Online Unterweisung

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  • Ergonomie ist in 3 Minuten erledigt!"


    Genau! Und da erzählt ihr mir hier Seitenweise wie wichtig eine didaktisch hochwertige Face-to-face Unterweisung ist...

    Ja es ist wichtig .... da diese drei Minuten nur im Optimalfall zutreffen ....


    Hat jemand Fragen, Probleme oder Vorschläge ....schaut es anders aus ....

    und hier kann man Face-to-Face gleich reagieren....


    Ich denke jeder hat hier seine Einstellung ..... für uns läuft es so gut ...mag jeder die richtige Methode für das jeweilige Unternehmen finden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte ()

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  • PS: Sorry... Bei der Vorschriftenhörigkeit und praxisfernen Unfexibilität der Aufsichtsbehörden und Gerichte erübrigt sich hier frustrierenderweise jegliche sachliche Diskussion...

    Also Michael, ich kenne deinen Umgang mit den Behörden und deine Erfahrungen nicht! Ich blicke inzwischen auf viele Jahre Berufserfahrung zurück, eine praxisferne, unflexible Aufsichtsperson ist mir allerdings in all dieser Zeit nicht begegnet. Daher kann ich deine Frustration nicht nachvollziehen.

    Meine Einstellung " wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus" hat sich allerdings immer bestätigt!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ich kann das auch mal absolut nicht nachvollziehen.


    Alle "Aufsichtsbehörden" erkennen diese Unterweisungen voll und ganz an. Ich habe ja mehrfach schon geschrieben, dass diese immer Vor Ort durch die jeweiligen Führungskräfte unterstützt werden und somit NIE alleine für sich stehen.


    Es ist auch kein Problem (denn wir machen dies so) wenn man mit diesem Projekt E-Learning dort vorstellig wird und es kurz inkl. Lehrplan bespricht.

    Bis jetzt kam es nur einmal vor, dass wir Informationen nachreichen mussten. Also kann ich die Aussage von Sven H. nicht nachvollziehen, da wir es bei allen Unternehmen so umsetzen und das jeweilige Go haben. (Es sei denn, es war so ein E-LEarning wo du nur Folien durchklicken musst, also genau die Art von der wir weg gewechselt sind) Schaut euch doch einfach mal den DAX an, egal welches Unternehmen du dort nimmst, Sie setzen alle auf E-Learning in der jährlichen Unterweisung und es werden täglich mehr.


    Und nochmal! Ja es gibt Bereiche wo es eh untersagt ist! Das hat auch niemand angezweifelt.

    Dennoch kannst du hervorragend beim ADR und bei den Gefahrstoffen ein E-Learning führen, welches auch als Nachschlagewerk übers Jahr dienen kann. Besonders wenn es um konkrete Anwendungsfälle oder die richtige Dokumentation geht. (Ergänzend zur Praxis)


    Ich habe aber immer wieder auch den Eindruck, das manche FaSi´s sich in ihrer Existenz bedroht sehen wenn Sie nicht mehr so viel Schulen dürfen.

    Aber jedem das seine :)


    Noch kurz am Rande... an alle die das Thema so sehr anzweifeln.... habt ihr denn überhaupt so ein System in ein Unternehmen eingeführt und bearbeitet? Oder sind diese Aussagen nur eigene Meinung ohne praktische Erfahrung zum Thema an sich? (Nicht böse gemeint)

    Denn mich interessieren auch Erfahrungen von anderen FaSi´s.

  • Ich habe aber immer wieder auch den Eindruck, das manche FaSi´s sich in ihrer Existenz bedroht sehen wenn Sie nicht mehr so viel Schulen dürfen.

    Aber jedem das seine :)

    Ich mache fast gar keine Unterweisungen, nur in Ausnahmefällen....

    Alle "Aufsichtsbehörden" erkennen diese Unterweisungen voll und ganz an. Ich habe ja mehrfach schon geschrieben, dass diese immer Vor Ort durch die jeweiligen Führungskräfte unterstützt werden und somit NIE alleine für sich stehen.


    Wir haben mit der LTS Media & Verlags GmbH ein Projekt umgesetzt für einen Kunden. Hier wurde das E-Learning als Onboarding Variante für neue Mitarbeiter geschrieben. Ziel war: Der neue Mitarbeiter soll sich an seinem ersten Arbeitstag im Unternehmen ohne Hilfe zurecht finden und erste Arbeiten selbstständig erledigen können.

    Ups......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Warum ich der Meinung bin das E- Learning nur ein kleinen Teil zu einer ordentlichen Unterweisung beitragen kann ergibt sich z. B,. auch aus dem Unterschied von Erst- und Wiederholungsunterweisungen.


    Erstunterweisungen sollen:

    - Wissen vermitteln

    - Können vermitteln

    - Zusammenhänge aufzeigen

    - Verständnis schaffen

    - zum Arbeitsschutz motivieren



    Wiederholungsunterweisungen sollen:

    - Probleme besprochen werden

    - Wieder ins Gedächtnis rufen

    - Regeln aktualisieren

    - Erfahrungen austauschen

    - Lösungen suchen

    - evtl. Vereinbarungen treffen

    - Themen Bedeutung geben

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Unflexibilität und Praxisferne beziehen sich ausschließlich auf den hier diskutierten Punkt. Wie bereits in anderen Postings erwähnt: Wenn ich am Tag 100 x über Gefahrstoffe spreche, habe aber keine Unterschrift auf einem Zettel mit der Überschrift "Unterweisung Gefahrstoffe" hab' ich faktisch keine. Egal wieviel Schichtübergabeprotokolle, Arbeitsprotokolle oder andere Unterlagen, Verfahren oder Prozesse ich habe.


    DAS ist das was mich frustriert und hier läßt keine Aufsichtsperson, egal in welchen Ton, mit sich reden.


    Und nochmal, ich sitze in BG Ausschüssen die auf einem sehr hohen Level über solche Punkte, alternative Unterweisungsmethoden, die Anerkennung gelebter Praxis, s.o., usw. diskutiert haben. Am Ende will da keiner ran!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke Michael! Hier liegt das Kernproblem, wir haben vieles aber es fehlt die entscheidende Bezeichnung.


    Schön, dass du es aussprichts, dass darüber dikutiert wird, Frage bleibt aber warum es nicht in teilen doch akzeptiert werden könnte.

    Ich bin dem ja nicht vollständig abgeneigt, aber am Ende des Tages fragen mich die Verantwortlichen wer es akzeptiert und wollen dieses am Besten auch schriftlich haben.


    Wie sagte mein QM-Dozent immer " Ist der Zettel noch so klein Name, Datum, dass muss sein - noch ein Thema das wäre fein!"


    Grüße Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)