Fluchtwege Brandabschnitte

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  • Hi zusammen,
    ich habe hier der ein oder andere Frage.
    Ich arbeite in Sachsen, und habe versucht über der Landesbauordnung, folgendes heraus zu finden (ohne Erfolg)


    Maximale Entfernung zwischen Fluchtwege in eine Produktionshalle. Ich weiß nicht ob hier die Industriebaurichtlinie der "Oberhand" hat.
    Es heißt in der ASR A2.3 max. 35 m, aber ich kenne es so wenn ein Brandfrüherkennungssystem vorhanden ist, dann 70 m wenn ein Sprinkleranlage vorhanden ist dann 100 m. Ich bin mir aber nicht sicher ob das richtig ist, und weiß allerdings nicht mehr wo ich es gelesen habe;-(


    Wird die Entfernung nach Gefährdung und/oder Anzahl ber Beschäftigte berechnet/beeinflußt.


    Gibt es Vorschrift für ein Keller und wie sind die Flucht und Rettungswege in einem Keller geregelt ? Hier auch Anzahl, Entfernung. Wenn mann aus dem Keller geflüchtet ist wie weit darf der nächste Fluchtweg sein, und von wo wird die Entfernung gemessen, im Keller oder Treppenanfang?


    Danke im vorraus für die Hilfe


    Mark

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    wenn du dich an der industriebaurichtlinie orientierst, bist du schon auf dem richtigen Weg um die mindest-Standarts im Brandschutz einzuhalten!
    Oberhand? Nein, es wird darin nur konkretisiert, wie mit Industriebauten zu verfahren ist.


    Wenn diese Angaben von den ASR abweichen, löse ich das mit einer Gefährdungsbeurteilung.
    Deine Entfernungsangeben stimmen soweit, allerdings die 100 meter habe ich noch nie irgendwo gelesen..
    Die Entfernung richtet sich auch nicht nach Anzahl der Beschäftigten, diese wirkt sich nur auf die breite der notwendigen Fluchtwege aus..


    Kellergeschosse werden in der Industriebaurichtlinie nur oberflächlich behandelt..da würde ich wiederum die ASR zu Rate ziehen..


    Die Entfernung wird generell von der Arbeitsstätte aus gemessen..nicht vom Kellerausgang, bzw. Treppenanfang.


    herbert

    Ohne Hirn und Arbeitgeber wird man einfach Klimakleber!

  • Industriebaurichtlinie oder/ und Sonderbau? Wird bei Industriebau nicht ein Brandschutzkonzept fällig...? Bei Sonderbau auch? Krieg das aus dem Stand jetzt nicht mehr zusammen X( Kann mir da jemand etwas auf die Sprünge helfen?


    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Danke für die schnelle hilfe, ich weiß nicht mehr wo ich die 100m gehört habe, ich habe die meisten Antworten in der Industriebaurichtlinie gefunden
    Noch mal danke Ihr seid Klasse


    Mark

  • Hallo zusammen,
    vielleicht war meine Fragestellung etwas zu konfus...Versuchs nochmal.
    Nach Industriebaurichtlinie ist doch ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Wie ist das beim Sonderbau. Da generell sowie - oder nur unter bestimmten Bedingungen? Worin liegt der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?


    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

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  • hab es mittlerweile rausbekommen.
    Danke

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    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 ()

  • Die Länge des Fluchtweges rechnet sich von einem Brandabschnitt in den anderen,
    Mit anderen Worten, sobald die Menschen einen anderen/abgeschotteten Brandabschnitt erreicht haben, sind sie in Sicherheit.
    Um diese Länge des Fluchtweges geht es zBsp. in Bauordnungen ( zu finden unter www.bauordnungen.de - sogar nach Bundesländern.
    Dabei ist je nach Bundesland von 35 ... 40 m die Rede.


    Axel