Ladungsgewichte

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  • Hallo SIFA´s hätte da gerne mal ein Problem!

    Hat jemand erfahrung über Versendung von Wahren bzw ob man sie
    immer über eine eichfähige Waage schicken muß?
    Oder ob es überhaupt gewogen werden muß?

    Auf den seiten der BG -Verkehr finde ich nur Ladungssicherung und Lastenverteilung.

    Aber nichts darüber ob man den Fahrer eine gewichtsangabe über das zuversenden Gut geben muß.( Zwecks überladung?)

    Oder gilt das nur bei Fernverkehr , oder erst ab mehreren Tonnen gewicht??


    Danke

    Und MFG aus NRW :D

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  • ...verwiegen musst Du nicht unbedingt. In der Regel ist aber eine Gewichtsangabe der Last schon bei der Disposition bzw. Bestellung der Fahrzeuge erforderlich, oder?!

    Selbstverständlich dürfen zulässige Achslasten in keinem Fall überschritten werden. Generell ist für die Einhaltung der Betriebsparameter eines LKW der Fahrer verantwortlich. Als Absender oder Verlader darf ich allerding auch keine falschen Informationen bzgl. des Ladungsgewichtes machen.

    Also:

    1. Muss ich wiegen?! => Nein, aber die entsprechenden Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

    2. Gilt das nur bei Fernverkehr oder erst ab mehreren Tonnen Gewicht? => Nein, dies gilt grundsätzlich - denn schließlich darfst Du ja noch nicht einmal Deinen PKW überladen, oder?!

    3. Muß ich dem Fahrer eine Gewichtsangabe geben? => Bei Gefahrgut immer. Bei Nicht-Gefahrgut sollte es so sein. Insbesondere im Stückgutbereich muß ich die Ware ja auch verladen. Ohne Gewichtsangabe kann ich also z.B nicht sicher einen passenden Stapler wählen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (19. Februar 2010 um 13:02)

  • Thomas Plöger

    Nichts für Ungut. Aber die Frage gehört nicht in dieses Forum, ist ja auch kein Sifa-Problem. :D Ich denke, die ist in einem Verkehrsportal besser aufgehoben. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Thomas,

    ich glaube auch das es nicht in dieses Forum gehört, jedoch ist die Gewichtsermittlung eine sehr ernst zu nehmende Sache wenn es darum geht LKW´s oder

    Kleintransporter zu beladen.

    Wir sind auch gerade dabei uns Wiegevorichtungen für unsere Gabelstapler anzuschaffen.

    Ein nicht ganz billiges Thema aber absolut wichtig.

    Solltest Du Info´s brauchen schreib mich einfach mit ner PN an.

    Liebe Grüße

    KJ

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  • Hallo zusammen,

    der Fahrer muss es wissen, um die Ladung richtig zu sichern und die Lastverteilung zu beachten!

    Der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich!

    Somit spielt die Möglichkeiten der Ladungssicherung in der Gefährdungsbeurteilung eines Fahrers eine Rolle.
    Wo muss er überall rumklättern um die ganzen Zurpunkte und Co. zu erreichen.

    Ein weiterer Punkt ist, oft wird die Ladung nach kg und/oder nach Volumen abgerechnet, somit sollte der Unternehmer auch Interesse daran haben, das Überprüfen zu können, nicht das immer das max. Gewicht eine Europalette genommen wird und die Ladung sich so verteuert.

    Was die Genauigkeit betrifft, reichen oft 10kg Schritte aus, in der Ladungssicherung wird meist in 100kg Schritten gerechnet.

    Und wer ein paar Bilder zu schlechter Ladungssicherung sehen möchte, kann sich die hier anschauen:
    http://www.klsk.info/inhalt.htm -> Foto des Monats.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Nach meiner Erinnerung - habe das für einen Kunden mal geprüft, der sich über die hohen Eichgebühren beschwerte - ist hier das Eichgesetz maßgebend (in Verbindung mit dem HGB ?). Sobald du Angaben zu Gewichten (eigentlich ja : Massen) im außerbetrieblichen Geschäftsverkehr (z. B. an einen Paketdienst) machts, muss die Waaage geeicht sein.

    mfg.
    Uwe

    Uwe