Leitungsroller auch Kabelroller genannt und statische Aufladung

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  • kann mir hierzu jemand was sagen? Laut Aussage eines Kollegen müssen diese neuerdings aus Kunststoff sein da sich solche mit metall Gehäuse statisch aufladen würden und eine zusätzliche Gefährdung bedeuten. Aber normalerweise haben diese Geräte wenn im Bau verwendet einen Schutzschalter. ?(
    Ich habe alle BG seiten durchforstet, habe Google auf den Kopfgestellt, und das Forum hier natürlich auch aber nichts sinnvolles gefunden was die behauptung des Kollegen bestätigen würde.
    Ich vermute dass er darauf geiert dass ich das Gerät aussortieren lasse so dass er das aus dem Müll für private Zwecke nutzen kann. Aber, vieleicht irre ich mich ja auch. =)

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  • Hallo Andrasta,


    meinst Du eine Kabeltrommel?


    Selbst wenn die zum Zeitpunkt des Abrollens nicht eingesteckt wäre, (was das Abrollen manchmal eh´erschwert) warum sollte die statische Aufladung gefährlich werden?
    Habt ihr da Leute mit aktiven Implantaten beschäftigt?


    Seid ihr irgendwo im Ex-Bereich, hat die Trommel da eh´nicht verloren!
    Das bei einer Kunststofftrommel keine oder weniger Ladungen entstehen, kann ich nicht so richtig glauben.
    Bei Trennprozessen entstehen immer Ladungen.


    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass die dabei entstehende statische Aufladung höher wäre, wie (z.B. bei Kunststoffteppichen) die, der man täglich begegnet.


    Aber da gibt es eine Menge Literatur zu, z.B. BGR 132, müsste ich mich aber erst mal richtig reinlesen.


    Die Frage ist: Was w o l l t e Dein Kollege damit sagen?
    Vielleicht hat er sich auch einfach nur vertan....
    Trotzdem, möglich, dass neuerdings nur noch Kunststofftrommeln verwendet werden sollen.
    Aber dann vermutlich aus anderen Gründen als der statischen Aufladung.
    Ich vermute mal eher stark, wegen der el. Leitfähigkeit einer Stahlblechtrommel bei beschädigtem Leiter.
    Aber bekannt ist mir dazu noch nichts.


    Bin gespannt auf die anderen Beiträge...



    Gr.
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Hallo zusammen.


    Wie mein Vorredner schon sagte, ich kann es mir auch nicht vorstellen. Zumal die Gefahr der statischen Aufladung bei einer Kunststofftrommel eher größer ist, als bei einer Stahlblechtrommel.
    Aber wie Volkini schon vermutet hat und ich das auch tue, ist es aus dem Grund, dass die Stahlblechtrommel mit einem Leiter in Berührung kommt und man dann einen Elektrischen Schlag bekommen kann.
    Aber nun bin ich mal gespannt, ob jemand einen Vernünftigen grund nennen kann.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • erst mal danke für eure Antworten. Mir kam das auch recht spanisch vor. Vor allem weil ein Kollege gleich sagte "wenn das teil aussortiert wird, dann is es meins" und der andere, der mich angesprochen hat dann protestierte da er derjenige sei der mich drauf aufmerksam gemacht hat. Ich habe mir die Trommel angeschaut, die ist in einwandfreiem Zustand und geprüft.


    Deswegen werde ich diese auch nicht austauschen lassen. Meines erachtens sind nämlich Kunststofftrommeln auf einer Baustelle auch nicht unproblematisch. Und diese hier ist stabil, und die Teile die es müssen sind einwandfrei vom Gehäuse isoliert und einen Schutzschalter hat sie auch.


    so, jetzt ein käffchen bevor es hinaus geht in die Kälte.... :D

  • Hallo,
    kabeltrommeln müssen auf Baustellen der DIN VDE 0623 Teil 100/EN61316 (Leitungsroller für industrielle Anwendung) entsprechen.
    Schau dir mal die nachfolgende BGI an.
    BGI 594
    Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung


    Anforderungen an Betriebsmittel


    Bei der Auswahl sind die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen (BGI 600 [ZH 1/249]) zu beachten.


    Leitungen


    An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen.
    Leitungen gelten als geschützt verlegt, wenn sie hochgehängt sind oder wenn durch Abdeckung oder Verlegung im Schutzrohr mechanische Schädigungen verhindert werden.



    Flexible Leitungen müssen Gummischlauchleitungen vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart sein (siehe Anhang 4).


    Leitungsroller müssen für erschwerte Bedingungen (rauher Betrieb Zeichen: Hammer in Raute) geeignet sein und noch den Festlegungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut sein. Sie müssen mindestens der Schutzart IP X4 genügen.

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  • Hallo,


    so unrecht hat der Mitarbeiter nicht.


    In der BGI 608 steht unter 3.3.3 Leitungsroller folgendes:


    Leitungsroller müssen mit Leitungen nach Abschnitt 3.3.2 ausgerüstet und nach den Fest-legungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut sein.
    „Nach den Festlegungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut“ bedeutet, dass


    1. Konstruktionsteile, in denen sich elektrische Betriebsmittel, z.B. Steckvorrichtungen, Thermoschalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD), befinden, von anderen elektrisch leitfähigen Konstruktionsteilen doppelt oder verstärkt isoliert sind
    und
    2. elektrisch leitende Verbindungen zwischen dem Schutzleiter der Steckvorrichtungen und anderen elektrisch leitfähigen Konstruktionsteilen nicht vorhanden sind.
    Tragegriff, Kurbelgriff und Trommelgehäuse müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Iso-lierstoff umhüllt sein.


    Damit soll verhindert werden, dass eine gefährliche Berührungsspannung von einer möglicherweise beschädigten Leitung auf diese Konstruktionsteile übertragen wird.



    Die Firmen, die ich betreue, benutzen nur Kunststoff Leitungsroller, davon haben viele den Hersteller ELEKTRON Berlin und der stellt nur noch Kunststoff Kabeltrommeln her.



    Gruß aus den verschneiten Norden


    Sven

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    hab da noch was gefunden...


    Leitungsroller (Kabeltrommeln) aus Metall sind weiterhin grundsätzlich zulässig. Zu beachten ist aber, dass Leitungsroller auf Baustellen gemäß den "Festlegungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut" sein müssen. In der BGI 608 wird dazu u.a. ausgeführt, dass Tragegriff, Kurbelgriff und Trommelgehäuse aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind dem Abschnitt 3.3.3 Leitungsroller der BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" zu entnehmen.


    herbert

    Ohne Hirn und Arbeitgeber wird man einfach Klimakleber!

  • so, auf der Rolle ist lediglich der Vermerk dass sie Draussen verwendet werden darf, aber kein Zeichen dran dass sie baustellentauglich wäre, also werde ich sie doch stilllegen.
    Sicher ist Sicher!

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  • Zitat

    Original von Andrasta
    so, auf der Rolle ist lediglich der Vermerk dass sie Draussen verwendet werden darf, aber kein Zeichen dran dass sie baustellentauglich wäre, also werde ich sie doch stilllegen.
    Sicher ist Sicher!


    @ andrasta,


    tja, ich handhabe das mit aus dem Verkehr gezogenen Betriebsmitteln so, daß ich sie zerstöre und dann selbst in die Tonne werfe.


    Schließlich möchte ich nicht , daß sich einer meiner wertvollen Mitarbeiter dazu hinreissen lässt, dies aus dem Müll zu holen.


    Er würde sich ggf. privat in Gefahr begeben. 8o


    Das kann ich unmöglich mit meinem Gewissen vereinbaren.
    Denn schließlich habe ich nicht zuletzt auch eine moralische Verantwortung meinen Kollegen gegenüber. =)
    Außerdem kann ich so sichergehen, daß sich keiner daran bedient.


    Bin ja mal gespannt, wie Ihr das so handhabt... :D


    Gr.
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • es ist nicht mein Eigentum, auch nicht das der Firma in dessen Auftrag ich hier für die Sicherheit zu sorgen habe, sondern das eines Subunternehmers. Ich kann in dem Fall nur von ihm verlangen dass er das Teil von der Baustelle entfernt. Wenn deren Cheff meint es doch woanders einsetzen zu wollen so liegt das nicht mehr in meiner Verantwortung.
    Die Firma für die ich tätig bin hat schon alle Rollen ausgetauscht, und hier dürfte ich auch so vorgehen wie du sagst.

  • Moin Moin,


    bin in letzter Zeit mit diesem Thema öfter beschäftigt worden.
    Ich habe mir dann alles über Leitungsroller reingezogen und dann gefunden:


    "Der Unternehmer sollte Leitungsroller aus Kunststoff einsetzen"


    Wieder eine schwammige Aussage der BG!


    Auf dann

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  • Hallo,


    Kabeltrommeln sollten nicht mehr wie früher komplett aus Metall sein, sondern ü ber einen Kuststoffkern oder Isolierbeschichtungen verfügen. Eines der größeren Mankos ist aber der Thermoschutz der oft fehlt (oder ausgebaut wurde).


    Näheres BGI 608


    ach ja die BG Bau ist auf Baustellen oftmals rigeroser und will keine Kabelroller mit Stahl sehen.


    Ich meine bei der BAUA ist was dazu zu finden, denn die hatten mal eine große Studie dazu gemacht, da mit kabelrollern stromunfälle geschehen sind und keiner wusste warum. ergebnis war, es hatten sich Leiter gelöst und die Stahlrolle unter Strom gesetzt.


    Gruß ernstspass

    Einmal editiert, zuletzt von ernstspass ()