Fasi ohne Ingenieur, Meister oder Techniker???

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  • Zitat von »MiMau« Dann greif doch mal zum Gesetzestext und lies nach!
    zu welchem?


    Die Regelung der FaSi und des Betriebsarztes wird gefunden im: ASiG


    Und um ganz genau zu sein: §7 Abs. 1 ASiG
    Und die Sonderregelung nach §7 Abs. 2 ASiG - hier jedoch eindeutig mit der Anforderung einer ausreichenden Qualifikation


    Noch einmal: Wer diese Qualifikation nicht mitbringt kann die Ausbildung bei der BG üblicherweise gar nicht machen, bei anderen Ausbildungseinrichtungen nur zur persönlichen Fortbildung...
    Die Tätigkeit als Fachkraft ist damit jedoch nicht zulässig...

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  • Zitat von »Andrasta« Zitat von »MiMau« Dann greif doch mal zum Gesetzestext und lies nach!
    zu welchem?

    Die Regelung der FaSi und des Betriebsarztes wird gefunden im: ASiG

    Und um ganz genau zu sein: §7 Abs. 1 ASiG
    Und die Sonderregelung nach §7 Abs. 2 ASiG - hier jedoch eindeutig mit der Anforderung einer ausreichenden Qualifikation


    Die Sonderregelung betrifft erst einmal die Ingenieure.


    § 7 Abs. 2 sagt Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.


    Die Beuth-Hochschule sagt dazu: http://www.beuth-hochschule.de…AS/Besondere_Hinweise.pdf (am Ende der Seite)


    Der BGRCI reicht auch eine Tätigkeit die vergleichbar mit der eines Technikers oder Meisters ist, sofern vier Jahre in dieser Funktion gearbeitet wurde. Erst wenn das nicht gegeben ist, wird die Ausnahmegenehmigung der BG benötigt um die Ausbildung machen zu können. http://seminare.bgrci.de/resou…ldung_Ausbildung_SIFA.doc




    Noch einmal: Wer diese Qualifikation nicht mitbringt kann die Ausbildung bei der BG üblicherweise gar nicht machen, bei anderen Ausbildungseinrichtungen nur zur persönlichen Fortbildung...
    Die Tätigkeit als Fachkraft ist damit jedoch nicht zulässig...


    Die Realität zeigt anderes.


    Grüße


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Die Realität zeigt anderes - NEIN


    Tatsächlich wird von vielen Arbeitgebern nicht geprüft ob die Eignungskriterien tatsächlich erfüllt sind... Erstaunlich was passiert wenn die BG nach §2 DGUV V2 mal den Nachweis einfordert...


    Noch anders sieht es bei den Fachkräften aus, die sich selbständig gemacht haben - wenn hier die Eignungskriterien nicht erfüllt sind könne empfindliche juristische Probleme auftreten...

  • Hallo Mimau,


    Du greifst ein Thema auf ,dass seit 2010 abgehakt ist .


    Dabei stellst Du die Fachliche Kompetenz (Vorraussetzung) von Usern in Frage die nicht erst seit gestern Ihren Job machen und sich kontinurlich an diesem Forum beteiligen.


    Was soll das ?


    Gruß ASM10

  • Hauptsache die BG liest dann auch die DGUV Vorschrift 2 weiter. Insbesondere die letzten Zeilen der §4 Abs. (4) und (5) :D.


    Ansonsten ist das hier doch ein altes Thema und man sollte es somit beruhen lassen.

    ---


    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“



    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Beuth ist bekannt die Ausbildung zu verkaufen - völlig egal wer sich anmeldet.......
    "zur persönlichen Weiterbildung" Originalaussage Beuth aufgrund einer Anfrage, obwohl bekannt ist dass ALLE irgendwie tätig werden als Fasi.
    Einfach mal abwarten was noch kommt ;-))

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • aus der DGUV 2

    Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als


    Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern


    veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern


    anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers


    mit Erfolg abgeschlossen hat. :thumbup:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ein Hallo in der Runde ,


    würde auch gerne die SIFA Ausbildung machen und habe auch keinen Titel :) mache aber Meisterähnlich tätigkeiten und bin hier auch Brandschutzbeauftragter , unser Werksleiter ist damit auch einverstanden am Freitag will jemand von der BGHM vorbei kommen und mich kennelernen , muss ich mich da irgenwie besonders vorbereiten ?


    Viele Grüße aus dem Schwabenländle

  • Moin,


    ja. Absolut.



    Bleibe einfach wie du bist und zeige Interesse und Neugier!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin,

    ... muss ich mich da irgenwie besonders vorbereiten ?

    ... es kann nicht schaden,
    - die korrekten Vokabeln, bspw. "Gefährdungsbeurteilung" und nicht "Gefährdungsanalyse" o.ä.
    - die Betriebsgröße und die zu erwartende Betreuungszeit (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV V2),
    - die Gefährdungsbeurteilungen des Unternehmens, insbesondere Deines Arbeitsbereiches
    zu kennen
    ... und vielleicht auch sagen zu können, bei welchen Arbeitsschutzmaßnahmen Du mitgewirkt hast ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Beuth ist bekannt die Ausbildung zu verkaufen - völlig egal wer sich anmeldet.......


    Kann ich so nicht bestätigen, wenn man die Durchfallquote von grob 20% betrachtet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    ... es kann nicht schaden,
    - die korrekten Vokabeln, bspw. "Gefährdungsbeurteilung" und nicht "Gefährdungsanalyse" o.ä.
    - die Betriebsgröße und die zu erwartende Betreuungszeit (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV V2),
    - die Gefährdungsbeurteilungen des Unternehmens, insbesondere Deines Arbeitsbereiches
    zu kennen
    ... und vielleicht auch sagen zu können, bei welchen Arbeitsschutzmaßnahmen Du mitgewirkt hast ...


    Deine Antwort ist unlogisch. Er soll doch erst die Ausbildung machen, also muß er diese Dinge noch nicht im Detail wissen. Ich denke auch, er soll zeigen, daß er ein ernsthaftes Interesse an der Materie hat und daß er an einer zukünftig guten Zusammenarbeit interessiert ist. Auch Kenntnisse zu betriebsspezifischen Gefahren schaden sicher nicht.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo ,


    Zur Info das war ein kennenlernen wollte ein bisschen über mein Werdegang erfahren hat dann was über die Ausbildung erzählt :) , sieht alles positiv hat den Fragebogen vor Ort ausgefüllt .



    Gruß
    Tedesco

  • Hallo,


    prima, geht doch.


    Hol' das Herz wieder aus der Hose. Jetzt geht es irgendwann los. :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)