Hallo SiFo Kollegen
Mich beschäftigen seit einiger Zeit folgende Fragen bzgl. Fluchtwege im Hochhaus:
Erstens: Treppenhausbreite
Gemäß ASR A2.3 gelten für die Fluchtwegbreite bis 400 Personen 2,4 m (oder mehr).
Hierbei ist hinsichtlich der Personenzahl gem. HBO vom worst-case auszugehen:
$30 HBO Abs. 4:
(4) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Was ist bei mehr als 400 Personen?
Und vor allem: Die wenigsten (um genau zu sein: keines) der Hochhäuser, die ich kenne, haben eine 2,4 m breite Treppe.
Zweiter Punkt: Türöffnungsrichtung:
In der ASR A1.7 ist zu lesen:
Türen und Tore müssen so angebracht sein, dass sie in geöffnetem Zustand die erforderliche Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege nicht einengen.
In der ASR A 2.3 heißt es:
Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden.
Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann.
Andererseits gilt die Vorgabe, dass Notausgangstüren in Fluchtrichtung zu öffnen sein müssen ....
Häufig ist es in Hochhäusern so, dass die Fluchttür direkt ins Treppenhaus schlägt (also ohne Vorraum / bauliche Abtrennung - zur Verdeutlichung siehe Bild im Anhang)
Das unmittelbare Öffnen ist daher bei panisch die Treppe hinunter laufenden Menschen ziemlich ausgeschlossen. Zudem besteht Verletzungsgefahr (auf beiden Seiten der Tür).
Beides (Breite Fluchtweg und Türöffnungsrichtung / Vorraum) ist von allen Behörden abgesegnet – sonst wären die Hochhäuser nicht in Nutzung.
Aber genau die beiden Punkte wurden bei Räumungsübungen in Hochhäusern wiederholt genannt. Und bei Räumungsübungen ist die Panik im Treppenhaus und der Drang aus der Etage zu kommen, ja relativ gering.
Aber trotzdem alles paletti? Und wenn ja: wieso ist alles paletti? Wo steht, dass es so geht, wie es de facto an zufinden ist?
Gruß A