Sicherheitsabstand Sicherungskasten

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  • Hallo,


    im Zuge einer Betriebsbegehung kam die Frage auf, wie groß und ob überhaupt ein Sicherheits-/ Schutzabstand vor Sicherungskästen besteht bzw. ob vor diesen Kästen die Fläche genutzt werden kann. In welchem Regelwerk finde ich diese Abstände auch zu normalen Verteilerstationen?


    Danke u. MfG
    Helmut

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Helmut,


    passendes dazu findest du in der DIN VDE 0100, Teil 729 (Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V) stehen unter 4.2.3 "Aufstellen und Anschließen von Schaltanlagen und Verteilern" die Mindestmaße an Breite und Höhe vor Schaltanlagen und Verteilern. Je nach der vorhandener Schutzart der Schaltanlagen betragen die Mindestdurchgangsbreiten 600 mm bis 900 mm. Der Mindestdurchgang von 500 mm darf auch bei offenstehenden Schrank- und Gehäusetüren nicht unterschritten werden.


    herbert

  • Na super. Wenn ich mir grad mal überlege, wie oft die Sicherungskästen zugebaut sind.


    Und wieso müssen die frei zugängig sein?


    Meine bisher intuitive Aussagen dahingehend wurde abgewürgt mit: „ Ich muss doch nur die Sicherung wieder rein machen. Gibt doch keinen Fall, wo ich die Sicherung im Notfall rausnehmen muss“.
    Oder gibt es den doch?
    Oder geht das nur nach den allgemeinen Zugangsbreiten, wie man das auch bei z.B. Heizungen hat?


    Gruß A

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Amaranth
    ...
    Meine bisher intuitive Aussagen dahingehend wurde abgewürgt mit: „ Ich muss doch nur die Sicherung wieder rein machen. Gibt doch keinen Fall, wo ich die Sicherung im Notfall rausnehmen muss“.
    Oder gibt es den doch?
    ...
    Gruß A


    hallo Amaranth,


    ja, den gibt es!
    Grundsätzliche vorgehensweise bei einsätzen der feuerwehr ist es, gleich zu beginn eines einsatzes - wo vorhanden und soweit möglich - den einsatzort aus sicherheitsgründen stromlos zu machen. Zum einen könnte der strom mit eine brandursache sein und zum anderen vertragen sich strom und löschwasser nicht so gut miteinander. Die feuerwehrleute kämpfen sich zwar schon zum sicherungskasten durch, aber der sollte dann wirklich frei zugänglich gehalten werden.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Der Arbeitsbereich vor el.Einrichtungen ist 1200mm, der ist freizuhalten,
    Soweit aus dem Kopf, Quellen sehe ich noch nach.


    Fusch

    Hoffnung, ist die extremste Art der Weigerung, dem Möglichen Grenzen zu setzen.

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  • Quelle:
    DIN 18 012 6/82
    Hausanschlußräume Planungsgrundlagen
    4.2.1 Die Größe ist so zuplanen,daß vor Anschluß- und Betriebseinrichtungen stets eine Bedienungs- und Arbeitsfläche von min. 1,20m vorhanden ist.
    Ich bin der Meinung, daß das bei jeder Verteilung u.s.w. anzuwenden ist.


    Fusch

    Hoffnung, ist die extremste Art der Weigerung, dem Möglichen Grenzen zu setzen.

  • Hallo zusammen.


    Der Abstand mit 1,2m, laut DIN 18012 bezieht sich nur auf Hausanschlußräume. Diese Forderung mit 1,2m findet sich in den verschiedenen TAB´s der Energieversorger wieder.


    Wie auch schon zitiert wurde, kommt die DIN VDE 0100 Teil 729 zur Anwendung.
    Mindestabstand 70cm, wenn sich die Verteilertüre in Fluchtrichtung schließen läßt.
    Öffnet die Verteilertüre gegen die Fluchtrichtung, dann muss wenn die Türe offen steht noch mind. 50cm Platz sein (freier Mindestdurchgang).


    Viele Grüße