Sicherheitsschuhe und Einlagen

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  • Hallo Sifa-Gemeidne,


    ich brauche mal eure Mithilfe:


    Ein Kollege sprach mich heute an und teilte mir mit, dass er fortan Einlagen in den Sicherheitsschuhen tragen muss und der Einlagenhersteller behauptet, dass nun der Versicherungsschutz des Beschäftigten erlischt, wenn er die Einlagen im Sicherheitschuh trägt. Habt ihr darüber schon mal etwas gehört? Also, mir ist das Neu!


    Saludos und danke für eure Statements


    José

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  • Hallo,


    im Prinzip ja, kann man sagen.
    Ob nun gleich der Versicherungsschutz entfällt ist sicher übertrieben.
    Aber: Wenn man eine orthopädische Einlage in einen Sicherheitsschuh legt verliert der Sicherheitsschuh seine Zulassung.
    Verschiedene Anbieter z.B. Elten, Abeba u.v.a. bieten in Zusammenarbeit mit einem orthopädischen Schuhmacher eine Lösung an.
    Am besten also, Kontakt mit dem Sicherheitsschuh Hersteller aufnehmen.
    Gruß Udo

  • ...abba tatsächlich, dat hätt ich nich geglaubt!!!


    Nach 4.2.1 BGR 191 verliert der Schuh tatsächlich seine gemäß Baumusterprüfung erteilte Zulassung. Ein Grund hierfür ist häufig die Beeinflussung der antstatischen Eigenschaften. Wie sich die zuständige BG in diesem Fall verhält kann sicherlich nur sie selbst sagen. Wenn Du also einen entsprechenden Kontakt zu Deinem TAB hast, ruf' ihn einfach mal an.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Udo und Michael,
    super und danke für die rasche Info. Werde mal meinen TAB kontaktieren.


    Saludos José

    • Offizieller Beitrag

    hallo zusammen,


    bin jetzt doch ein wenig überrascht, hätte ich auch nicht gedacht............ 8o


    habe gerade für 2 MA anträge an die LVA versendet, wegen kostenübernahme...................


    werde mich diesbezügl. auch nochmal schlau machen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hallo zusammen,
    hm, ... stimmt. Das gabs bei uns auch schon mal. Wenn ich mich recht erinnere, gabs dann eine Abstimmung zwischen dem Orthopädie-Schuhmacher und dem Schuhhersteller. Die Einlagen wurden dann an den Schuhhersteller zur "Feinabstimmung" gesandt. Vorher wurde das mit der BG abgeklärt. Irgendwas war da außerdem noch, dass es nur ein bestimmter orthop. Schuhmacher sein durfte, da das auch über den Rentenversicherungsträger lief.
    Das gilt glaube auch für normale Einlegesohlen. Kann das sein?


    :45: ...muss da nochmal tief in mich gehen, wie das genau war....


    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Es stimmt schon was da so beschrieben wird,
    Müssen Einlagen getragen werden, bedarf es ein Paar Schuhe in die Einlagen getragen werden dürfen.
    Einlagen passen nicht in herkömmliche Schutzschuhe,,wegen des dort befindlichen Fussbettes.
    Muss ein MA Einlagen tragen nehmen wir Kontakt mit unserm Lieferanten auf.Von diesen erhalten dann Schuhe die für Einlagenträger geeignet sind.

    Am Puls der Zeit

  • Hallo,


    wir hatten auch das gleiche Problem mit einer Absatzerhöhung eines Sicherheitsschuhs.


    Hier eine Liste mit Herstellern für orthopädischen Fußschutz:


    http://www.hvbg.de/d/fa_psa/sach/fuss/produktinfo/index


    In den meisten Fällen zahlt diese Sonderschuhe die deutsche Rentenversicherung. Ausnahmen gibt es für Behinderte, Berufssoldaten, Personen, die sich in der Wiedereingliederung befinden usw.. Aber auch dann findet bekommt man die Kosten ersetzt.


    Hier kann man die entsprechenden Formulare downloaden:
    http://www.deutsche-rentenvers…_Gesamtuebersicht__G.html


    Benötigt wird Formular G100 und G130.


    Gruß
    golfer

  • Hallo,
    mir wurde vor kurzem ebenfalls von einem Kollegen erzählt, dass im jemand erzählt hat, der Sicherheitsschuh würde mit Einlagen seine Zulassung verlieren.
    Nach Rücksprache mit unserem Werksarzt sind wir davon ausgegangen, dass es sich dann um aussergewöhnliche orthopädische Einlagen handeln muß. Wir gehen zur Zeit noch davon aus, dass "normale" einlagen kein Problem sind.
    Eure Antworten überraschen mich etwas. Ich werde der Sache auch mal nachgehen.


    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004


    :282::256:


    _________________________________


    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

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  • Hallo SiFas,


    ich verfolge die Diskussion und muss mich jetzt mal einklinken, da ich diese nicht so ganz nachvollziehen kann.


    Es ist klar, dass Sicherheitsschuhe, die nachträglich verändert wurden, ihre Bauartzulassung nach EN verlieren.


    Nur: Werden die Schuhe damit unsicherer?
    Entscheidend für mich ist doch der bestmögliche Schutz der Mitarbeiter. Und da sind Sicherheitsschuhe mit Absatzerhöhung oder geeignete Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen doch um Klassen besser als private Schuhe?


    Und weiterhin sind mir Sicherheitsschuhe ohne Zulassung, die aber konsequent getragen werden, lieber als Sicherheitsschuhe mit Zulassung, die nur im Spind stehen.


    Zu dieser Einstellung bin ich gekommen, nachdem ich folgenden Fall bearbeitet hatte:
    Ein Meister in der Fertigung hat sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen, dass er aufgrund einer bleibenden Fußverformung keine Sicherheitsschuhe (Schuhe mit harter Kappe) tragen kann.
    Ich habe das Attest vom Betriebsarzt und dem medizinischen Dienst der BG prüfen lassen. Beide haben das Attest bestätigt.
    Blieb also für den Werksleiter nur die Entscheidung, den Mitarbeiter zu versetzen oder eine Ausnahme der Tragepflicht zuzulassen.
    Da dieser Mitarbeiter gleichzeitig Betriebsrat war, wurde eine Ausnahmeregelung mit Segen des TAB getroffen...



    Hat jemand ähnliche Beispiele?
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Zu diesem Thema gibt es halt mal eindeutige Aussagen von der BG.


    z. B. steht bei der BGZ als Antwort auf die Frage:


    Können beim Fußschutz beliebige Einlegesohlen wie z. B. Lammfellsohlen eingelegt werden?


    "Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig. Der Schuh wird gegenüber dem Baumuster verändert, ggf. werden sicherheitstechnische Anforderungen nicht mehr erfüllt. "


    Verboten ist halt verboten und außerdem ist das Angebot an Schutzschuhen so vielfältig, dass man für jede Person und jeden Verwendungszweck den richtigen Schuh finden kann.


    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo ,


    bei mir gabs vor kurzem für einen MA die gleiche Problematik.
    Wir haben in Absprache mit der BG und dem Versicherungsträger Spezialschuhe (dementsprechend teuer) anfertigen lassen .
    Die Kosten wurden übernommen , da ansonsten der MA aufgrund diverser medizinischer Gutachten in Rente hätte gehen müsssen.


    VG Siggi

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,
    ich habe das Kapitel 4.2.1 BGR 191 gelesen und kann es kaum glauben, es stimmt! Einlagen ausser vom Hersteller sind offenbar tabu.
    Ich werde das Thema auch einmal mit internen SiFa - Kollegen und der Zentrale diskutieren.


    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004


    :282::256:


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  • Hallo Jose,


    da ich vor etwa 4 Monaten die Versorgung unserer Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen neu geregelt habe, kann ich auch etwas zu dem Thema beisteuern.


    Erstens stimmt es das Einlegesohlen und orthopädische Einlagen, ausser die des Herstellers verboten sind.


    Ich muss aber auch Nico recht geben. Inwiefern man schwierigkeiten bekommt wenn etwas passiert kann ich nicht beurteilen. Wenn einem ein Fluförderzeug über den Fuß fährt sollte es egal sein ob man eine Lammfellsohle oder eine vom Hersteller erstellte Einlage hat.


    Wir haben uns damals für die Firma Steitz Secura entschieden.
    Die haben in der Vitalityserie Vorfußdämpfung, gewichtsabhängige Fersendämpfung, Leder Brandsohle, Alluminiumkappen und ein Mehrweitensystem. Dies sind nur die wichtigsten Features.


    Bei den orthopädischen Einlegesohlen hat die Firma Steitz eine kooperation mit der Firma Bauerfeind (Hersteller von Einlegesohlen).


    Unsere Mitarbeiter gehen mit Ihrem neuen Schuh zu dem Orthopädietechniker vor Ort und bekommen dort enteprechend Ihrem Rezept eine Einlegesohle gefertigt. So sind wir rechtlich sauber und haben eine ordentliche Ablauf, der für alle gleich ist.


    Wenn eine Einlegesohle nicht ausreicht, dann kümmert sich der Orthopädietechniker um den Kontakt zu dem Rentenversicherungsträger.
    Dieser übernimmt dann in der Regel die Kosten des Spezialschuhs.
    Im Duchschnitt sind das immerhin 950 €. Der Unternehmer muss lediglich die Kosten tragen die ein normaler Sicherheitsschuh der Firma kosten würde. Bei uns sind das 50€.


    Liebe Grüße
    Gerrit

  • Egal was an einem Arbeitsschuh verändert wird ( sei es auch nur eine Einlagesohle ), darf der Schuh nicht mehr als PSA angesehen werden. Genau wie Sami es schon gesagt hat.
    Wie ich in einem anderen Fred schon geschrieben habe sollte man immer den Orthopädie Schuhmachermeister ansprechen ob diese Einlagen oder Abänderungen am Schuh
    mit der BGR 191 konform sind.
    Wir haben uns auf das "Umrüsten" von Arbeitsschuhen spezialisiert, und was uns in den letzen 3 Monaten von Kollegen unter die Augen gekommen ist kann man fast nicht glauben.


    Ein MA von Ford war bei seinem OSM und hat sich Einlagen machen lassen ( ohne zu sagen das sie für die Arbeitsschuhe sein sollen ).
    Beim abholen hat er seine Sicherheitsschuhe mitgebracht. Der OSM hat die Einlagen einfach passend zugeschnitten und den Ford MA abziehen lassen ( der jetzt ohne Versicherungsschutz bei nem Unfall rumrennt )
    Solche Kollegen sollte man in den Allerwertesten treten, das die sich das erlauben.


    Bei uns gibts sowas nicht, weil wir uns einer solchen Situation entziehen wollen und die Kunden entsprechend aufklären.

  • ( der jetzt ohne Versicherungsschutz bei nem Unfall rumrennt )


    Hallo Fuss_Check,


    diese Aussage disqualifiziert dich selbst. Sie ist schlicht und einfach falsch.
    Aber scheinbar unausrottbar... :cursing:
    Ein Nachfrage bei der entsprechenden BG oder der DGUV hilft da weiter.


    Und ich wollte den Beitrag als "versteckte Werbung" melden. Aber offensichtlich kam mir jemand zuvor. :thumbdown:
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Fus_Check_de,


    gemäß unserer Forenregeln können wir in unseren Threads keine Werbung zulassen. Wir finden es wirklich gut, wenn sich auch Firmen mit uns und unseren Usern hier auf einer gemeinsamen Basis treffen.


    Wir könnten aber auch anbieten, euch für eine festgelegte Zeit mit einer Bannerwerbung auf der sifapage zu präsentieren und eure Produkte anzubieten.


    Bei interesse oder Fragen zur Bannerwerbung wendet euch bitte an die Moderatoren!



    gruß, Herbert

  • Hallo,


    ich erinner mich an mein letztes Seminar. Da war jemand vom med. Dienst der BG (Ärztin) und konnte viele Fragen beantworten.


    Mir ging es sinngemäß um eine Zertifizierung von Schuhen. Will heißen, ich kaufe einen Sicherheitsschuh, so entspricht der der Norm ................
    Ok.
    Jetzt möchte ich eine Änderung am Schuh haben, weil ich vielleicht sieben Zehen habe. Macht das der Feld-Wald-Wiesen-Schuster, dann ist die entsprechende Zertifizierung weg. Der Schuster hat etwas geändert und ist jetzt der Inverkehrbringer und/oder Erzeuger eines NEUEN Artikels. Also muß er die CE-Geschichte machen und den Nachweis für alles andere neu bringen.
    Macht dies ein spezieller Orth.-Schuster, der mit dem ursprünglichen Hersteller zusammenarbeitet, so ist das erlaubt. Es erlischt nichts. Der Schuh ist nach wie vor ein Exemplar mit allen Prüfungen.


    Das war die direkte Aussage der BG, die auch noch direkt in der entsprechenden Fachabteilung hinterfragt wurde. :thumbup:


    Alles andere wäre doch Wahnsinn.



    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Und jetzt Frag mal rund, wieviele der "WaldundwiesenSchuster" das mit der CE machen ....


    Wir sind beispielsweise Partner Von Atlas und haben ein Zertifikat das wirs dürfen...und als Beispiel wieviele das noch machen, kann ich sagen das wir die EINZIGEN im Saarland sind die das haben


    Ich will hier nicht streiten sondern mich nur austauschen. Das soll kein Angriff auf jemanden sein. Auch will ich hier keine Werbetrommel rühren ?( sonst würde ich in jedem Post unsere Website erwähnen.