien


    Hier prüft man die Übereinstimmung von Voraussetzung zu tatsächlichen Gegebenheiten.


    Persönlich halte ich mehr von der Überprüfung des Genehmigungsstatus ... denn QMS oder UMS sind i.d.R. nur wenig rechtsverbindliche Absichtserklärungen.
    Genehmigungsbescheide oder Vorgaben nach EG Öko-Audit-Verordnung sind dagegen rechtsverbindlich.
    Und meiner Meinung nach ist nur das für Dich entscheidend.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo Mister Safety,
    hier meine CHECKLISTE ZUR INSPEKTION VON ENTSORGUNGSBETRIEBEN. Habe ich mal irgentwo gefunden.
    Schön währe, wenn du noch andere Listen bekommst, das du sie hier allen zur Verfügung stellst. Das Thema hat wachsende Brisanz und wird im Rahmen von QM-Systemen als ausgelagerter Prozess kontrolliert.
    Gruß Reinhard

  • Da mir die Checklisten hier weitergeholfen haben - hier "meine" Checkliste! Ist leider schon etwas älter *hust*


    Wenn ich keine Checklisten habe, baue ich mir die meistens selbst zusammen - Grundlage ist dann ggf. das entsprechende Gesetz.Es ist zwar zeitaufwändig, aber man liest sich somit zwangsweise mal das Zeug durch und versteht es somit auch besser.


  • Hallo MisterSafety,


    ich werde in diesem Jahr ein Seminar zur Auditierung von Entsorgungsfachbetrieben bei der GbU in Karlsruhe besuchen. Vielleicht ist das auch etwas für Dich.

    Gruß
    Schnecke004


    :282::256:


    _________________________________


    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

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  • Hallo zusammen,


    ich muss dieses "alte" Thema noch mal nach oben holen. Ich muss nun als Umweltbeauftragter ein Audit bei einem unsere Abfallentsorger planen. Jetzt stellt sich von Seiten QS die Frage wo das genau steht dass man dies machen muss. Ich habe jetzt mal etwas geschaut, aber bis auf diesen Verweis habe ich leider nichts gefunden. Selber war ich schon beim früheren Arbeitgeber bei Entsorgeraudits dabei und wurde jetzt beim neuen Arbeitgeber auch schon vom Entsorger eingeladen. Jetzt stellt sich nur die Frage wo das steht? Nach §52 KrWG bestimmt nicht oder? Danke!


    Gruß Stefan

    Gruß Stefan!

  • Einen schönen und bitterkalten guten Morgen.


    Schau mal hier: § 60 Abs.1 Nr.1 KrWG . Als Erweiterung noch die Nr. 2, auch wenn das eher für den "eigenen" Betrieb gilt.
    So auf jeden Fall die Argumentation bei unserem EMAS/ISO 14001 Autits.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Einen schönen und bitterkalten guten Morgen.


    Schau mal hier: § 60 Abs.1 Nr.1 KrWG . Als Erweiterung noch die Nr. 2, auch wenn das eher für den "eigenen" Betrieb gilt.
    So auf jeden Fall die Argumentation bei unserem EMAS/ISO 14001 Autits.

    Stimmt!


    Es gibt noch den Begriff "Entsorgungsverantwortung". Daraus kann man viel ableiten. Allerdings habe ich dazu auch nichts schriftliches aus dem man etwas direkt ableiten könnte.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • ich habe einen unserer Entsorger auf der Grundlage einer QM-Norm auditiert. War eine interessante Erfahrung und die Angestellten dort waren auch sehr ehrgeizig sich gut darzustellen.

    Du hast natürlich Recht, wenn Du Dich auf einen QM-Prozess stützt. Aber erklär das mal einem, der nicht QM-Zertifiziert ist, warum er sicherstellen muss, dass sein Entsorgungsweg zulässig ist und der Entsorger "sauber" arbeitet.
    Wo steht'n das? Du kennst diese Frage bestimmt auch?!?! Diese Diskussion führe ich hier täglich bei vielen Themen.

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    Gruß Mick

  • Hallo Mick,


    schau doch mal hier: klick oder im Anhang


    VG Reinhard

    Guten Morgen Reinhard,


    vielen Dank Reinhold. Aber nee, das ist nicht das, was ich gemeint habe. Das Umwelt-/ Abfallrecht ist mir durchaus bekannt. Als jahrelanger Mitarbeiter in der Entsorgungsbranche und als Abfallbeauftragter. Das war auch nicht die Frage.
    Wie bei vielen täglich anfallenden Themen ist man hier immer noch der Meinung, dass die Beauftragung eines Fachmannes (Fachbetrieb) völlig ausreichend ist. Schließlich ist der der Fachmann und kennt sich aus.
    Da muss man nicht kontrollieren und Zertifikate anfragen. Wenn man natürlich Zertifikate vorlegen kann umso besser.
    Ich bin früher Transporten hinterher gefahren und habe die Entladung und Verarbeitung auditiert. Da ist man hier meilenweit von entfernt.
    Die Diskussion "wie haben Sie sichergestellt / sich vergewissert das" ist die Fragestellung, die ich manchmal gerne deutlicher in Gesetzen oder ähnlichem beantwortet sehen würde. Also deutlichere Aussagen dazu.


    Den Link habe ich nicht so ganz verstanden?


    Gruß

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    Gruß Mick

  • Hallo,
    ich bin neu hier.
    Vielen Dank an Reinhard Bock und brotherD für die Checklisten. Ich habe im Mai ein Audit bei einem unserer Entsorger, der nicht zertifiziert ist. Er arbeitet schon viele Jahre für uns und hat eine unbefristete Beförderungserlaubnis für alle Abfallarten nach AVV für das gesamte Bundesgebiet sowie die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Mit den CL kann ich hoffentlich nachweisen, dass der Entsorger "SAFE" ist und auch weiterhin für uns arbeiten kann.


    Meine Frage an das Forum:
    Es ist doch nicht zwingend erforderlich, dass ein Entsorger (hier: Stahl- Aluminium- und Elektroschrott) zertifiziert sein muss, wenn die Genehmigungen vorliegen und ich mir persönlich die Entsorgung unserer Abfälle ansehen kann?
    Wie sind Eure Erfahrungen?
    Frank

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  • Hallo Frank,


    wenn ein Entsorger zertifiziert sein muss, wäre das eine Anforderung aus dem KrwG. Das ist es aber nicht. Das KrWG (und die EfBV) legt lediglich fest, was erfüllt sein muss um EfB zu werden. Im KrWG sind das lediglich zwei Paragraphen. Das ist ein Zertifikat wie jedes andere auch. Man unterwirft sich einem standardisierten Verfahren und signalisiert damit, das man die gesetzl. Anforderungen erfüllt und umsetzt. Auf dem Papier zumindestens. Daher auch die Verpflichtung zu Entsorgeraudits.
    Kommunen verlangen in ihren Ausschreibungen allerdings, dass der Entsorger gem. EfBV zertifiziert sein muss. Es gibt auch Industriebetriebe, die dieses verlangen. Es ist aber nicht zwingend erforderlich. Das wäre mir neu.
    Entscheidend ist die Genehmigung nach BImSchG und den dazugehörigen Anhang mit den zugelassenen Verfahren nach BImSchG und der Liste gem. AVV. Welche Abfälle sind zugelassen....

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    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Kommunen verlangen in ihren Ausschreibungen allerdings, dass der Entsorger gem. EfBV zertifiziert sein muss. Es gibt auch Industriebetriebe, die dieses verlangen.

    Warum wohl?
    Ist für sie wesentlich einfacher. Wird der Abfall einem Entsorgungsfachbetrieb übergeben kann man die Kontrollen auf ein Minimum reduzieren. Macht man dies nicht, muss man eben alle Dinge abprüfen, die auch bei einem Entsorgungsfachbetrieb durch die Zertifizierer und die technische Überwachungsstelle geprüft werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Yup, stimmt!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick