Hi zusammen,
ich habe hier der ein oder andere Frage.
Ich arbeite in Sachsen, und habe versucht über der Landesbauordnung, folgendes heraus zu finden (ohne Erfolg)
Maximale Entfernung zwischen Fluchtwege in eine Produktionshalle. Ich weiß nicht ob hier die Industriebaurichtlinie der "Oberhand" hat.
Es heißt in der ASR A2.3 max. 35 m, aber ich kenne es so wenn ein Brandfrüherkennungssystem vorhanden ist, dann 70 m wenn ein Sprinkleranlage vorhanden ist dann 100 m. Ich bin mir aber nicht sicher ob das richtig ist, und weiß allerdings nicht mehr wo ich es gelesen habe;-(
Wird die Entfernung nach Gefährdung und/oder Anzahl ber Beschäftigte berechnet/beeinflußt.
Gibt es Vorschrift für ein Keller und wie sind die Flucht und Rettungswege in einem Keller geregelt ? Hier auch Anzahl, Entfernung. Wenn mann aus dem Keller geflüchtet ist wie weit darf der nächste Fluchtweg sein, und von wo wird die Entfernung gemessen, im Keller oder Treppenanfang?
Danke im vorraus für die Hilfe
Mark