Hallo an alle Brandschützer
Wir haben bei unserem 2 geschossigen Neubau die Auflage bekommen im OG Brandschutzfenster F90 einzubauen. Das Nachbargebäude hat nur ein Geschoss)
Jetzt kam die Frage von den Mitarbeitern:
Kann man gefahrlos diese Fenster einschlagen, wenn es zum Beispiel im Gang vor dem Büro brennt, um auf das Nachbargebäude zu gelangen.
Das man damit den Brandschutz zum Nachbargebäude ausgehebelt ist klar.
Deshalb die zweite Frage:
Wenn man das kann darf man das?
Darf man die Scheibe im Notfall, zB. mit eines Nothammer zerstören?
Daraus ergibt sich die dritte Frage:
Wenn ja kann oder muss der Weg durch das Fenster als zweiter Fluchtweg ausgewiesen werden
Gruß Totti