Ausnahmegenehmigung zur Bestellung als FASi

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  • Guten morgen miteinander,

    bin neu hier und habe mal direkt ne Frage bzw. Problem.

    Es ist wie folgt:

    Ich bin in der Ausbildung zum Techniker (Beginn Juni 2007; Abschluss Juni 2011) und gleichzeitig mache ich eine Ausbildung zum SiFa (Abschluss im September 2010) bei der BG.

    Bin seit ende 2009 tätig im Bereich Arbeitsschutz (es sind mit mir noch weitere 4 FaSi im Betrieb) und man möchte mich nun Bestellen. Das Amt für Arbeitsschutz hätte mit dieser Konstellation kein Problem nur mein Versicherungsträger will lieber Ingenieure habe und keinen Techniker.

    Was muss ich dem Versicherungsträger nachweisen damit er mich anerkennt. Habe vorher als Technischer Sachbearbeiter gearbeitet dort aber schon Techniker Tätigkeiten wahr genomme:

    Verantwortlich wahr ich für die Durchführung von Projekten. Zu meinem Verantwortungsbereich gehörte auch die fachliche Führung der Führung sowie die technischeUmsetzung der Projektaufgaben. Ebenso zählte zu meinen Aufgaben die Führungskräfte von meiner Arbeit zu überzeugen und die Umsetzung unserer Ergebnisse zu controllen. Nach kurzer Zeit im Bereich LST wurde mir die Verantwortung für die Koordination der technischen Baubelange übertragen.

    Meiner Ansicht nach sind das ja Techniker Tätigkeiten und diese habe ich über mehr als 4 Jahre wahrgenommen.


    MFG

    M.K. (alias Madhat)

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  • .......

    Ich bin in der Ausbildung zum Techniker (Beginn Juni 2007; Abschluss Juni 2011) und gleichzeitig mache ich eine Ausbildung zum SiFa (Abschluss im September 2010) bei der BG.

    Bin seit ende 2009 tätig im Bereich Arbeitsschutz (es sind mit mir noch weitere 4 FaSi im Betrieb) und man möchte mich nun Bestellen. Das Amt für Arbeitsschutz hätte mit dieser Konstellation kein Problem nur mein Versicherungsträger will lieber Ingenieure habe und keinen Techniker......


    Da würde ich doch mal bei der BG direkt fragen, warum sie dich für die Ausbildung nehmen aber nachher nicht "akzeptieren". Das wäre eine Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen. Das soll jetzt nicht heissen, dass ich Dir die Ausbildung nicht gönne.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo madhat,

    ich habe die Meisterausbildung, die reicht zur FASi-Bestellung. Es gibt auch FASi ohne die Mindestanforderung Meisterausbildung, wenn man gewisse Jahre in der Funktion tätig war. Allerdings würde auch ich beim Versicherungsträger mal nachfragen, ob er sich für eine einheitlich Meinung entscheiden kann. Auf der einen Seite Ausbildung ja und auf der anderen Seite Bestellung nein ?(

    Gruß

    Michael
    :v:

  • ...kann der Versicherungsträger zwar seine Wünsche äussern - aber damit ist auch Ende. Zustimmungs- oder Genehmigungspflichtig ist die Bestellung von Sicherheitsfachkräften durch den Versicherungsträger nicht. Die zuständige Behörde ist hier alleinig das StaFa...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die zuständige Behörde ist hier alleinig das StaFa...

    Nein - das habe ich ja diese Woche in Erfahrung gebracht.
    Guckst Du hier:
    [suche Hilfe] Fasi ohne Ingenieur, Meister oder Techniker???

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Vielen Dank für die Infos von euch.

    Die BG bildet mich zwar aus, hat aber mit meinem Arbeitgeber nichts zu tun.
    Werde im Oktober den Fachbezogen Lehrgang machen.

    Leider komme ich mit eueren antworten auch noch nicht ans Ziel.
    Aber die Tätigkeiten (siehe ersten Beitrag) die ich bei meiner alten
    Firma gemacht habe,sollten doch als Nachweis der Techniker Tätigkeiten
    reichen odersehe ich das falsch?

    MFG
    M.K. (alias Madhat)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo madhat,

    irgendwie verstehe ich dein anliegen noch nicht so recht.
    Die BG bildet dich bereits zu sifa aus, wo ist das problem? ist doch prima das es so ist. übrigens, wieso hat dein arbeitgeber nichts damit zu tun, die bezahlen doch schließlich die bg beiträge, oder hab ich da was falsch verstanden?

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ...da sind wir wieder mal im Vorschriftendschungel. Für die Ausbildung zeichnet sich zwar u.A. die BG verantwortlich - die Bestellung regelt aber allein das ASiG und hier ist nun mal die zuständige Kontrollbehörde, die auch im §7 Erwähnung findet, das StAfA, oder?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Das scheint überall wieder unterschiedlich zu sein ?( . Irgendwie scheint mir, das die zuständige AP ein Mitspracherecht recht, ob die Sifa über die erforderliche Qualifikation (hier ist speziell der Teil 5 gemeint) für den Betrieb geeignet ist. Während die VBG sehr viel wert darauf legt, dass man zur Betreuung von Zeitunternehmen die P5 Zeitarbeit bei denen erfolgreich absolviert hat, ist es der LSV egal. Zitat: Wenn Sie Sifa sind, brauchen die P5 bei uns nicht zu besuchen. Gleiches galt auch für die BG Bau, von denen ich auch die letzte Vorlage zur Bestellung als SiFa bekam. Ob sich BG und Aufsichtsamt unterhalten weiß ich nicht.

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  • Grüß Dich, Michael,

    Für die Ausbildung zeichnet sich zwar u.A. die BG verantwortlich - die Bestellung regelt aber allein das ASiG und hier ist nun mal die zuständige Kontrollbehörde, die auch im §7 Erwähnung findet, das StAfA, oder?!?!

    das war / ist auch meine (ursprüngliche) Meinung, aber spätestens nach Rücksprache mit GAA Hannover stellt sich die Praxis anders dar; man überlässt die Einschätzung der BG und akzeptiert dies.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Hallo madhat,

    irgendwie verstehe ich dein anliegen noch nicht so recht.
    Die BG bildet dich bereits zu sifa aus, wo ist das problem? ist doch prima das es so ist. übrigens, wieso hat dein arbeitgeber nichts damit zu tun, die bezahlen doch schließlich die bg beiträge, oder hab ich da was falsch verstanden?


    Hallo Toni,

    mein Anliegen Problem ist ich weis nicht so recht wie ich meinen Versicherungsträger davon überzeugen kan, dass ich jetzt schon bestellt werden kann. Das Amt findet alle Vorraussetzungen sind gegeben der Versicherungsträger stellt sich etwas quer und das Amt möchte die zusage des Trägers.

    Mit den Beiträgen wird es kompliziert mein Arbeitsgeber ist nicht bei der BG versichert sondern bei der EUK, die BG macht im Rahmen der Ausbildung zum Techniker (Abendschule) eine zusätzliche Ausbildung zum SiFa. Es ist ein sonder Konstrukt wie es bisher wohl noch nciht vorgekommen ist. Habe auch schon bei GOOGLE geschaut zu dem Thema und finde nur die Auszüge des ASIG und danach hatte ich und mein Arbeitgeber gedacht, dass es kein Problem sei denn die 4 Jahre die man an Techniker Tätigkeiten nachweisen muss, wenn man noch kein Techniker ist habe ich eigentlich.

    (Damalige Tätigkeiten habe ich im ersten beschrieben)


    MFG

    M.K. (alisa Madhat)

  • mein Anliegen Problem ist ich weis nicht so recht wie ich meinen Versicherungsträger davon überzeugen kan


    gar nicht. Wenn du dem link folgst wirst du sehen was diese Verlangen damit du überhaupt zur Ausbildung zugelassen wirst bei denen. Ihre eigenen Regeln können die schon bestimmen. Wenn du diesen nicht entsprichst werden sie sicherlich keine Ausnahmen machen.

    https://sifaboard.de/EUK%20Seminare

    kuckst du da, unter "Seminare zur Erlangung der Fachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI).

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  • Hallo,

    eigentlich dürfte es kein Problem geben, denn ihre (EUK)
    eigene GUV-V A2 sagt, im
    §4 Abs. 4, Folgendes:

    (4) Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie

    1. eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker
    erfolgreich abgelegt haben,

    2. danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens
    zwei Jahre lang ausgeübt haben und

    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern
    veranstalteten Ausbildungslehrgang

    oder

    einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern
    anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg
    abgeschlossen haben.

    Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als
    staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Techniker tätig
    war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten
    Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern
    anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg
    abgeschlossen hat.

    Also EUK mit GUV – V A2 konfrontieren.

    Gruß

    Sven

  • Ich bin Meister und noch in der Ausbildung zur Sifa. Mein Betrieb hat bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für mich beantragt. Diese Ausnahmegenehmigung wurde unter Auflagen erteilt und macht es möglich das ich bereits zur Sifa bestellt bin und tätig werden darf. Nur die Aufsichtsbehörde darf diese Ausnahmegenehmigung erteilen. Dazu gab es ein persönliches und sehr konstuktives Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Behörde und nach dem wir uns über die Auflagen verständigt hatten, war eigentlich alles klar. Der Rest war dann nur noch Formsache.

    Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880