Fluchtwege im Hochhaus

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  • Hallo SiFo Kollegen
    Mich beschäftigen seit einiger Zeit folgende Fragen bzgl. Fluchtwege im Hochhaus:

    Erstens: Treppenhausbreite
    Gemäß ASR A2.3 gelten für die Fluchtwegbreite bis 400 Personen 2,4 m (oder mehr).
    Hierbei ist hinsichtlich der Personenzahl gem. HBO vom worst-case auszugehen:
    $30 HBO Abs. 4:
    (4) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.

    Was ist bei mehr als 400 Personen?
    Und vor allem: Die wenigsten (um genau zu sein: keines) der Hochhäuser, die ich kenne, haben eine 2,4 m breite Treppe.

    Zweiter Punkt: Türöffnungsrichtung:
    In der ASR A1.7 ist zu lesen:
    Türen und Tore müssen so angebracht sein, dass sie in geöffnetem Zustand die erforderliche Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege nicht einengen.
    In der ASR A 2.3 heißt es:
    Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden.
    Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann.
    Andererseits gilt die Vorgabe, dass Notausgangstüren in Fluchtrichtung zu öffnen sein müssen ....
    Häufig ist es in Hochhäusern so, dass die Fluchttür direkt ins Treppenhaus schlägt (also ohne Vorraum / bauliche Abtrennung - zur Verdeutlichung siehe Bild im Anhang)

    Das unmittelbare Öffnen ist daher bei panisch die Treppe hinunter laufenden Menschen ziemlich ausgeschlossen. Zudem besteht Verletzungsgefahr (auf beiden Seiten der Tür).

    Beides (Breite Fluchtweg und Türöffnungsrichtung / Vorraum) ist von allen Behörden abgesegnet – sonst wären die Hochhäuser nicht in Nutzung.
    Aber genau die beiden Punkte wurden bei Räumungsübungen in Hochhäusern wiederholt genannt. Und bei Räumungsübungen ist die Panik im Treppenhaus und der Drang aus der Etage zu kommen, ja relativ gering.
    Aber trotzdem alles paletti? Und wenn ja: wieso ist alles paletti? Wo steht, dass es so geht, wie es de facto an zufinden ist?

    Gruß A

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  • Hallo,

    schau mal in die Muster- Hochhausrichtlinie: http://www.bsdoku.de/Armacell/Lexikon/SBauO/mhhrmuster.html
    Insbesondere der Abschnitt 4 "Rettungswege".


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Amaranth,

    Du kannst in einem Hochhaus die ASR nicht anwenden. Es sei denn es befinden sich ausschließlich Gewerbeeinheiten darin. Für eine Bewertung der Situation benötigst Du mindestens die Baugenehmigung mit allen Anlagen und idealer Weise auch das Brandschutzkonzept.

    Die normalerweise verbaute Treppenhausbreite bei Wohnhäusern ist mindestens 1,2m, und das war schon immer so. Wenn da ursprünglich niemand etwas anderes verlang hat, dann ist das zunächst mal Fakt und nicht wirklich veränderbar. Im Extremfall kann die Bauordnung jetzt weitere Treppenabgänge verlangen und wird dies im Falle einer Gewerblichen Nutzung dann auch tun. Ich habe es nie erlebt dass jemand für ein Wohnhaus derartiges verlangt hat.

    Auch das Thema Türen ist in Hochhäusern problematisch. Hier kann man über eine Gefährdungsbeurteilung schnell nachweisen das eine konkrete Gefahr besteht. Man muss aber erstmal jemanden Finden der auch die Kosten dafür übernimmt und vor allem eine entsprechende Aufforderung dazu schreibt.

    Wilkommen in der Realität, auch wenn ich auf Deiner Seite stehe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Murphy

  • Hallo Murphy

    ich rede von rein gewerblich genutzten Hochhäusern, die auch als rein gewerblich genutzte Gebäude errichtet wurden.

    Ich möchte auch im nachhinein die Situation nicht bewerten oder die Treppenhäuser ändern :whistling: - ich will nur verstehen, wieso die TH so eng gebaut werden durften. Analog das mit den Türen.
    Ich kann einfach nicht nachvollziehen, wieso derartiges nicht rechtzeitig beanstandet wurde. Wie gesagt - es ist ja kein Einzelfall, wo "mal was schief gelaufen" ist.

    Haben sich die entsprechenden Verordnungen (Richtlinie, Gesetze...) in den letzten 30 - 40 Jahren so gravierend geändert?

    Gruß A