Wie auditiere ich einen Abfallentsorger

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  • Hallo zusammen,


    ich habe mehr zufällig diesen thread gelesen. Inzwischen ist der Beitrag ursprünglich schon 9 Jahre alt allerdings thematisch aktueller denn je.


    Einige Antworten sind etwas unglücklich formuliert und könnten Missverständnisse begründen. Daher erlaube ich mir, den einen oder anderen Punkt etwas zu konkretisieren.


    • Das EfB-Zertifikat ist grundsätzlich freiwillig und wird auf Basis regelmäßiger (jährlich) Audits erteilt. Es soll in der Branche die Spreu vom Weizen trennen und zuverlässig arbeitende Unternehmen auszeichnen. Gleichzeitig soll dem Abfallerzeuger einen gewisser Vertrauensschutz gewährt werden. Das heißt allerdings nicht, dass der Abfallerzeuger die Verantwortung für seine Abfälle verliert. Nach § 22 KrWG bleiben Abfallerzeuger und Abfallbesitzer in der Verantwortung bis die Beseitigung oder Verwertung des Abfalls ordnungsgemäss abgeschlossen ist. Er darf sich zur Erledigung dieser Verpflichtung eines Dritten bedienen. Der Dritte muss zuverlässig sein.
    • Da inzwischen deutlich mehr als 90% aller am Markt tätigen "Entsorgungsunternehmen" als Efb zertifiziert sind, besteht der Bedarf, auch zwischen den zertifizierten Entsorgungsunternehmen auszuwählen und diese in ihren Tätigkeiten zu überwachen / kontrollieren. Das Audit von Entsorgungsunternehmen für Abfallerzeuger hilft im Streitfall nachzuweisen, dass man nicht blind einem Zertifikat vertraut hat sondern sich darüber hinaus vor Auftragsvergabe und während der Vertragszeitslaufzeit ein eigenes Bild vom Auftragnehmer / Entsorger gemacht hat. (Für interessierte: ich referiere regelmäßig und bundesweit zu diesem Thema für namhafte Seminarveranstalter)
    • Ähnlich wie bei den Flurförderzeugen ersetzt die UVV nicht die Kontrolle durch den Fahrer vor Arbeitsaufnahme. D.h., ein Zertifikat ist gut, es bedarf allerdings auch einer eigenen Einschätzung des eingesetzten Entsorgers, welche am ehesten über ein regelmässiges Audit erreicht wird.
    • Was formal einen Entsorgungsfachbetrieb ausmacht, steht in der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV). Es wäre allerdings nicht zielführend, im Audit diese Formalien abzuklopfen. Der Entsorger wird zu Recht auf sein Zertifikat verweisen. Diese Prüfungen wurden allesamt vor weniger als 12 Monaten von unabhängigen und inzwischen wechselnden Sachverständigen durchgeführt. Viel mehr sollten insbesondere die Einträge in den Betriebstagebüchern und der letzten Begehungsprotokolle der DGUV / BG interessieren. Beschreibungen, wie der Entsorger wahrgenommen wurde (inkl. Fotodokumentation) sind ebenfalls sehr hilfreich. Mit etwas Anleitung oder Übung lässt sich sehr zuverlässig erkennen, ob der Betrieb die Efb-Eigenschaft wirklich ernst nimmt und lebt, oder eben doch nur ein Zertifikat mit Minimal-Aufwand erworben hat.
    • Das Kommunen in ihren Ausschreibungen explizit die Efb-Eigenschaft verlangen, hat mit dem Vergaberecht und mit der eigenen Entsorgungsverantwortung zu tun. Würde auf die Vorgabe "Efb" verzichtet werden, könnte sich auch ein "Nicht-Efb" an der Ausschreibung beteiligen. U.U. müsste die ausschreibende Behörde in der Konsequenz einen nicht zertifizierten Betrieb mit der Abfallentsorgung beauftragen. Damit fiele dem Auftraggeber die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 22 KrWG zu. (Können die das? (eher nicht...)).
    • Dass die Angestellten der Entsorgungsunternehmen Ihr Unternehmen stets gut darstellen wollen ist verständlich. I.d.R. spürt man dort recht schnell, ob das Kundenaudit fachkundig durchgeführt wird oder doch eher eine Werbeveranstaltung / Kundenpflege mit Kaffee und Keksen wird.

    Ich habe in den letzten JAhren etliche meiner Kiunden bei den Audits begleitet und die Erfahrung gemacht, dass das Lächeln recht schnell verschwindet wenn man den Finger in die Wunde legt und im Audit die Einsicht in Belege verlangt (Betriebstagebuch, Abschnitt besondere Vorkommnisse, das Begehungsprotokoll der BG inkl. Abweichungsbericht und Ergebnis der Nachkontrolle, und den Mengenstromnachweis für die eigenen Abfälle inkl. Annahmekontrollen). Wenn dann noch die Daten abgeglichen werden ....... naja. So ein Entsorgeraudit ist oft sehr erhellend. Insbesondere dann, wenn dauerhaft protokolliert wird und die Fortsetzung des Vertrages vom fristgerechten abstellen der Abweichungen abhängig gemacht wird.


    Soweit meine nur sehr kurze Stellungnahme. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


    Beste Grüße
    Karsten Meiß


    PS: Professionelle Audits verteuern die Entsorgung nicht - sie verbessern die Positionen des Auftraggebers. Immer!!

    2 Mal editiert, zuletzt von KMSR ()

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  • Das EfB-Zertifikat ist grundsätzlich freiwillig und wird auf Basis regelmäßiger (jährlich) Audits erteilt.

    Wobei man ja die Zertifizierung bei der Auftragsvergabe als Kriterium festlegen kann, so wie dies die öffentliche Hand in der Regel auch macht.
    Inzwischen gibt es ja das Register auch elektronisch. https://fachbetrieberegister.z….de/fachbetrieberegister/
    Dort sind die Fachbetriebe ab Mitte 2018 hinterlegt und alle neueren werden dort auch eingetragen. Weiterhin ist auch relevant für welche Bereiche ein EfB Zertifikat erstellt wurde, denn nicht jeder Fachbetrieb hat eine vollumfängliche Zertifizierung.

    und die Fortsetzung des Vertrages vom fristgerechten abstellen der Abweichungen abhängig gemacht wird.

    Sofern man hier überhaupt Alternativen hat, das ist bei manchen Fraktionen und in bestimmten Regionen nicht so einfach.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.