BGV A3 - Prüfungen an Computern

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  • Gibt es für BGV A3 - Prüfungen an PC's irgendwas zu beachten ?

    Ich bin nicht Elektriker, aber es gibt da die unterschiedlichchsten Meinungen, wie:

    - es darf nur die Anschlussleitung geprüft werden

    oder

    die RISO - Messung darf nicht durchgeführt werden

    da der PC dabei zerstört werden könnte.


    Danke !

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  • Also gebe folgende Empfehlungen.

    Die Zuleitungen sehe ich als ortsunabhängig und sollten alle 2 Jahre geprüft werden. Der Rest vom PC ist als ortsfest zu sehen und alle 4 Jahre zu prüfen. Sollte sich natürlich bei der Messung etwas "zeigen", ist der Fall sicherlich anders.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Zitat

    Original von Michael Kasper
    Also gebe folgende Empfehlungen.

    Die Zuleitungen sehe ich als ortsunabhängig und sollten alle 2 Jahre geprüft werden. Der Rest vom PC ist als ortsfest zu sehen und alle 4 Jahre zu prüfen. Sollte sich natürlich bei der Messung etwas "zeigen", ist der Fall sicherlich anders.

    Servus!

    Der PC ist, wie auch das Kakltgerätekabel, ortsveränderlich, da er weder die 18 Kilo Masse überschreitet und auch während des laufenden Betriebs im Standort verändert werden kann.(vlg. DIN VDE 701-702) Der befähigte Prüfer kann hier entscheiden wie er die Prüfung durchführt und welche Prüffrist er setzt (vgl. TRBS 1111).

    Als Prüfer weigere ich mich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln/Arbeitsmitteln im übrigen regelmäßig die Prüffrist über zwei Jahre zu setzen.

  • Hallo Wolf_T,

    schon 1998 gab es ein Schreiben vom Fachausschuss Elektrotechnik über die Prüfungen von Personalcomputern nach VBG 4( jetzt BGV A3).
    Es gab damals schon die Empfehlung für die 4 jährige Prüffrist des PCs und die jährliche für die Anschlussleitung. Dieses hat sich auch nicht geändert.
    Sollten sich natürlich die Beanspruchungen ändern, kannst du die Prüffristen entsprechend der Gefb. ändern.

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

  • Zitat

    Original von Harpe
    BGV A3


    Die allerdings seine Gültigkeit verloren hat. Siehe dazu § 15 Abs.1 S1. SGB VII:

    Zitat


    (1) Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen; [....]

    Nun haben wir die TRBS.

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  • Zitat

    Original von Harpe
    wow, voll erwischt, 8o
    ändert aber nichts an den Prüffristen. ;)

    Gruß Harpe

    Dazu zitiere ich einfach mal Dr.-Ing. T. Neumann (öbuV für Gefährdungsanalyse am Arbeitsplatz) von Mebedo:

    Zitat

    Eine einfache Prüffristenübernahme aus den alten BG Regeln, ist rechtlich nicht haltbar! Was zählt, ist die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRBS.

    Ich lasse die Aussage mal so im Raum stehen und empfehle den Tenor der TRBS 1111: Mach dir Gedanken und schreib sie auf. 8)

  • Hallo Zusammen,

    ich möchte auch die Antwort auf die berechtigte Frage erfahren. Nur sind die Antworten mittlerweile von der Fragestellung abgewichen. Daher nochmal die Frage aufgegriffen:

    Können bei der elektrischen Prüfung, durch ein Prügerät, Schäden am PC (nicht bei der Anschlußleitung) entstehen?

    Gruß

    Michael
    :v:

  • JA bei einer vollständigen Prüfung wie man es bei Bügeleisen oder Toaster macht da bei der oben genannten Isolationsprüfung mit einer Prüfspannung von 500V mist können elektronische bauteile schaden davon tragen.Daher macht man diese messung auch bei IT-geräten nicht. Was aber empfelungs Wert ist währe eine genau Sichtprüfung der
    Netzanschlußleitung auf Schäden sowie beim rechner auch.

    Und Anschließend die Messung der Netzanschlußleitung .Auf Isolation und Wiederstand des Schutzleiters der Kleiner als 0,3Ohm liegen sollte bei Leitungen bis 5m.
    Ab 7,5m Zuleitungslänge ist der wert um 0,1 Ohm bis max 1 Ohm noch zu Vertreten

    Des weiteren könnte man noch eine Ersatzableitstrom beim Rechner machen oder aber eine Differenzstrommessung ( Berührungsstrom)
    Siehe DIN VDE 0701 Teil 1
    DIN VDE 0701 Teil 240
    DIN VDE 0702 an spannunsführenden Geräten sowie spannungslosen Geräten

    Leider kann ich aber keinen Verweis oder text daraus senden da die VDE Normen geschützt sind.
    Aber der Betriebselektriker müßte das auch drauf haben.

    MFG aus Lippe NRW

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  • Zitat

    Original von Thomas PlögerErsatzableitstrom

    Es gab noch nie einen Ersatzableitstrom, und auch keinen Ersatz-Ableitstrom. Aber das ist physikalische und elektrotechnische Korintenkackerei. 8)


    Zitat

    Original von Thomas Plöger
    Des weiteren könnte man noch eine Ersatzableitstrom beim Rechner machen oder aber eine Differenzstrommessung ( Berührungsstrom)
    Siehe DIN VDE 0701 Teil 1
    DIN VDE 0701 Teil 240
    DIN VDE 0702 an spannunsführenden Geräten sowie spannungslosen Geräten

    Leider kann ich aber keinen Verweis oder text daraus senden da die VDE Normen geschützt sind.

    Die VDE 701 (ehem. Erstprüfung) und die VDE 702 (ehem. Widerholungsprüfung) gibt es schon seit 2008(!) nicht mehr. Die sind jetzt in der DIN VDE 701-702:2008-06 aufgegangen, die seit 01/09 bindend ist. Dort sind nun auch keine Prüfungen mehr vorgegeben, sondern es werden eigenverantwortliche Entscheidungen durch den Prüfer verlangt.

    Ich empfehle bei EDV Geräten mit Schaltnetzteilen folgende Messwerte zu ermitteln:

    -> Schutzleiterwiderstand (mit 200mA)
    -> Schutzleiterstrom (TRMS)
    -> Berührungsstrom (TRMS)
    -> Differenzstrom (mit sämtlicher EDV technischer Verkabelung!)

    -> Das Kaltgerätekabel ist dann seperat einer Isolationswiderstandsmessung (alle aktiven Leiter gg. Schutzleiter)* mit 500V zu unterziehen.


    Zitat

    Original von Thomas Plöger
    Aber der Betriebselektriker müßte das auch drauf haben.

    :D :D :D

    Der war echt gut! 8)

    Mal ein Zahlenspiel was dir jeder der "Cracks" wie Neumann, Euler, Recknagel oder Bödecker (die Namen kennt jeder der ordentlich Prüft) bestätigen werden:

    80% der so genannten "Elektrofachkräfte" sind gar keine weil sie nicht auf dem aktuellen Stand der Technik sind.

    Und vom traurigen Rest bleibt auch nicht viel übrig, denn wenn man denen ihren automatisierten Prüfablauf von SECUTEST & Co wegnimmt und statt dessen von den Herrschaften Messaufbauten im Labor fordert, fallen noch einmal 60 Prozent weg. Denn sie wissen nicht was sie tun. Sprichwörtlich.


    * = In "Feuergefährdeten Betriebsstätten" werden bei ortsfesten Anlagen Prüfungen der Isolation von allen Leitern gegeneinander gefordert, was ich dann bei Mehrfachsteckerleisten, Kaltgerätekabeln oder Tischleuchten ohne jegliche Elektronik (und anderen Geräten, bei denen eine auftrennbare, Niederohmige Verbindung zwischen den Leitern vorliegt) gerne empfehle.

  • Ops,
    das hört sich so an, als fühlt sich da jemand angemacht !

    Nur weil manche Kinder neue Namen bekommen ist es ja nicht falsch.


    Und das zu den Betriebselektriktriker können es eh nicht.

    Ich denke das unser Handwerk sehr weit gefächert ist, und man viele Sachen bedenken und immer wieder für sich erarbeiten muß, um stehts auf dem neusten Stand zu sein.
    Das bei einigen die Firmen Messungen nicht gemacht oder das Messgerät bei Chef im Büro liegt und einstaubt mag auch sein.

    Trotzdem traue ich unserer Zunft zu das sich jeder Elektriker der mit der Arbeitsaufgabe konfrontiert wird sich auch damit auseinander setzen und sich wieder einarbeitet und sich über die Bestimmungen so wie Grenzmesswerte bevor er Startet wieder drauf Schaufelt

    MFG tp

  • Zitat

    Original von Thomas Plöger
    Ops,
    das hört sich so an, als fühlt sich da jemand angemacht !

    Ne, ich bin nur Realist.


    Zitat

    Original von Thomas PlögerNur weil manche Kinder neue Namen bekommen ist es ja nicht falsch.

    Nur bekommen manche Kinder auch vollkommen andere Inhalte. Und besinders was die 701-702 angeht, hat sie mit ihren Vörgängern nicht mehr viel gemein. Besonders was die daraus resultierenden rechtlichen Folgen durch BetrSichV und TRBS für den Prüfer angeht!


    Zitat

    Original von Thomas Plöger
    Und das zu den Betriebselektriktriker können es eh nicht.

    Teilweise dürfen sie es auch nicht. Elektrofachkraft ist nicht gleich Elektrofachkraft.


    Zitat

    Original von Thomas Plöger
    Ich denke das unser Handwerk sehr weit gefächert ist, und man viele Sachen bedenken und immer wieder für sich erarbeiten muß, um stehts auf dem neusten Stand zu sein.

    Da gebe ich dir vollkommen Recht und würde mir wünschen das würden sich die Elektrofirmen mal auf die Fahnen schreiben.


    Zitat

    Original von Thomas Plöger
    Das bei einigen die Firmen Messungen nicht gemacht oder das Messgerät bei Chef im Büro liegt und einstaubt mag auch sein.

    Statt "einigen" bitte "vielen" Schreiben. Aus Schulungen weiß ich es sind zwischen 60 und 70% der Errichterfirmen bei denen - sofern es überhaupt ein Prüfprotokoll gibt - die Zahlen nach dem Check mit dem DusPol im Chefbüro erwürfelt werden.


    Zitat

    Original von Thomas Plöger
    Trotzdem traue ich unserer Zunft zu das sich jeder Elektriker der mit der Arbeitsaufgabe konfrontiert wird sich auch damit auseinander setzen und sich wieder einarbeitet und sich über die Bestimmungen so wie Grenzmesswerte bevor er Startet wieder drauf Schaufelt

    Ich leider nicht. Denn was hier zählt sind nicht reine Messwertobergrenzen, sondern Erfahrung und Üblichkeitswerte. Das muss der Prüfer selbstständig vor Ort entscheiden. Klar sind 100 µA bei einer Mehrfachsteckerleiste nach Norm in Ordnung, aber...

    Und während wir in Fachkreisen darüber lamentieren ob die EFfT den Anforderungen der TRBS stand hält, sollten wir uns eigentlich viel eher darum bemühen unseren EFK die Rot/Grün-Prufungen abzugewöhnen. ;(